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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Incl. - Indemnität.

Incl., Abkürzung für inclusive (s. d.).

Inclangorium (neulat.), Glöckchen, welches vor Erfindung des Glockengusses zum Gottesdienst rief.

Inclinatorium (lat.), Kirchenstuhl für gebrechliche Geistliche und Mönche im Chor; in der Physik s. v. w. Neigungskompaß (s. Magnetismus).

Inclusi (auch Reclusi, lat., "Eingeschlossene"), im Mittelalter Büßende, die sich, um sich gänzlich von der Welt zurückzuziehen, in Zellen einschlossen, fortwährend dasselbe Gewand trugen etc. und ihre Zellen nicht eher wieder verließen, bis ihnen der Bischof die Erlaubnis dazu gab.

Inclusive (abgekürzt incl., lat.), einschließlich.

In commune bonum (lat.), zum allgemeinen Besten.

In communi (lat.), gemeinschaftlich, insgemein.

Incomplaisance (franz., spr. ängkongpläsangs), Ungefälligkeit.

In coena domini (lat., "Beim Mahl des Herrn"), Anfangsworte der berühmten, 1363 von Urban V. erlassenen, die Ketzer und alle, die ihnen Beistand leisten, verfluchenden Bulle, welche an jedem Gründonnerstag in Rom verlesen wurde, bis sie 12. Okt. 1869 durch eine neue Redaktion ersetzt, jedoch nicht inhaltlich abgeschafft wurde.

In concreto (lat.), in der Wirklichkeit, in einem bestimmten Fall; Gegensatz: in abstracto (s. d.).

In continenti (lat.), auf der Stelle, sofort.

In continuo (lat.), in einem fort.

In contumaciam (lat.), s. Kontumaz.

In corpore (lat.), in Gesamtheit.

Incredibile visu (lat.), "unglaublich beim Anblick", d. h. man traut seinen Augen nicht.

Incroyable (franz., spr. ängkroajábl), unglaublich; als Substantiv Bezeichnung der zweispitzigen Hüte mit großen, vorn und hinten aufgeschlagenen Krempen, welche in Frankreich während des Direktoriums Mode waren; dann auch Bezeichnung der Stutzer jener Zeit, deren Tracht in Stulpstiefeln oder Schuhen und Strümpfen, Hosen bis weit unter das Knie, einem Frack mit enormen Flügelklappen und hohem Kragen, mehreren weißen Halstüchern, in deren oberstem das Kinn steckte, langen Zottelhaaren und schließlich dem "unglaublichen" Hutbestand (vgl. Tafel "Kostüme III", Fig. 12). Das weibliche Gegenstück des I. war die Merveilleuse (s. d.). Mit Beibehaltung der Grundform schrumpften jene Hüte etwa seit 1798 zu dem vorn an jeder Seite mäßig rückwärts gebogenen sogen. Napoleonshut zusammen.

In curia (lat.), auf dem Rathaus, an öffentlicher Gerichtsstelle.

Incus (lat.), Amboß, eins der Gehörknöchelchen; s. Ohr und Gehör.

Incusi (sc. nummi, lat., "eingeschlagene Münzen"), Name der uralten unteritalischen Silbermünzen griechischer Städte, welche auf der einen Seite ein erhabenes, auf der andern ein vertieftes, meist ähnliches, aber aus besonderm Stempel geprägtes Bild zeigen. Diese Münzen gehören zu den ältesten Denkmälern der Prägekunst; so besitzen wir z. B. Didrachmen der Art von der 580 v. Chr. zerstörten Stadt Siris und von Sybaris, zerstört 510 v. Chr. Auch ganz verschollene Städte, deren Namen uns die Inschriften jener Münzen nennen: Mol.., Pal.., Asi.., haben schöne und sorgfältig gearbeitete I. geprägt, wie denn überhaupt diese uralten Münzen bereits eine hohe Kunstvollendung zeigen. Häufig sind, namentlich bei römischen Republikmünzen, Denare, welche auf der Vorderseite erhaben, auf der Rückseite vertieft geprägt sind; doch hat dies seinen Grund in der Unachtsamkeit der Münzer, welche das fertig geprägte Stück liegen ließen, dessen eine Seite nun in dem Metallstück des neugeprägten vertieft abgedruckt erscheint: Abbildungen solcher Münzen sind in Luynes, Choix de médailles grecques (Par. 1840, Taf. V) enthalten.

Ind., Abkürzung für Indiana (Staat).

Indago (lat.), Nachforschung; weidmännisch: Einkreisung, Wildgehege; Prälatenwahl.

Indals-Elf, Abfluß des Storsees im schwed. Län Jemtland, dessen Hauptzufluß der Are-Elf ist. Er bildet im Kirchspiel Ragunda vier Wasserfälle (bis 80 m hoch), empfängt den Långå, Hårka und Ammerå und mündet nördlich von Sundsvall in die Kringelbucht des Bottnischen Meerbusens.

Indebite (indebito, lat.), auf ungebührliche Weise; ohne daß eine Schuld, eine Verpflichtung zu etwas vorliegt.

Indebiti solutio (lat.), die irrtümliche "Bezahlung einer Nichtschuld", in welchem Fall der Empfänger mit der Condictio indebiti auf Zurückgabe des Empfangenen belangt werden kann.

Indebitum (lat.), "Nichtschuld", d. h. eine aus Irrtum, ohne Verpflichtung dazu, geschehene Leistung; s. Indebiti solutio.

In defectu (lat.), in Ermangelung.

Indefinitum (lat.), s. Pronomen.

Indeklinabel (lat.), nicht deklinierbar.

Indelikat (lat.), unzart, unfein.

Indelta (Indelningsverk), eine dem schwed. Heerwesen eigentümliche Einrichtung, welche darin besteht, daß auf dem ländlichen Grundbesitz die Verpflichtung ruht, Soldaten anzuwerben und zu unterhalten. Zu diesem Behuf sind die Bauernhöfe oder Grundstücke in der Weise eingeteilt, daß eine gewisse Anzahl von ihnen je einen Soldaten zu stellen und zu verpflegen hat; letztere bilden den größern Teil des schwedischen Heers im Frieden; sie werden, der Art ihrer Anwerbung entsprechend, die "eingeteilten" (indelta) genannt. Die Anfänge dieser Einrichtung reichen bis ins 15. Jahrh. zurück. Die von Karl XI. 1683 für dieselbe gegebenen Bestimmungen sind noch jetzt zum großen Teil in Kraft.

Indemnineren (lat.), entschädigen, schadlos halten, Indemnität (s. d.) erteilen.

Indemnität (lat.), s. v. w. Straflosigkeit; im parlamentarischen Leben die Entbindung des Ministeriums von der Verantwortlichkeit für einen Staatsakt durch nachträgliche Zustimmung seitens der Kammern. Die Indemnitätsbill (indemnity-bill) spielt namentlich im englischen Verfassungsleben eine bedeutende Rolle. Hat nämlich die Regierung etwas verfügt, wozu ihr nach der Verfassung ein formelles Recht nicht zustand, was sie aber im Interesse des gemeinen Wohls verfügen zu müssen glaubte, so kommen die Minister beim nächsten Parlament um eine Indemnitätsbill ein, weil sie sonst auf Grund ihrer Verantwortlichkeit zur Rechenschaft gezogen werden würden. Natürlich würde das Parlament die nachgesuchte I. verweigern und wegen geschehener Verfassungsverletzung gegen die Minister Anklage erheben können. Die Erteilung der I. ist übrigens auch in das Verfassungsleben andrer konstitutioneller Staaten übergegangen, wie denn namentlich in Preußen nach dem siegreichen Krieg 1866 von der Regierung um I. für die Zeit (Konfliktsperiode), in welcher ohne verfassungsmäßiges Budget regiert worden war, nachgesucht und das Indemnitätsgesetz 3. Sept. 1866 von dem Abgeordnetenhaus mit großer Majorität genehmigt worden ist.