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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Höhe; Hohe Acht; Hoheit; Hohe Mense; Hohenasperg; Hohenberg; Hohenbruck; Höhendienst

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Höhe - Höhendienst.

Kegel die senkrechte Entfernung der parallelen Grundflächen. - H. (Elevation) eines Gestirns ist der Bogen des Vertikalkreises zwischen dem Stern und dem Horizont oder der Winkel, den der vom Stern ins Auge des Beobachters fallende Lichtstrahl mit der horizontalen Ebene bildet; vgl. Himmel (s. Höhen, korrespondierende). - In der Nautik ist H. s. v. w. Polhöhe oder geographische Breite. Man sagt, ein Schiff sei auf der H. eines Ortes, wenn es sich in dessen Nähe und ungefähr in gleicher Breite mit ihm befindet. Unter H. des Schiffs versteht man den aufrechten Abstand vom Schandeck (Flachbord) bis zur Unterkante (Kiel). - Unter H. eines Bergs versteht man entweder die absolute H., d. h. die senkrechte Erhebung des Berggipfels über den Meeresspiegel, oder die relative H., d. h. die Erhebung über irgend eine andre, besonders anzugebende horizontale Fläche. - In der Orographie ist H. eine glatte, unbedeutende Erhöhung mit flachem Hang; auf einem Gebirgsrücken heißt sie Gebirgshöhe, als Ausläufer eines Gebirgsrückens Landhöhe.

Höhe, Gebirge, s. Taunus.

Hohe Acht, der höchste Punkt der Eifel (s. d.), eine bis 760 m ansteigende Basaltkuppe.

Hoheit, im allgemeinen s. v. w. hohe Würde, hoher Rang, dann die oberste Gewalt im Staate; daher Hoheitszeichen, bildliche oder schriftliche Darstellungen, durch welche die Ausdehnung und Handhabung der Staatsgewalt und ihrer Organe äußerlich erkennbar gemacht, z. B. um eine Grenze oder ein Amtslokal zu bezeichnen, und deren böswillige Verletzung nach § 135 des deutschen Strafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 600 Mk. oder mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft wird. Hoheitsrechte (Regalien, Majestätsrechte), s. v. w. Souveränitätsrechte, die dem Staatsoberhaupt als solchem zustehenden Rechte, wie das Begnadigungsrecht, die Justiz- und Militärhoheit, die Sanktion der Gesetze etc. H. (franz. Altesse) ist auch der Titel fürstlicher Personen. Gegenwärtig führen die Großherzöge und Erbgroßherzöge sowie die Prinzen und Prinzessinnen der königlichen Häuser den Titel Königliche. H. (Altesse royale), der Kronprinz und die Kronprinzessin des Deutschen Reichs den Titel Kaiserliche und Königliche H., die Erzherzöge von Österreich den Titel Kaiserlich-Königliche H., die der großherzoglichen Häuser von Baden und Hessen den Titel Großherzogliche H., während der einfache Titel H. von den Mitgliedern der übrigen großherzoglichen Häuser sowie von den regierenden Herzögen in Deutschland und den Prinzen und Prinzessinnen ihrer Häuser geführt wird.

Hohe Mense, Gipfel im westlichen Teil des Glatzer Gebirgslandes, 11 km südlich von Reinerz, auf der Grenze von Schlesien und Böhmen, ein 1085 m hoher, majestätischer Berg mit abgerundetem, von Glimmerschieferbrocken bedecktem und mit kümmerlichen Tannen bewachsenem Gipfel, der eine prächtige Aussicht gewährt.

Hohenasperg (Hohenasberg), Bergfeste, jetzt Strafanstalt im württemberg. Oberamt Ludwigsburg, auf einem 356 m hohen, frei stehenden Keuperkegel, an dessen Fuß Asperg (s. d.) liegt, war ehemals stark befestigt und Staatsgefängnis und hatte bis 1883 Garnison mit Militärstrafanstalt. Unter der großen Zahl von Staatsgefangenen, welche hier geschmachtet, sind besonders der Jude Süß, der Dichter Schubart und der Reichstagsabgeordnete Rösler zu erwähnen. - H. gehörte ursprünglich den Grafen von Kalw, kam im 12. Jahrh. an die Pfalzgrafen von Tübingen, 1308 durch Kauf an Württemberg und wurde 1311 von den Städtern eingenommen. Im Krieg des Schwäbischen Bundes gegen Herzog Ulrich hielt H. sich lange, mußte sich aber schließlich 1519 doch ergeben. 1535 wurde die Feste von Herzog Ulrich mit großen Kosten erweitert. Im Dreißigjährigen Krieg 1635 von den Kaiserlichen erobert, ward sie erst 1649 von diesen wieder geräumt. Seit 1734, wo die Festungswerke erneuert wurden, dient H. seiner gegenwärtigen Bestimmung. Vgl. Biffart, Geschichte der württembergischen Feste H. (Stuttg. 1858).

Hohenberg, 1) ehemalige Grafschaft im württemberg. Schwarzwaldkreis, benannt nach der im Dreißigjährigen Krieg zerstörten Burg H. (bei Tuttlingen), hatte bis 1486 eigne Grafen aus hohenzollerischem Geschlecht, unter denen Albrecht II., der Minnesänger (1253-98), der vertraute Ratgeber Rudolfs von Habsburg, am bedeutendsten ist. H. wurde dann von Österreich durch Kauf erworben, 1805 aber (im Preßburger Frieden) an Württemberg abgetreten. Es zerfiel in zwei getrennt liegende Teile, die obere und untere Grafschaft, und zählte 1804: 48,000 Einw. Hauptstadt war Rottenburg. - 2) Marktflecken im bayr. Regierungsbezirk Oberfranken, Bezirksamt Rehau, an der Eger, nahe der böhmischen Grenze, hat ein Schloß (jetzt Oberförsterei), eine Mineralquelle, eine große Porzellanfabrik und (1885) 1162 meist evang. Einwohner.

Hohenbruck (tschech. Trebechovice), Stadt in der böhm. Bezirkshauptmannschaft Königgrätz, an der Österreichischen Nordwestbahn gelegen, mit Fachschule für Schlosserei, Erzeugung von Schlosser- und Töpferwaren, Lederfabrik und (1880) 3064 Einw.

Höhendienst (Höhenkultus), die bei Naturvölkern weitverbreitete Verehrung hoher und besonders isolierter Bergkegel, die man als die Sitze der Götter und Dämonen ansah. Schon aus den indisch-persischen Mythen tritt uns der Götterberg Meru entgegen, der zugleich als Sitz der Seligen galt (s. Glasberg). Auf dem Sinai empfing Moses die Gesetzestafeln; die Samariter opfern noch heute auf dem Garizim bei Sichem, und der Salomonische Tempel wurde auf dem Berg Moria bei Jerusalem an Stelle einer uralten Kultusstätte errichtet. Rohe Steinaltäre aus unbehauenen, vom Eisen unberührten Blöcken bezeichneten diese uralten heiligen Berge Palästinas. Bei den Griechen waren vor allem Olymp und Parnaß als Throne des Zeus und Apollon gefeiert, daneben erwies man den Vulkanen, in deren Innern die Feuergötter und Kyklopen wohnend gedacht wurden, Verehrung, nicht bloß auf Lemnos und Sizilien, sondern auch in Japan am Fusijama, an mehreren Vulkanen der Andeskette und auf Hawai. Noch andre Berge wurden als Wohnorte von Heiligen und Propheten, resp. als Schauplätze ihrer Wunderthaten verehrt und besucht, wie der Adamspik auf Ceylon und der dem Elias geheiligte Berg Karmel, und man zeigt daselbst Spuren ihres Daseins in Fußabdrücken, Versteinerungen etc. Spätere Kulte haben oftmals solche heilige Berge der Vorzeit durch neuere Kirchen- und Klosterbauten in Wallfahrtsberge umgewandelt, von denen der Berg Sinai und der Berg Karmel von Juden, Christen und Mohammedanern besucht werden, der Adamspik außerdem noch von Bekennern des Brahma und Buddha (s. Adamspik). Die heiligen Berge der heidnischen Völker wurden von den Christen meist in den Bann gethan und als Sitze von Teufelskultus, Hexendienst, Dämonenwesen etc. in Verruf gebracht, wie der Brocken, Zobten u. a.; die Kraterberge galten dem christlichen Mittelalter als Eingangspforten zur Hölle. Auch