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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Kapitolinische Hochzeit; Kapitolinische Wölfin; Kapitulant; Kapitulantenschulen; Kapitular; Kapitularien; Kapitulation

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Kapitolinische Hochzeit - Kapitulation.

ist. Lag der Tempel aus dem südwestlichen, 43,5 m hohen Gipfel des Doppelhügels, so war auf dem nordöstlichen, 46 m hohen die Burg (Arx) errichtet; 344 v. Chr. wurde hier ein Tempel der Juno Moneta erbaut, mit dem später auch das Münzamt verbunden wurde. Nach dem Forum zu war der Platz begrenzt durch das großartige Tabularium mit dem Staatsarchiv, von Quintus Lutatius Catulus 78 v. Chr. errichtet, dessen Unterbau aus Peperinquadern in das Untergeschoß des jetzigen Senatorenpalastes verbaut ist; von hier führte der Clivus Capitolinus zum Forum hinab. Der Tempel wurde wiederholt durch Feuer zerstört, aber immer wieder und unter Beibehaltung des alten Grundplans, jedoch in größerer Höhe und mit prächtigerer Ausstattung aufgebaut, so 69 v. Chr. durch Lutatius Catulus, 70 n. Chr. durch Vespasian und zehn Jahre später durch Domitian, welcher die gewaltigen Säulen von pentelischem Marmor anordnete. Im frühen Mittelalter verscholl der Tempel; damals trug der kapitolinische Hügel nur ein monumentales Gebäude, die Kirche Santa Maria in Araceli, auf dem nordöstlichen Gipfel. Mit dem Erwachen des städtischen Freiheitsgeistes wurde das K. wieder politisches Zentrum der Stadt; über den Trümmern des Tabulariums erhob sich im 13. Jahrh. der Senatorenpalast, 1348 wurde die große Treppe von Araceli angelegt. - Die jetzige Gestalt des Kapitols beruht auf den Plänen Michelangelos, den Papst Paul III. mit einer würdigen Ausschmückung der alten Nationalstätte betraute, der selbst aber nur die herrliche Doppeltreppe vor dem Senatorenpalast ausführen konnte. Auf der früher schroff abfallenden Nordwestseite des Hügels führt seitdem von der modernen Stadt her (neben der Treppe von Araceli) eine breite Rampe, an deren Fuß zwei altägyptische Löwen (s. Tafel "Bildhauerkunst I", Fig. 5) aus Basalt ruhen, hinauf zur Piazza di Campidoglio, die im wesentlichen das alte, nur etwas erhöhte Intermontium einnimmt. Am obern Ende der Rampe stehen auf kräftigen Piedestalen die antiken Statuen von Kastor und Pollux mit ihren Pferden, während die Mitte des Platzes die schöne, einst ganz vergoldete bronzene Reiterstatue des Kaisers Mark Aurel einnimmt. Im Hintergrund erhebt sich der Senatorenpalast mit der erwähnten Freitreppe, schöner Brunnenanlage und viereckigem Turm, rechts der Konservatorenpalast (mit einer ausgezeichneten Sammlung antiker Bronzen, Marmorstatuen, Reliefs, einer etruskischen Sammlung, Büsten berühmter Männer, einer Gemäldesammlung), gegenüber das berühmte Museo Capitolino, das eine ausgezeichnete Sammlung von Antiken, eine Schöpfung der Päpste, enthält. Vgl. Jordan, Kapitol, Forum und Sacra Via (Berl. 1881); Righetti, Descrizione del Campidoglio (Rom 1835-50, mit 390 Tafeln).

Nach dem Vorbild des Kapitols in Rom besaßen übrigens auch andre Städte des römischen Reichs Kapitole als munizipale und religiöse Zentren, z. B. Verona, Benevent, Cirta und Lambäsis in Numidien, Besançon etc. (vgl. Kuhfeldt, De capltoliis imperii romani, Berl. 1883), wie denn auch der Palast des Vereinigte Staaten-Kongresses in Washington den Namen K. führt.

Kapitolinische Hochzeit, antike marmorne Einfassung eines Brunnens im kapitolinischen Museum zu Rom (im 18. Jahrh. vor der Porta del Popolo gefunden), auf welcher die zwölf Götter in feierlichem Zug und in archaisierender Auffassung dargestellt sind. Man glaubt, daß die Hochzeit der Athene und des Herakles das Motiv der Darstellung bildet.

Kapitolinische Wölfin, antike, wahrscheinlich von etruskischen Künstlern ausgeführte Bronzefigur einer Wölfin mit den (in späterer Zeit hinzugefügten) saugenden Zwillingen Romulus und Remus. Niebuhr hält sie für das von den Ädilen Gnäus und Quintus Ogulnius 296 v. Chr. am Ficus ruminalis errichtete Monument (Liv., X, 23); sie wurde im 15. Jahrh. am Palatin gefunden und befindet sich jetzt im Konservatorenpalast auf dem Kapitol in Rom.

Kapitulant, s. Kapitulation.

Kapitulantenschulen, durch Kabinettsorder vom 2. Nov. 1877 errichtete Schulen bei den Truppenteilen, die von sämtlichen Unteroffizieren besucht werden müssen, zu denen aber nur diejenigen Mannschaften kommandiert werden dürfen, die sich zum Weiterdienen verpachten, also kapitulieren (s. Kapitulation). In ihnen werden zwei Stufen gebildet: durch den Unterricht in der ersten sollen die Kapitulanten die zur Erfüllung ihrer militärischen Dienstpflicht erforderlichen Schulkenntnisse erhalten; in der zweiten Stufe sollen sie die allgemeine Schulbildung erlangen, die von den Feldwebeln gefordert werden muß, und deren sie bedürfen, um die den versorgungsberechtigten Militärpersonen vorbehaltenen Zivilstellen ausfüllen zu können. Der Unterricht wird von Offizieren des Regiments (ausnahmsweise von befähigten Unteroffizieren) und von Zivillehrern erteilt; Schulzeit ist vom 1. Okt. bis 1. April. Wenn das ganze Regiment in Einer Garnison steht, wird für dasselbe nur Eine Kapitulantenschule eingerichtet. Es können aber auch verschiedene Truppenteile, selbst verschiedene Waffen, einer Garnison gemeinschaftlich eine Schule einrichten. Bei der Artillerie, den Pionieren und dem Eisenbahnregiment dürfen noch weitere der Waffe entsprechende Unterrichtsgegenstände zu den obigen hinzutreten. Vgl. v. Wedell, Leitfaden für den Unterricht auf der Kapitulantenschule (6. Aufl., Berl. 1885).

Kapitular (Domkapitular), s. Kapitel.

Kapitularien, s. Capitularia.

Kapitulation (neulat.), 1) Vertrag, namentlich eine in verschiedene Abschnitte (Kapitel) eingeteilte völkerrechtliche Abmachung; insbesondere ein Vertrag zwischen zwei kriegführenden Korps wegen Einstellung des Kampfes. Fehlt es der Besatzung eines festen Platzes an Munition oder an Lebensmitteln, so ist die K. selbstverständlich. Ob es Zeit zur K. ist, wenn die Kontreskarpe in Feindeshand oder die Bresche gangbar ist, läßt sich gesetzlich nicht vorausbestimmen, hängt vielmehr von mancherlei Nebenumständen, vor allem von der Energie des Kommandanten, ab, ebenso wie die Bestimmung des Zeitpunktes für den dehnbaren Begriff, wann ein weiterer Widerstand nutzlos ist. Will der Kommandant wegen der K. unterhandeln, so gibt er dies dem Angreifer gewöhnlich durch Aufziehen einer weißen Fahne zu erkennen und entsendet Parlamentäre zur Unterhandlung über die Kapitulationsbedingungen. Die Unterzeichnung der K. selbst geschieht durch die beiderseitigen Oberbefehlshaber. Die Bedingungen sind für die Besatzung im günstigsten Fall Abzug mit Waffen und militärischen Ehren in die Heimat, wie bei der K. von Belfort 1871, mit der Verpflichtung, eine bestimmte Zeit nicht gegen den Sieger zu dienen, auch unter Mitführung eines gewissen Teils der Waffen, Geschütze etc., meist aber die, daß die Besatzung kriegsgefangen und alles Staatseigentum in statu quo an den Sieger übergeben wird. Nach Vereinbarung von Zeit und Ort findet die Übergabe der Besatzungstruppen und Einzug des Siegers in die Festung, Übergabe der Pulvermagazine, Fe-^[folgende Seite]