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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Hohenzollern; Hohenzollernscher Hausorden; Hohe Pforte; Hoher Bogen; Höhere Bürgerschule

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Hohenzollern (Prinz von) - Höhere Bürgerschule.

halb rückten auch hier im August preußische Truppen ein. Wie erwähnt, trat dann Karl Anton 7. Dez. sein Land an Preußen ab (s. oben) und starb 2. Juni 1885 in Sigmaringen. Aus seiner Ehe mit der Prinzessin Josephine von Baden gingen sechs Kinder hervor. Der älteste Sohn, Fürst Leopold (geb. 22. Sept. 1835) war 1870 von den Cortes zum spanischen König ausersehen und wurde dadurch die unschuldige Ursache des deutsch-französischen Kriegs. Seine Ehe mit der Infantin Antonie von Portugal ist mit drei Kindern gesegnet, von denen das älteste, der Erbprinz Wilhelm, am 7. März 1864 geboren ist. Der zweite Sohn, Karl (geb. 20. April 1839), ist seit 20. April 1866 Fürst, seit 26. März 1881 König von Rumänien und vermählte sich 15. Nov. 1869 mit des Fürsten Hermann zu Wied Tochter Elisabeth. Der dritte Sohn, Anton (geb. 7. Okt. 1841), wurde als Leutnant im preußischen 1. Garderegiment bei Königgrätz 3. Juli 1866 schwer verwundet und starb 5. Aug. Der vierte Sohn, Friedrich (geb. 25. Juni 1843), ist preußischer Oberst und Kommandeur der 3. Garde-Kavalleriebrigade. Die älteste Tochter Karl Antons, Stephanie (geb. 15. Juli 1837), starb als Gemahlin des Königs Pedro von Portugal 17. Juli 1859; die andre, Maria (geb. 17. Nov. 1845), ist seit 25. April 1867 mit Philipp, Grafen von Flandern, vermählt. Vgl. v. Stillfried und Märcker, Monumenta Zollerana (Berl. 1852-66, 7 Bde.); Dieselben, Hohenzollernsche Forschungen (das. 1847, Bd. 1); v. Stillfried, Altertümer und Kunstdenkmale des Erlauchten Hauses von H. (Stuttg. 1838 und Berl. 1852-1867); Riedel, Die Ahnherren des preußischen Königshauses (Berl. 1854); Derselbe, Geschichte des preußischen Königshauses, bis 1440 (das. 1861, 2 Bde.); L. Schmid, Die älteste Geschichte des erlauchten Gesamthauses der königlichen und fürstlichen H. (Tübingen 1884-86, Bd. 1 u. 2); Graf Stillfried, Stammtafel des Gesamthauses H. (Berl. 1879); Graf Stillfried und Kugler, Die H. und das deutsche Vaterland (Münch. 1882, Prachtwerk; 3. Aufl. 1884); Schrammen, Zollernfrauen (Wolfenb. 1885).

Hohenzollern, Friedrich Franz Xavier, Prinz von H.-Hechingen, s. Friedrich 24).

Hohenzollernscher Hausorden, Zivil- und Militärverdienstorden des fürstlichen Hauses von Hohenzollern und des Königreichs Preußen, gestiftet 5. Dez. 1841 von den Fürsten Hermann von Hohenzollern-Hechingen und Karl Anton von Hohenzollern-Sigmaringen für Verdienste im Krieg und Frieden, stand von je unter preußischer Protektion, wurde aber nach der Vereinigung Hohenzollerns mit Preußen 23. Aug. 1851 bei der Huldigung auf der Stammburg zu einem "königlichen Hausorden" erhoben und nach den Statuten in den Orden des königlichen Hauses von Preußen und den Orden des fürstlichen Hauses von Hohenzollern getrennt. Der preußische Orden hat ein Kreuz und einen Adler als Insignien: das Kreuz für die, welche im Kampf jeder Art sich mutig, mannhaft und anhänglich an den Thron erwiesen; den Adler für die, welche durch Lehre, Wort und That den Kern treuer Gesinnung gehegt. Das Kreuz ist von Gold und schwarz und weiß emailliert, ebenso der Adler. In der Mitte des Kreuzes befindet sich ein Rundschild mit dem Wappenadler; auf dem azurblauen Ring steht vorn die Devise: "Vom Fels zum Meer", hinten: "13. Jan. 1851" und der Namenszug. Zwischen den Armen des Kreuzes schlingt sich ein Kranz von Eichen und Lorbeer durch. Der Adler trägt ebenfalls die Devise in dem blauen, den Kopf desselben umgebenden Bande. Der Orden zählt vier Grade in zehn Abstufungen; die erstern sind Großkomture, Komture, Ritter und Inhaber. Der Stern von Silber, welcher Großkomturen und Komturen in erster Klasse verliehen wird, ist bei den ersten achtspitzig, bei den letzten sechsspitzig; auf demselben liegt das Kreuz ohne Krone. Der fürstliche hohenzollernsche Hausorden hat drei Klassen und goldene Ehren- und silberne Verdienstmedaillen. Die Dekoration ist ein goldenes, weiß emailliertes, schwarz gerändertes, achteckiges Kreuz mit dem hohenzollernschen Stammschild, im blauen Ring: "Für Treue und Verdienst" und zwischen den Armen einen Lorbeer- und Eichenkranz. Das Kreuz dritter Klasse ist von Silber. Das Band ist weiß und dreimal schwarz gestreift. Die Fürsten von Hohenzollern verleihen den Orden nach Einholung der königlichen Zustimmung. Vgl. L. Schneider, Der königliche Hausorden von Hohenzollern etc. (Berl. 1869).

Hohe Pforte, s. Pforte.

Hoher Bogen, ein von dem nördlichen Teil des Böhmerwaldes gegen das Becken von Furth vorspringender kurzer Bergrücken, dessen höchste Erhebungen der Burgstall (980 m), mit vortrefflicher Aussicht nach N., und der Eckwies (1067 m) sind.

Höhere Bürgerschule. Diese Bezeichnung, namentlich durch des Abtes Resewitz seiner Zeit vielgelesenes Buch "Von der Erziehung des Bürgers" (1773) in Gang gebracht, wurde ehedem ganz oder fast gleichbedeutend mit dem Namen "Realschule" gebraucht. Allmählich aber setzte sich der Unterschied dahin fest, daß die nicht vollständigen, einfacher organisierten Realschulen als höhere Bürgerschulen bezeichnet wurden. So waren nach der preußischen Prüfungsordnung vom 6. Okt. 1859 höhere Bürgerschulen diejenigen Realanstalten, welche dem Lehrplan der Realschule erster Ordnung in den untern sieben Jahrgängen folgten, aber der zweijährigen Prima derselben entbehrten. Daneben entstanden aber, zunächst in den neuen Provinzen (besonders Kassel), andre, sogen. lateinlose, höhere Bürgerschulen, die den Lehrgang aus sechs Jahresklassen (statt jener sieben) einschränkten und die Schüler mit erlangter wissenschaftlicher Befähigung für den einjährig-freiwilligen Heeresdienst entließen. Bei der Neugestaltung der Lehrpläne der höhern Unterrichtsanstalten vom 31. März 1882 hielt der Minister v. Goßler diese letztere Bezeichnung fest, während die h. B. von 1859, wie die Realschule erster Ordnung Realgymnasium, so ihrerseits Realprogymnasium wurde. Die heutige h. B., in dem alljährlich auf Grund des § 90, Tit. 1 der Wehrordnung des Deutschen Reichs vom 28. Sept. 1875 vom Reichskanzler bekannt gegebenen Verzeichnis der höhern Lehranstalten unter IIIa, 1) aufgeführt (s. Höhere Lehranstalten), ist demnach eine Realanstalt von sechsjährigem Lehrgang, in deren Lehrplan von fremden Sprachen nur Französisch und Englisch Platz finden, und die durch die wohlbestandene Entlassungsprüfung die wissenschaftliche Befähigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst verleiht. Man kann sie auch als eine um drei Jahrgänge verkürzte Oberrealschule (s. d.) oder als eine um einen Jahrgang verkürzte Realschule (s. d.) ansehen. Im Deutschen Reiche gibt es (1886) 87 solcher Anstalten, von denen auf Preußen 22, Bayern 33, Sachsen 19, Baden 4, Mecklenburg-Schwerin 2, Großherzogtum Sachsen 2 und auf Mecklenburg-Strelitz, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Koburg-Gotha, Lübeck, Hamburg je 1 kommen. Die verhältnismäßig geringe Verbreitung dieser für den mittlern Gewerbestand vorzugsweise geeigneten Schulart in Deutschland und