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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Holzschwamm; Holzschwarz; Holzsortimente; Holzspiritus; Holzstein; Holzstifte; Holzstoff

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Holzschwamm - Holzstoff.

schuld zu einem integrierenden Teil der bayrischen Landesschulden, welche durch Gesetz vom 22. Juli 1819 zu stande kam. Seit 1825 wiederholt Landtagsabgeordneter, trat er mit Entschiedenheit für Mündlichkeit und Öffentlichkeit der Zivilrechtspflege ein, wovon auch sein "Versuch vergleichender Gesetzeskritik des französischen mündlichen und gemeinen deutschen schriftlichen Zivilprozesses" (Nürnb. 1831) Zeugnis ablegt. Sein Hauptwerk, welches einen bleibenden Wert erlangt hat, ist: "Theorie und Kasuistik des gemeinen Zivilrechts" (Leipz. 1843-54, 3 Bde.; 2. Aufl. 1856-58; 3. Aufl., besorgt von Joh. Em. Kuntze, 1863-64). Er starb 20. Juli 1861.

Holzschwamm, s. v. w. Hausschwamm.

Holzschwarz, s. Färberei, S. 42.

Holzsortimente. Bei der Gewinnung und Zurichtung des Holzes, bez. der Rinde im Wald werden gewisse Sorten (Sortimente) nach den Baumteilen, den Verwendungszwecken, den Dimensionen und der Art der Aufarbeitung unterschieden. Nach den für die Staaten des Deutschen Reichs auf Antrag des Vereins deutscher forstlicher Versuchsanstalten getroffenen Vereinbarungen unterscheidet man folgende Sortimente. Nach den Baumteilen und Dimensionen werden gesondert: 1) Derbholz, d. h. die oberirdische Holzmasse über 7 cm Durchmesser mit Ausschluß des bei der Fällung am Stock (dem unterhalb der Abtrennungsstelle befindlichen Schaftstumpf) bleibenden Schaftholzes. 2) Nichtderbholz, d. h. die übrige Holzmasse. Sie zerfällt in Reisig, d. h. oberirdische Holzmasse bis einschließlich 7 cm Durchmesser aufwärts, und Stockholz, d. h. die unterirdische Holzmasse und der bei der Fällung daran bleibende Teil des Schafts (Stockes). 3) Rinde, sofern dieselbe besonders aufgearbeitet wird. Nach der Verwendungsart werden gesondert: Nutzholz und Brennholz (vgl. Holz, S. 675 f.); nach der Aufarbeitungsart unterscheidet man: Schichtholz und Langholz. Das Schichtholz wird in Schichtmaßen (Raummaßen) gekürzt, nach bestimmten Dimensionen entweder lose eingelegt, oder eingebunden. Das Einlegen erfolgt in Raummetern, d. h. Raummaßen von meist 1 m Länge, Breite und Höhe, das Einbinden (bei Reisig und Rinde) in Wellen (Gebunden), der Regel nach von 1 m Länge und 1 m Umfang (Normalwellen). Die Wellen werden hundertweise (nach Wellenhunderten) berechnet. Das in Raummetern eingelegte Holz wird entweder gespalten (Spaltholz, Klobenholz), oder bleibt ungespalten (Rundholz). Das Schichtholz wird nicht stückweise gemessen und kubisch berechnet, sondern die feste Holz-, bez. Rindenmasse (der Festgehalt) nach Erfahrungssätzen aus den Raummaßen oder aus dem Gewicht (bei Rinden) ermittelt. Langholz ist das nicht in Schichtmaßen gemeinschaftlich aufgearbeitete, sondern stückweise nach seinen nutzbaren Längen ausgehaltene, nach Längen und Stücken kubisch berechnete Holz. Nach den Stärkedimensionen endlich werden außer Derbholz und Nichtderbholz (s. oben) unterschieden beim Langholz: Stämme, d. h. Langhölzer über 14 cm Durchmesser bei 1 m oberhalb des untern Endes, und Stangen, d. h. Langhölzer bis 14 cm Durchmesser bei 1 m oberhalb des untern Endes; beim Schichtholz: Scheitholz, d. h. Schichtholz von über 14 cm Durchmesser am obern Ende der Rundstücke; Knüppelholz, d. h. Schichtholz von über 7-14 cm Durchmesser am obern Ende, und Reisig, d. h. Schichtholz bis mit 7 cm Durchmesser am obern Ende. Hiernach ergibt sich folgende Klassifikation der Holz- und Rindensortimente für die Aufarbeitung im Wald:

I. Nutzholz. A. Langnutzholz. 1) Stämme; 2) Stangen und zwar Derbstangen (7-14 cm über dem untern Ende) und Reisstangen (bis mit 7 cm 1 m über dem untern Ende). B. Schichtnutzholz. 1) Nutzscheitholz in Raummetern; 2) Nutzknüppelholz in Raummetern; 3) Nutzreisig in Raummetern oder Wellenhunderten. C. Nutzrinde in Raummetern oder Wellenhunderten.

II. Brennholz. 1) Brennscheitholz in Raummetern; 2) Brennknüppelholz in Raummetern; 3) Brennreisig in Raummetern oder Wellenhunderten; 4) Brennrinde in Raummetern; 5) Stockholz.

Innerhalb dieser Hauptsortimente finden nach den örtlichen Verhältnissen zahlreiche Unterabteilungen statt. Gemeinschaftliche Rechnungseinheit für alles Holz ist das Kubikmeter feste Holzmasse (Festmeter), zur Reduktion des Schichtholzes auf Festmeter dienen Erfahrungszahlen. Die letztern sind von dem Verein der forstlichen Versuchsanstalten auf Grund zahlreicher Untersuchungen ermittelt und im Auftrag des Vereins von Baur ("Untersuchungen über den Festgehalt und das Gewicht des Schichtholzes und der Rinde etc.", Augsb. 1879) veröffentlicht.

Holzspiritus, s. v. w. Methylalkohol.

Holzstein, s. Holz, fossiles (S. 677).

Holzstein, s. Hornstein.

Holzstifte, zuerst von den amerikan. Schustern benutzte Stifte zur Verbindung von Sohle und Oberleder, werden aus Ahornholz entweder durch Aushobelung rechtwinkelig sich durchkreuzender, spitzwinkeliger Furchen auf der einen Hirnfläche der Holzscheiben und Spaltung dieser in den Richtungen der Furchen oder dadurch hergestellt, daß man die Scheiben in Streifen von der Dicke der Stifte spaltet, die Streifen auf der einen Längenkante zuschärft und dann in Stifte spaltet. Nach einem neuen System wird das noch grüne Holz in flache Scheiben von der Höhe der Stifte zerlegt, worauf man die Scheiben durch einen vom Rand her dem Umkreis folgenden Schnitt in ein einziges langes Band mit einer scharfen Kante zerschneidet, welches weiter in Stifte zerteilt wird. Letztere preßt man der Länge nach durch eine kleine, an ihrer Spitze trichterförmig verengerte Form hindurch.

Holzstoff, Fasermasse, welche in großer Menge in der Papierfabrikation als Ersatz der Hadernfasern sowie zur Anfertigung von Papiermaché, künstlichem Holz (s. Plastische Massen), neuerdings auch in der Chirurgie Verwendung findet und auf mechanischem oder chemischem Weg aus verschiedenen Hölzern, namentlich aus der Fichte, Tanne und Espe, gewonnen wird. Im erstern Fall wird das mit Sägen in Klötze zerschnittene und durch Ausbohren von Ästen und Knorren befreite Holz auf groben Sandsteinen zu Fasern zerschliffen, weshalb dieser H. den Namen Holzschliff führt. Im Wesen besteht ein solcher Schleifapparat aus einem auf einer horizontalen oder vertikalen Welle befestigten Schleifstein von 1300-1400 mm Durchmesser und 400-450 mm Breite, der sich mit 120-150 Umdrehungen in der Minute dreht, und gegen dessen Umfläche Holzstücke mit den Fasern quer gegen die Bewegungsrichtung angedrückt werden. Die am häufigsten vorgekommene Anordnung mit vertikalem Stein auf horizontaler Achse ist eine Erfindung von Keller in Mitweida ^[richtig: Mittweida], die, von Völter in Heidenheim ausgeführt, gewöhnlich mit dem Namen Völter-System belegt wird. Eine von den zahlreichen Ausführungen dieses Systems zeigt Fig. 1. Der zur Vermeidung des Verschmierens in dem Wassertrog B umlaufende Schleifstein A ist von einem starken Bogenstück c d umgeben, das zur Aufnahme der Holzstücke fünf viereckige, radial gestellte Zellen a besitzt, in denen ein Kolben mit einer Zahnstange m das Holz gegen den Stein preßt. Zu dem Zweck greifen in die Zahnstangen m m_{1} Trieb-^[folgende Seite]