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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Klagebeantwortung; Klage, die; Klagemutter; Klagenfurt; Klai; Klaj

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Klage, die - Klaj.

Im Strafprozeß ist die K. die förmliche Anklage, welche die Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung wegen einer strafbaren Handlung bedingt. Sie wird entweder durch den Antrag auf gerichtliche Voruntersuchung oder durch die Einreichung einer Anklageschrift erhoben. Die Regel bildet die öffentliche K., welche von der Staatsanwaltschaft vorbereitet und erhoben wird, mit der Maßgabe, daß bei Gefahr im Verzug auch ohne diesbezüglichen staatsanwaltlichen Antrag die erforderlichen Untersuchungshandlungen von dem Amtsrichter vorgenommen werden können. Bei einem ablehnenden Bescheid des Staatsanwalts kann der Verletzte Beschwerde an den vorgesetzten Beamten der Staatsanwaltschaft einwenden und gegen dessen ablehnenden Bescheid eine gerichtliche Entscheidung darüber beantragen, ob die K. zu erheben sei oder nicht. Beleidigungen und Körperverletzungen, welche nur auf Antrag des Verletzten strafrechtlich verfolgt werden, können ohne Anrufen der Staatsanwaltschaft zum Gegenstand einer Privatklage gemacht werden. Nur wenn es im öffentlichen Interesse liegt, wird wegen solcher Beleidigungen oder Körperverletzungen von der Staatsanwaltschaft die öffentliche K. erhoben. Der Verletzte und zur Privatklage Berechtigte kann sich aber in einem solchen Fall der Staatsanwaltschaft im Weg der Nebenklage anschließen. Dieselbe Befugnis steht denjenigen Personen zu, welche durch Antrag die Klageerhebung wegen einer gegen ihre Person oder gegen ihr Vermögen gerichteten Handlung herbeigeführt haben (s. Antragsverbrechen), oder die zur Forderung einer Buße (s. d.) berechtigt sind. Vgl. Deutsche Strafprozeßordnung, § 151 ff.

Klage, die, mittelhochdeutsche Dichtung, ein Anhang zum Nibelungenlied, aber nicht in Strophen, sondern in kurzen Reimpaaren, erzählt die Klagen der Überlebenden, Etzels, Dietrichs und Hildebrands, um die Gefallenen, die Sendung des Boten nach Bechelaren und Worms an die Witwen Rüdigers und Gunthers und den Entschluß Dietrichs zur Heimkehr. Der ungenannte Verfasser, der um 1170 schrieb, beruft sich auf ein lateinisches Werk Konrads, Schreibers des Bischofs Pilgrim von Passau. Die originale Gestalt des Gedichts ist verloren; erhalten haben sich nur zwei am Ende des 12. Jahrh. entstandene Bearbeitungen. Sie finden sich meist mit den Ausgaben des Nibelungenlieds vereinigt, wie schon in den Handschriften. Gesonderte Ausgaben sind die von v. d. Hagen (Berl. 1852), von Holtzmann (Stuttg. 1859), die beide nur die eine Bearbeitung enthalten, während die von Bartsch (Leipz. 1875) und von Edzardi (Hannov. 1875) beide Texte nebst dem gesamten kritischen Apparat liefern.

Klagebeantwortung, s. Litiskontestation.

Klagemutter, s. v. w. Steinkauz, s. Eulen, S. 906.

Klagenfurt (slowen. Celovec), Hauptstadt des österreich. Herzogtums Kärnten, 438 m ü. M., am rechten Ufer der Glan, an der Südbahnlinie Marburg-Franzensfeste und der Staatsbahnlinie K.-Glandorf, in freundlicher Ebene gelegen, bildet ein Viereck, hat größtenteils breite, gerade Straßen und 4 Vorstädte, welche von der eigentlichen Stadt durch die an Stelle der ehemaligen Festungswerke getretenen Promenaden getrennt werden. Das Zentrum der Stadt bildet der sogen. Neue Platz mit dem 1590 errichteten Lindwurmbrunnen und dem 1873 enthüllten bronzenen Maria Theresia-Denkmal (von Pönninger); den Fürstenplatz ziert ein Obelisk zum Gedächtnis des Preßburger Friedens von 1805. Bemerkenswerte Gebäude sind: die Domkirche mit Altarblatt von D. Gran; die Stadtpfarrkirche St. Ägid mit 92 m hohem aussichtsreichen Turm; das Landhaus mit dem ständischen Saal und dem Fürstenstein, auf welchem die Einsetzung der Herzöge durch den Herzogbauer stattfand; das Rathaus; der bischöfliche Palast mit einer sehenswerten Kapelle (worin Fresken von Pichler und eine Golgathagruppe von Probst) und schönen Gartenanlagen; die Burg, das Rudolfinum, das Sparkassengebäude etc. K. zählt (1880) 18,747 Einw.; es treibt als Knotenpunkt mehrerer Straßen, dann der Südbahn und der Staatsbahnen lebhaften Transithandel und hat auch ansehnliche Industrie. Als die wichtigsten industriellen Etablissements können eine Tuchfabrik, 2 Bleiweißfabriken, eine Tabaksfabrik, eine Eisengießerei und Maschinenfabrik, mehrere Gerbereien und Lederwarenfabriken und eine Kunstmühle bezeichnet werden. An Kreditinstituten besitzt K. eine Filiale der Österreichisch-Ungarischen Bank, eine Sparkasse etc. K. ist Sitz der Landesregierung und Landesvertretung, des Landesgerichts, der Finanzdirektion, einer Bezirkshauptmannschaft (für Klagenfurts Umgebung), einer Berghauptmannschaft, eines Hauptzollamtes und des Fürstbischofs von Gurk; es hat ein Obergymnasium, eine theologische Lehranstalt, ein bischöfliches Seminar, eine Oberrealschule, Lehrer- und Lehrerinnenbildungsanstalt, Berg- und Ackerbauschule, mechanische Lehrwerkstätte, Gewerbehalle mit Zeichen- und Modellierschule, gewerbliche Fortbildungsschule, Arbeitsschulen des Frauenvereins, eine Handelsschule, Hebammenlehranstalt, eine Studienbibliothek (mit 35,000 Bänden), das Rudolfinum mit den Sammlungen des naturhistorischen Landesmuseums, dem Archiv und den Sammlungen des Historischen Vereins (römisch-keltische Ausgrabungen, Münz- und Waffensammlung etc.), einen Industrie- und Gewerbeverein und eine Handelskammer. Ferner bestehen zu K. Klöster der Kapuziner, der Ursulinerinnen und der Elisabethinerinnen, verschiedene Humanitätsanstalten, als: eine Irren-, Kranken-, Gebär-, Armen- und Siechenanstalt, ein Waisenhaus, eine Versorgungsanstalt und ein Taubstummeninstitut. Die Umgegend von K. ist reich an Burgruinen und neuen Schlössern. Der nahe Kreuzberg enthält die Franz Josephs-Anlagen mit prächtiger Aussicht auf die Karawanken. Der von einem Dampfschiff befahrene Wörthersee ist mit der Stadt durch den 5 km langen Lendkanal verbunden. - K., so genannt als Ort an der Furt über die Klagn oder Glan, entwickelte sich erst im 16. Jahrh. zum Vorort Kärntens, was früher St. Veit war. 1338 bestätigte Herzog Albrecht II. von Österreich die Rechte und Freiheiten der Stadt. Maximilian I. verlegte 1518 das Landrecht (Landgericht) hierher und übergab die Stadt den Landständen Kärntens. 1809 wurden die Festungswerke von den Franzosen demoliert. Nördlich von K. bei Mariasaal (s. d.) liegt der klassische Boden des Zollfeldes und der Herzogstuhl.

^[Abb.: Wappen von Klagenfurt.]

Klai (Klay, Klei), Schlamm, Kot, besonders Thon oder jede fette, zähe Erdart (Klaierde, Klaiboden). S. Boden.

Klaj (latinisiert Clajus), 1) Johann, Dichter, geb. 1616 zu Meißen, studierte Theologie in Wittenberg,