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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Kolpino; Kolporaphie; Kolportieren; Kölreuter; Kolsum; Kolter; Kolubrine; Kolumbarium

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Kolpino - Kolumbarium.

sozialem Gebiet s. Gesellenvereine. Er schrieb: "Der Gesellenverein" (Köln 1848); "Ein katholisches Volksbuch" (Münster 1855, 2 Bde.); "Lebensbilder" (Köln 1860); "Erzählungen" (4. Aufl., Münster 1879 ff., 4 Bde.) und andre Volksschriften. Vgl. Schäffer, Adolf K., der Gesellenvater (Münst. 1880).

Kolpino, Kirchdorf im russ. Gouvernement St. Petersburg, an der Ishora und der Eisenbahn St. Petersburg-Moskau, mit den sogen. Ishoraschen Admiralitätsfabriken, welche, 1705 angelegt, jetzt gegen 2000 Arbeiter beschäftigen. Sie liefern alles, was zum Schiffbau aus Metall gebraucht wird.

Kolporaphie (griech., Elytroraphie), künstliche Verengerung der Scheide durch Ausschneiden von Stücken der Schleimhaut und Vernähen der Wundränder zur Heilung von Gebärmutter- und Scheidenvorfall.

Kolportieren (franz.), hausieren, von Haus zu Haus tragen, auch im übertragenen Sinn: Nachrichten durch Weitererzählen verbreiten; Kolporteur (spr.-ör), Hausierer, Tabulettträger; bei uns besonders eine Person, welche meist im Auftrag von Buchhändlern, Antiquaren etc. Bücher, Zeitungen u. dgl. zum Verkauf herumträgt oder Subskribenten etc. sammelt; daher Kolportageschriften (Kolportageromane etc.), Druckwerke, namentlich lieferungsweise erscheinende Drucksachen, welche hauptsächlich auf den Vertrieb durch Kolporteure berechnet sind. Neben einer geringwertigen Litteratur finden durch den Kolportagebetrieb in neuerer Zeit auch wertvolle und für die Volksbildung hochwichtige litterarische Unternehmungen (encyklopädische, populär-wissenschaftliche Werke) eine erhebliche Unterstützung. Schriften und Bildwerke, welche in sittlicher oder religiöser Beziehung Ärgernis zu geben geeignet sind, oder welche mittels Zusicherung von Prämien oder Gewinnen vertrieben werden, sind nach der Gewerbenovelle vom 1. Juli 1883 von der Kolportage ausgeschlossen. Außerdem hat derjenige, welcher Schrift- und Bildwerke im Umherziehen feilbieten will, ein Verzeichnis derselben der zuständigen Verwaltungsbehörde seines Wohnortes zur Genehmigung vorzulegen, welche nur dann zu versagen ist, wenn das Verzeichnis Druck- oder Bildwerke solcher Art enthält, wie sie vom Kolportagevertrieb ausgeschlossen sind. Nur die in dem genehmigten Verzeichnis aufgeführten Schriften und Bildwerke darf der Kolporteur während der Ausübung seines Gewerbebetriebs bei sich führen. Im übrigen bedarf derselbe, wie jeder Hausierer, eines Wandergewerbescheins und ist überhaupt den Bestimmungen für den Gewerbebetrieb im Umherziehen unterworfen. Dagegen wird der Buchhandlungsreisende, der nur Muster und Probeexemplare mit sich führt und Bestellungen darauf entgegennimmt, als Handlungsreisender (s. d.) angesehen. Vgl. Deutsche Gewerbeordnung, § 56, Nr. 10, § 55, 56a ff., § 44, 44a; Baumbach, Der Kolportagebuchhandel und die Gewerbenovelle (Berl. 1883).

Kölreuter, Joseph Gottlieb, Botaniker, geb. 27. April 1733 zu Sulz am Neckar, gest. 12. Nov. 1806 als Professor der Naturgeschichte in Karlsruhe. Er schrieb: "Vorläufige Nachricht von einigen das Geschlecht der Pflanzen betreffenden Versuchen" (Leipz. 1761-66).

Kolsum, s. Hund, S. 797.

Kolter, s. Pflug.

Kolubrine (franz.), s. v. w. Feldschlange (s. d.).

Kolumbarium (lat.), Taubenhaus; dann wegen der Ähnlichkeit Bezeichnung für altrömische Grabkammern mit reihenweise übereinander angebrachten Nischen zur Aufnahme der Aschenurnen. Gräber solcher Art finden sich nur in Rom und dessen nächster Umgebung und stammen fast sämtlich aus dem 1. Jahrh. n. Chr. Sie hatten die Bestimmung, bei möglichst sparsamer Anlage und Ausschmückung doch für die Asche möglichst vieler Verstorbenen Raum zu gewähren; sie waren halb oder ganz unterirdisch und die thönernen Aschentöpfe (ollae) in die Mauer selbst so eingebaut, daß über der Mündung die kleine (ca. ½ m breite) Nische sich öffnete, um die Beisetzung der Asche (die Leichenverbrennung ist dabei als allgemein üblich vorausgesetzt) zu ermöglichen. Über den Nischen angebrachte Marmortäfelchen gaben die Namen der Beigesetzten an (vgl. Abbildung). In der Regel wurden solche Kolumbarien von reichen Leuten angelegt, deren Sklaven und Freigelassene zu zahlreich waren, um in dem Familienbegräbnis Platz zu finden, und namentlich auch die Kaiser und deren Gemahlinnen ließen dergleichen Massenbegräbnisse erbauen. Erhalten sind deren mehrere, unter andern ein von der Livia, der Gemahlin des Augustus, für ihre Freigelassenen an der Appischen Straße in Rom errichtetes K., das 1726 aufgefunden wurde. Auch für arme Leute, die zur Erwerbung eines eignen Grabes nicht die Mittel hatten, legten Spekulanten in Rom gemeinsame Begräbnisse an, in denen man einen Platz erwerben konnte. Noch gewöhnlicher wurden Kolumbarien von religiösen oder gewerblichen Vereinen für ihre Mitglieder gestiftet oder auch von eignen Sterbekassengesellschaften errichtet, die den Beteiligten gegen einmalige Kapitalzahlung und laufende Beiträge das Anrecht auf ein anständiges Leichenbegängnis und eine Grabnische sicherten. Die Zahl der jetzt bekannten Kolumbarien beträgt mehr als 100. In unsrer

^[Abb.: Kolumbarium (Rom).]