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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Italien

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Italien (Geschichte: bis 1875).

sich aber, als Napoleon dem italienischen Kabinett Anzeige von der bevorstehenden Räumung des Kirchenstaats durch seine Truppen machte, noch bereit finden, auf die Septemberkonvention von 1864 zurückzukommen und die Integrität des päpstlichen Besitzes anzuerkennen. Aber die Katastrophe von Sedan änderte die gesamte europäische Lage. Die italienische Regierung war außer stande, dem einmütigen Ruf der Nation nach Roms Besitz längern Widerstand zu leisten. Am 7. Sept. 1870 richtete der Minister des Äußern ein Rundschreiben an seine Vertreter bei den fremden Mächten, worin er ihnen mitteilte, daß die italienische Regierung die für die gemeinsame Sicherheit des Papstes und Italiens notwendigen Punkte des römischen Gebiets besetzen werde, daß sie aber nach wie vor bereit sei, sich mit den Mächten über die Sicherung der geistlichen Unabhängigkeit des Papstes zu verständigen. Gleichzeitig rückten die italienischen Truppen in den Kirchenstaat ein. Nur zum Schein, und um die äußere Gewalt konstatieren zu können, befahl der Papst, Rom zu verteidigen. Erst nachdem Bresche geschossen war, zog die Armee Viktor Emanuels 20. Sept. in das jubelnde Rom ein. Der Vatikan blieb dem Papst zu ausschließlichem Besitz. Ein schon früher an den Papst gerichtetes Schreiben Viktor Emanuels blieb ebenso ohne Wirkung wie die spätern Schritte der Regierung, eine Versöhnung herbeizuführen. In der Encyklika vom 1. Nov. exkommunizierte Pius IX. alle Urheber und Teilnehmer der Besetzung Roms; aber das Dekret des Königs vom 8. Okt., welches die Einverleibung Roms aussprach, blieb nichtsdestoweniger unangefochten. Die 2. Okt. vorhergegangene Volksabstimmung hatte das Resultat, daß unter 167,000 Wählern 135,600 ihre Stimmen abgaben und 134,000 mit Ja und 1507 mit Nein stimmten.

Kurz vorher hatte der Papst das vatikanische Konzil vertagt, welches die Unfehlbarkeit seiner Entscheidungen über Glauben und Sitte dekretiert hatte. Nach dieser maßlosen Selbstüberhebung erfolgte der jähe Sturz und der Zusammenbruch der weltlichen Macht des Papsttums. Obwohl nun eine Verständigung zwischen der päpstlichen Kurie und I. nicht möglich war, bemühte sich die Regierung doch, der katholischen Welt den Beweis zu liefern, daß das Oberhaupt derselben in Rom ganz unabhängig sei. Die im Mai 1871 publizierten sogen. Garantiegesetze gewährten dem Papst alle Bürgschaften. Die Person des Papstes ward darin für heilig und unverletzlich erklärt gleich der des Königs und mit strengen Strafen jede Ehrenkränkung des Papstes bedroht. Der Papst behielt seine Leibgarde und seine Residenzen, welche volle Immunität genießen und namentlich auch zur Zeit eines Konklaves jeder Einmischung der bürgerlichen Obrigkeit unzugänglich sein sollten. Selbst eigne Post und Telegraphen zu halten, gestatteten die Garantiegesetze dem Papste. Die päpstlichen Gesandten und die der fremden Staaten beim Papst genossen die Bürgschaften des Völkerrechts. Der Papst sollte seine kirchlichen Erlasse in Rom durch Plakate und auf jede Weise ohne Staatskontrolle veröffentlichen können. Der König verzichtete auf seine Patronatsrechte bei Ernennung der Bischöfe. 5 Mill. Lire, welche bei der Einnahme Roms sich im Staatsschatz vorfanden, wurden dem Papst zurückgestellt und ihm von seiten des Staats eine jährliche Dotation von 3,225,000 Lire ausgeworfen. Diese günstigen Bestimmungen wurden von dem Papst zwar im wesentlichen dadurch wirkungslos gemacht, daß er sich jeder Versöhnung unzugänglich erwies und 15. Mai noch einmal feierlich keine Garantie von der "subalpinischen" Regierung annehmen zu wollen erklärte; vielmehr spielte Pius IX. die heuchlerische Rolle des Gefangenen im Vatikan weiter, ohne freilich die unfehlbare Leitung der Kirche aus der Hand zu geben. Indes, unterstützt von dem leichten Temperament des Volkes, ließen sich König und Regierung hierdurch wenig anfechten. Am 26. Jan. 1871 war von den Kammern die Verlegung des Regierungssitzes nach Rom beschlossen und 10. März die Expropriation von zehn großen Klöstern daselbst zur Unterbringung der Ministerien angeordnet worden. Am 30. Juni folgte die Verlegung, 2. Juli hielt der König seinen glänzenden Einzug in Rom und erwiderte der Deputation von 100 Munizipien, die ihn im Quirinal, seiner neuen Residenz, begrüßte: "Ja, wir sind in Rom und werden darin bleiben". Die meisten auswärtigen Gesandten verlegten ebenfalls ihren Sitz nach der neuen Hauptstadt, wodurch die Mächte ihre Anerkennung des Geschehenen aussprachen.

Italien als geeintes Königreich.

Am 27. Nov. 1871 wurde das Parlament auf dem Monte Citorio in Rom eröffnet durch eine Thronrede des Königs, welche das Werk seines Lebens, die Einheit Italiens, hiermit für vollendet, für die Zukunft die Organisation der Freiheit und Ordnung als die höchste Aufgabe erklärte. Vor allem galt es, die Finanzen des Staats zu regeln. Da man der Herstellung des Einheitsstaats bisher alle andern Rücksichten untergeordnet und für die Errichtung einer starken Land- und Seemacht und deren stete Kriegsbereitschaft wiederholt große Anleihen zu wenig günstigen Bedingungen kontrahiert hatte, so waren die Staatsschulden auf 8 Milliarden, ja mit Zurechnung der Schatzscheine und Banknoten mit Zwangskurs auf 10 Milliarden gestiegen, die jährlich 460 Mill. an Zinsen erforderten. Die Regelung der Finanzen und die Beseitigung des Defizits, welches Sella für 1872 auf 80 Mill. Lire angab, und das er in fünf Jahren beseitigen zu können hoffte, erwiesen sich daher als schwieriger, als man gedacht, obwohl die wirtschaftliche Entwickelung des Landes seit 1861 einen ungeheuern Aufschwung genommen und die regelmäßigen Einkünfte sich außerordentlich vermehrt hatten: die Eisenbahnen, die Zahl der Reisenden, der Telegraphenverkehr hatten sich verdreifacht, die Ausfuhr überstieg 1871 zum erstenmal die Einfuhr um 90 Mill., die ordentlichen Einnahmen waren von 458 auf 1056 Mill. Lire gestiegen. Das Defizit ohne Erhöhung der Steuern zu beseitigen, war aber um so weniger möglich, als die für die Unabhängigkeit des Landes unumgänglich notwendige Wehrhaftmachung desselben neue Opfer erforderte. Daher legte Sella der Kammer 1873 eine Reihe von Steuergesetzen vor, welche, ohne den Abgabendruck zu verschärfen, die Einnahmen so vermehren sollten, daß das Gleichgewicht im Staatshaushalt hergestellt wurde. Schon machte es sich aber bemerkbar, daß die bisher herrschende Partei, die Consorteria, in der Kammer nicht mehr eng zusammenstand. Die bisher verdeckten Gegensätze sowohl politischer als volkswirtschaftlicher Art traten hervor und sprengten die ministerielle Majorität. Die Deputierten trugen Bedenken, den Steuerdruck in irgend einer Form zu vermehren, und verweigerten die Beratung der Steuervorlagen. Daher traten Lanza und Sella zurück, und Minghetti übernahm 16. Juli 1873 den Vorsitz im Ministerium und die Finanzen. Es gelang ihm in der That, infolge von Ersparnissen, verbunden mit der natürlichen Vermehrung der Einnahmen, das Defizit 1875 aus dem Budget zu beseitigen und durch