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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Juden

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Juden (in Portugal, Ostrom, in Italien u. Frankreich während des Mittelalters).

1414, 68 Sitzungen umfassend), Judengesetze und Abzeichen an der Kleidung entwürdigt, mußten sie in der 1480 förmlich eingeführten Inquisition den größten Feind sehen. Nach dem Fall Granadas (1491) erwirkte der Großinquisitor Torquemada trotz der Bemühungen des hochgeachteten frühern Finanzministers Isaak Abravanel vom König Ferdinand V. 31. März 1492 ein Ausweisungsdekret, welches mit 2. Aug. ablief, und dem zufolge mehr als 300,000 J. heimats- und besitzlos auswandern mußten. Sie flohen nach Marokko, der Berberei, Italien, der Türkei und Portugal, arm und verachtet, namenlosem Elend preisgegeben. Hier, in Portugal, endeten die guten Zeiten, welche die J. namentlich unter Sancho II. (1223-45) und Dionysius (1279-1325) erlebt hatten, nach Alfons' V. (gest. 1481) Tod. Wie die spanischen J., hatten auch sie unter dem fanatisierenden Einfluß der Geistlichkeit zu leiden. König Johann II. hatte die Flüchtlinge aus Spanien gegen hohe Geldsummen auf acht Monate in Portugal aufgenommen, duldete sie aber nicht länger im Lande. Die einheimischen J. wurden unter Johanns II. Nachfolger, dem früher judenfreundlichen Emanuel d. Gr., 1495 aus Portugal verjagt. Der Inquisition gelang es hier und in Spanien, ihre Wut gegen die Scheinchristen ein Jahrhundert später zu kühlen und sie zur Auswanderung zu zwingen. Die Niederlande boten den meisten dieser getauften J. eine neue Heimat.

Justinian (527-565) beschränkte im ganzen byzantinischen Reich die den J. gewährten Freiheiten, stellte sie den Ketzern gleich, schloß sie von allen Ehrenämtern, insofern dieselben nicht mit bedeutenden Lasten verknüpft waren, aus und suchte sie zu bekehren, welche Politik seine Nachfolger Justinus II., Heraklios, Leo der Isaurier fortsetzten. Heraklios erneuerte nach der Vertreibung der Perser, für welche die J. Partei genommen hatten, 628, kurz bevor Palästina, Syrien und Ägypten von den Arabern erobert wurden, das Hadrianische Edikt, nach welchem kein Jude Jerusalem betreten durfte, und nötigte viele J., nach Ägypten auszuwandern. Ende des 8. Jahrh. zogen viele verfolgte J. in das Chasarenland (s. oben). Die spätern politischen Ereignisse des byzantinischen Reichs, welches zahlreiche jüdische Gemeinden in Thessalien, Makedonien, Thrakien zählte, trafen auch die J. mit. In Korinth, Lepanto, Negroponte, Salonichi, Gallipoli, auf Mytilene, Chios, Samos, Rhodos, in Theben, wo geschickte jüdische Seiden- und Purpurfabrikanten waren, in Konstantinopel (im Judenquartier [Stanor] Peras) hat der Pöbel die nicht unter dem Schutz des Gesetzes stehenden J. oft genug ungestraft mißhandeln dürfen.

Mit der Gründung des Ostgotenreichs konnte sich die Lage der J. in Italien nicht wesentlich verschlimmern. J. wohnten bereits zahlreich in Rom, Mailand, Genua, Verona, Ravenna, Neapel, Salerno, Trani, Otranto, Tarent, Palermo, Messina, Agrigent und in andern Ortschaften, weniger zahlreich im geschäftsstillen italienischen Norden, in Lucca, Mantua, Pisa und Venedig. Auch die Herrschaft der Langobarden brachte ihnen keinen Nachteil. Ebenso haben sie unter den fränkischen Herrschern, abgesehen von oft wiederholten Bekehrungsversuchen des Klerus und von lokalen Verfolgungen (Bologna 1171), ruhig gelebt. Später waren sie verpflichtet, jedem neuen Kaiser und Papst, unter dessen Schutz sie standen, zu huldigen. Seit dem 13. Jahrh. mußten sie laut Konzilbeschlusses Abzeichen tragen, seit dem 15. Jahrh., angeblich zu ihrem Schutz, in einer abgeschlossenen Stadtgegend (Ghetto) wohnen. Vollständig frei lebten sie später in Venedig und Livorno, von Ferdinand I. geschützt. König Robert von Neapel bewahrte ihnen seine Zuneigung bis über das Grab hinaus. Auch die meisten Päpste haben die J. mild behandelt, so Gregor I., Alexander II., Alexander VI., welcher spanische Emigranten in Rom aufnahm, Innocenz VIII. u. a. Dagegen haben Gregor VII., Innocenz III., der sie des geheimen Verkehrs mit den Albigensern verdächtigte, die härtesten Beschlüsse auf den Konzilen gegen sie durchsetzte und die ihnen gewogenen Fürsten, wie Raimund VI. von Toulouse und Roger von Béziers, maßregelte, u. a. einen feindlichen Standpunkt gegen die J. eingenommen. Unter dem Schutz gebildeter Herrscher glänzten in Italien bedeutende jüdische Gelehrte und Dichter; die jüdische Jugend studierte auf den Universitäten, und der italienische Handel nahm durch die J. einen bedeutenden Aufschwung. Von der Insel Sizilien, wo sie frei unter Arabern und Normannen gelebt hatten, wurden sie 1493 von Ferdinand dem Katholischen vertrieben.

Frankreich mögen J. wohl schon vor oder zu der Zeit Cäsars aufgesucht haben. Sie wohnten früher in der Auvergne, in Carcassonne, Arles, Orléans, Paris, Marseille, Béziers und Narbonne. Ihre römischen Rechte sind ihnen auch in der ältesten fränkischen und burgundischen Verfassung nicht geschmälert worden. J. waren Handwerker, Ökonomen, Kaufleute, die oft eigne Schiffe besaßen, Ärzte und Krieger und standen mit der Bevölkerung in freundschaftlichem Verkehr, den freilich die Geistlichkeit später zu stören suchte. Sie war es auch, welche die merowingischen Herrscher gegen die J. einnahm und die letzten Karolinger sowie die Kapetinger ihnen abgeneigt machte. Im südlichen Frankreich, in der Provence und Languedoc, standen die J. in regem geistigen Verkehr mit ihren Volksgenossen in Spanien, trieben Ackerbau und bedeutenden Handel, wurden aber nicht selten von den Launen der Grafen und den Bekehrungsversuchen der Bischöfe (Agobert von Lyon 830) behelligt. Karl d. Gr. hat mit seinem klaren politischen Blick die Bedeutung seiner jüdischen Unterthanen gewürdigt und zur sozialen Hebung derselben beigetragen; er gab sogar einer Gesandtschaft an Harun al Raschid einen Juden bei, erbat sich vom Kalifen einen jüdischen Gelehrten und erhielt ihn in R. Machir, der in Narbonne eine talmudische Akademie gründete. Für Belehrung und Einrichtung einer regelmäßigen Gemeindeverfassung seiner jüdischen Unterthanen in Deutschland soll Karl aus Lucca die gelehrte Familie Meschullams ben Kalonymus nach Mainz berufen haben. Die von Karl begründeten Verhältnisse gestalteten sich unter Ludwig dem Frommen, dessen Gemahlin Judith eine besondere Vorliebe für das Judentum zeigte, noch günstiger: er schützte die J. gegen die Anmaßungen der Vasallen und Geistlichen, gewährte ihnen Freizügigkeit, gab ihnen Privilegien in Bezug auf Handel und Gewerbe und ließ von einem Magister Judaeorum ihre Angelegenheiten verwalten. Nach dem Vertrag von Verdun (843) sanken die J. desto mehr in das Elend, je höher die Macht der Herzöge und der Kirche stieg und diese, mit der Reichsregierung vereint, Jagd auf ihr Vermögen machten und der Wut des Pöbels, der bei falschen Anschuldigungen und sonst wiederholt über sie herfiel, freien Lauf ließen. Die Kapetinger Ludwig VI. und Ludwig VII. (1108-80) thaten viel für die Sicherheit der J. in Frankreich; sie gaben ihnen ausgedehnte Rechte, eigne Bürgermeister (prévóts). Mit Philipp August, der sie anfangs begünstigte, wandte sich aber in Frankreich das Glück der J. Eingekerkert,