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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Kirchenstaat

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Kirchenstaat (1797-1848).

mit 21 Mill. Frank die Neutralität erkaufte, drang Bonaparte 1797 doch in die Romagna ein, eroberte Imola, Faenza, Forli, Cesena, Urbino etc. und zwang durch den Frieden zu Tolentino (19. Febr. 1797) den Papst, Avignon und Venaissin an die Franzosen sowie Bologna, Ferrara und die Romagna an die Transpadanische Republik abzutreten. Ancona blieb von den Franzosen besetzt, welche den K. durch Kontributionen aussaugten und die Bildung einer demokratischen Partei begünstigten, die eine französische Intervention betrieb. Nach einer förmlichen Kriegserklärung von französischer Seite rückten französische Truppen in das päpstliche Gebiet ein und besetzten 10. Febr. 1798 die Engelsburg; am 20. März ward auf dem Campo Vaccino die Römische Republik proklamiert, nachdem der Papst bereits 20. Febr. nach Siena geflüchtet war. Alle öffentlichen und Privatkunstschätze wurden geplündert, die dem K. auferlegte Kriegssteuer richtete den Staatskredit völlig zu Grunde. Als sich die zweite Koalition gegen Frankreich bildete und ein russisches Heer zu den Neapolitanern stieß, mußten die Franzosen das römische Gebiet räumen (September 1799). Rom mit der Engelsburg ward von den Neapolitanern besetzt und 1800 dem neuen Papst Pius VII. überliefert. Derselbe sicherte durch das 15. Juli 1801 mit Bonaparte abgeschlossene Konkordat das Fortbestehen des Kirchenstaats. Kaum aber hatte Rom angefangen, sich von den erlittenen Drangsalen zu erholen, als Napoleon I. 1805 Ancona wieder besetzen ließ, angeblich um die Engländer von Italien abzuhalten; französische Truppen, die das Jahr darauf das römische Gebiet durchzogen, nahmen Benevent und Pontecorvo in Besitz, und endlich erklärte sich Napoleon I. als Nachfolger Karls d. Gr. für den Oberherrn von Italien. Von der römischen Regierung forderte er den Unterhalt für seine Truppen, auch sollte sie mit ihm ein Bündnis gegen England eingehen. Als der Papst sich diesen harten Bedingungen nicht unterwerfen wollte, wurden von den Franzosen erst die römischen Häfen und im Februar 1808 auch Rom und die Engelsburg besetzt. Die Provinzen Urbino, Ancona, Macerata u. a. wurden darauf dem Königreich Italien einverleibt, und 10. Juni 1809 ward Rom nebst dem noch übrigen Teil des Kirchenstaats für einen Teil des französischen Reichs erklärt. Pius VII. ward gefangen nach Fontainebleau gebracht, das Land aber in zwei Departements geteilt, das des Tibers und das des Trasimenus. Die Klöster und geistlichen Stifter wurden aufgehoben und alles entfernt, was an die ehemalige Regierung erinnern konnte. Der Papst willigte ein, in Frankreich zu residieren, und verzichtete im Konkordat von Fontainebleau (25. Jan. 1813) auf seine weltliche Herrschaft.

Nach Napoleons I. Niederlage bei Leipzig bemächtigte sich Joachim Murat, König von Neapel, der südlichen Provinzen des ehemaligen römischen Staats, und nach dem Scheitern seines Plans, seine Herrschaft über ganz Italien auszubreiten, besetzte er Rom und die Marken. Da jedoch die Herstellung des Kirchenstaats durch den Pariser Frieden ausgesprochen worden war, kehrte Pius VII. 24. Mai 1814 nach Rom zurück. Der Art. 103 der Wiener Schlußakte errichtete den K. wieder in seinem frühern Umfang; nur der am linken Poufer gelegene Teil von Ferrara fiel an das Lombardisch-Venezianische Königreich, und Österreich erhielt das Besatzungsrecht von Ferrara und Comacchio. Venaissins und der Stadt Avignon ward in dem betreffenden Artikel nicht gedacht, weshalb der Papst gegen denselben protestierte. Nach Napoleons I. Flucht von Elba forderte König Murat 1815 den Durchzug durch das römische Gebiet; seine Absicht, den Papst gefangen zu nehmen, mißlang jedoch, da Pius VII. sich bereits im März nach Genua begeben hatte. Nach Murats Sturz kehrte Pius VII. im Juli 1815 für immer nach Rom zurück. Der leitende Staatsmann Consalvi war nun bestrebt, der Verwaltung des Kirchenstaats Einheit und Gleichförmigkeit zu geben, und kümmerte sich um die alten Privilegien der Städte, des Adels und der Provinzen nicht. Die revolutionären Reformen der Napoleonischen Zeit wurden wieder abgeschafft, und die Regierung lenkte ganz in die Bahnen rücksichtsloser Reaktion ein. Von den politischen Stürmen, die Neapel 1820 und 1821 erschütterten, blieb auch der K. nicht gänzlich verschont. Auch hier unterhielten die Karbonari Verbindungen, die entdeckt und mit Strenge bestraft wurden. Manche Schritte, dem traurigen Zustand der römischen Finanzen wieder aufzuhelfen, that Leo XII. (1823-29). Auch sein Nachfolger Pius VIII. ließ es sich sehr angelegen sein, den Wohlstand des Landes zu fördern, begünstigte den Ackerbau, die Manufakturen, Künste und Wissenschaften und errichtete zur Regulierung der Finanzen eine Staatskommission. Dennoch brach 1830 auch im K. eine Revolution aus; sie wurde bald unterdrückt, und der Papst berücksichtigte ein wenig den Wunsch der Großmächte, den Laien einen größern Anteil an der Verwaltung des Staats zu gewähren. Nach dem Tode Pius' VIII. bestieg am 2. Febr. 1831 Gregor XVI. den päpstlichen Stuhl. Aufstände in Bologna und der Mark bewogen ihn, die Intervention der Österreicher und Franzosen anzurufen, und unter dem Schutz fremder Bajonette errichtete Gregor ein despotisches Polizeiregiment. Die Cholera suchte 1836 und 1837 Rom heim, ihr folgte Hungersnot und infolgedessen neuer Aufruhr. Das Defizit wuchs von Jahr zu Jahr, eine neue Anleihe von 20 Mill. Frank mußte bei dem Haus Rothschild aufgenommen werden.

Als Gregor XVI. 5. Juni 1846 starb, gab es im Konklave drei Meinungen: die einen schlugen eine Säkularisation der Verwaltung vor, die andern erwarteten Ruhe und Rettung allein von einem Schreckensregiment, die dritte Meinung siegte; ihr Vertreter, der neugewählte Papst Pius IX. (seit 17. Juni 1846), hielt zwar fest an dem göttlichen Rechte des Pontifikats über den Staat, glaubte aber alle billigen Forderungen des Volkes erfüllen zu müssen. Er begann seinen Regierungsantritt mit Aufhebung der verhaßten Militärkommissionen in der Romagna, Absetzung mehrerer unwürdiger Beamten, Abschaffung übertriebener polizeilicher Beschränkungen, einer Amnestie für alle wegen politischer Vergehen Verhafteten oder Verurteilten. Die Begeisterung für Pius IX. kannte keine Grenzen. Nichts aber kräftigte die Zuversicht der Liberalen in die Absichten des Papstes so sehr als ein von Pius IX. 19. April 1847 erlassenes Dekret über die Einsetzung einer Art Volksvertretung, der Staatskonsulta. Am 15. Nov. trat dieselbe zusammen. Die Pariser Februarrevolution von 1848 vermochte den Papst zu einem weitern Zugeständnis. Am 14. März proklamierte die päpstliche Regierung das konstitutionelle Staatsgrundgesetz. Es sollten zwei Kammern zusammentreten, deren erste unmittelbar von der Regierung ernannt, die zweite nach Zensus und Volkszahl gewählt werden sollte. Doch jedes in beiden Versammlungen genehmigte Gesetz sollte erst in einer geheimen Sitzung der Kardinäle geprüft werden, ehe es die päpstliche Bestäti-^[folgende Seite]