Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

564

Karstenit - Kartell.

6) Gustav, Physiker, Bruder von K. 4), geb. 24. Nov. 1820 zu Berlin, studierte Mathematik und Naturwissenschaft, habilitierte sich 1845 in Berlin, folgte 1848 einem Ruf als Professor der Physik nach Kiel, wurde 1859 Direktor des Eichungswesens für die Elbherzogtümer und 1869 Mitglied der Normaleichungskommission des Deutschen Reichs. Er schrieb: "Lehrgang der mechanischen Naturlehre" (Kiel 1851-53, 3 Tle.), "Denkschrift über den großen norddeutschen Kanal" (das. 1865). 1856 begann er die Herausgabe der auf 21 Bände berechneten "Encyklopädie der Physik", für welche er mit Harms und Weyer die "Einleitung in die Physik" (Leipz. 1870) bearbeitete; auch redigierte er die "Fortschritte der Physik" (Berl. 1847 bis 1853) und veröffentlichte außer mehreren Arbeiten in den Berichten der Ministerialkommission zur Untersuchung der deutschen Meere: "Untersuchungen über das Verhalten der Auflösungen des reinen Kochsalzes in Wasser" (1846) und "Hygrometrische Tabelle zur Anwendung bei Gebläsen und Gradierwerken" (1847); "Beiträge zur Landeskunde der Herzogtümer Schleswig und Holstein" (Kiel 1869-72, 2 Tle.). 1878-81 gehörte K. als Mitglied der Fortschrittspartei dem deutschen Reichstag an.

Karstenit, s. Anhydrit.

Karsthans, alter Scherzname der Bauern, als deren Abzeichen der Karst (s. d.) galt, wurde in Schriften des 16. Jahrh. (von dem Bauernkrieg) als Bezeichnung des redlichen, aber unzufriedenen und trotzigen Bauernstandes gebraucht, der nach Reform verlangte.

Karstpflug, Spanngerät mit zweizinkigem Schar zur Bearbeitung des Ackerbodens.

Karsun (Korsun), Kreisstadt im russ. Gouvernement Simbirsk, am Barysch, hat eine Kathedrale, 4 Kirchen und (1880) 3736 Einw. Der Kreis ist ein sehr industrieller; fast jedes Dorf hat eine besondere Beschäftigung. So werden im Dorf Rumänzow nur Bilderrahmen fabriziert, in Usteren Wagenräder, in Kiwat Holzkämme; in andern werden Häute gegerbt, Stiefel gefertigt, Lehmgefäße fabriziert; in sechs Dörfern wohnen nur Zimmerleute, welche den Sommer über herumziehen; in andern werden Wagen gebaut, Bastmatten geflochten etc. Der Kreis K. besitzt ein bedeutendes Lager von Syenit und Graphit.

Kartalinien, Landschaft, s. Karthli.

Kartätsche, Artilleriegeschoß, welches aus einer cylindrischen Blechbüchse besteht (daher Büchsenkartätsche), die mit 50-250 g schweren Kartätschkugeln gefüllt und an den Enden durch starke Metallscheiben, Treibscheiben, geschlossen ist. Die K. für glatte Geschütze hat noch einen hölzernen Kartätschspiegel zum Anbinden der Kartusche; die K. gezogener Geschütze aus Zinkblech enthält meist 40-60 Kugeln einer Zink-Antimonlegierung. Die K. hat seit der Vervollkommnung des Schrapnells sehr an Bedeutung verloren und wird nur noch bei Feldgeschützen und 8-9 cm Kanonen auf Entfernungen bis höchstens 500 m gegen den anstürmenden Feind verwendet. Die K. kommt schon bei den ersten Geschützen derart vor, daß man Metallstückchen, Nägel, Steine etc. in das Rohr lud und als "Hagel" gegen den Feind schoß. Ende des 16. Jahrh. kamen Beutelkartätschen, bei denen die Kugeln in einem verschnürten Zwilchbeutel steckten, Anfang des 17. Jahrh. Büchsenkartätschen in Gebrauch (vgl. Geschoß, S. 213). Die Beutelkartätschen erhielten Halt durch eine im Spiegel steckende Spille. Bei den Trauben- oder Tannzapfenkartätschen wurden auf den Spiegel größere und kleinere Kugeln mit Pech angeklebt, mit Leinwand bezogen und verschnürt.

Kartätschgeschütze, die mit Kartätschen (s. d.) feuernden Geschütze, in neuerer Zeit auch Bezeichnung der Mitrailleusen oder Revolverkanonen (s. Geschütze, S. 220).

Kartätschgranaten, s. v. w. Schrapnells (s. d.).

Kartaune, aus der Bombarde hervorgegangenes Geschütz größern Kalibers (24 Pfünder) des 16. und 17. Jahrh. (s. Geschütz, S. 222).

Kartause (ital. certósa), Kloster, besonders der Kartäuser (s. d.). Vgl. Certosa.

Kartäuser, Mönchsorden, um 1086 vom heil. Bruno aus Köln mit sechs Gefährten in der ihm vom Bischof Hugo von Grenoble überlassenen Wüste von Chartreuse für Gebet und fromme Betrachtungen sowie Handarbeiten, besonders Bücherabschreiben, gestiftet und 1170 vom Papst bestätigt. Der Regel Benedikts folgend, erhielten die K. 1134 von ihrem fünften Generalprior, Guigo, noch besondere Statuten (consuetudines Cartusiae, statuta Guigonis), die ihnen (einige Stunden, besonders an Kapiteltagen, abgerechnet) ewiges Stillschweigen und Einsamkeit in abgesonderten Zellen vorschrieben. Später kam hierzu noch das Verbot alles Fleischessens. Die Oberleitung führen der Prior und acht jährlich ernannte Definitoren. Durch Ernst und Friedensliebe ausgezeichnet, spaltete sich dieser höchst geachtete Orden nur einmal (1378) in zwei Parteien, deren jede einem der gleichzeitigen Päpste anhing, die sich aber 1410 wieder vereinigten. Den durch große Schenkungen anwachsenden Reichtum verwandten die Mönche gern zur Ausschmückung ihrer Wohnungen (Kartausen) und Kirchen (z. B. die Certosa bei Pavia). Die K. tragen einen langen weißen Rock mit weißer Kapuze, beim Ausgehen einen schwarzen Chorrock (cappa). Die ihnen dienenden Laienbrüder nahmen eine sehr gedrückte Stellung ein und zerfielen in drei Klassen: conservi, donati und redditi. Der Frauenorden der Kartäuserinnen entstand 1234, erhielt die Ordensregel der K. und wurde von den Obern der letztern beaufsichtigt. Die Kartäuserinnen hatten Laienschwestern und durften mit keinem Mann sprechen. Ihr Orden beschränkte sich fast auf Frankreich, hatte im Anfang des 18. Jahrh. nur noch fünf Klöster und erlosch 1790.

Kartäuserpulver, s. v. w. Mineralkermes, s. Antimonsulfide.

Kartäuserthee, s. Chenopodium.

Karte (lat. charta, franz. carte), s. Landkarten und Spielkarten.

Kartell (franz. Cartel, von carte, "Schriftstück"), ursprünglich die bei den Turnierspielen zu beobachtende Kampfordnung; dann eine schriftliche Aufforderung zum Zweikampf, daher der Überbringer einer Herausforderung Kartellträger genannt wird. Das deutsche Strafgesetzbuch (§ 203) bedroht einen solchen mit Festungshaft bis zu sechs Monaten. K. (Kartellkonvention) ist ferner eine Bezeichnung für Verträge oder Verabredungen, die besonders da angewandt wird, wo es sich um Verträge handelt, durch welche nicht neue Rechtsverhältnisse begründet werden sollen, sondern für einen voraussichtlich ohne das Zuthun beider Teile eintretenden Fall Vorsorge getroffen wird. Auch die Bedeutung liegt in dem Worte, daß Parteien, die sonst Konkurrenten sind, für den einzelnen Fall Vorsorge treffen, um ihre gemeinsamen Interessen gegenüber Dritten zu wahren. Eisenbahngesellschaften schließen ein K. über Tariffeststellung, über gegenseitige Benutzung ihrer Wagen u. dgl. (s. Eisenbahnkartelle); Versicherungsgesellschaften schließen ein K., um einander Auskunft über die