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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Konsolidieren - Konstantin.

Einschreibungen in den Büchern der Staatsschuld bestanden. Seit der 1869 eingetretenen Konsolidierung preußischer Staatsschulden (Konvertierung in 4½proz. Papiere) spricht man auch von preußischen Konsols. Oft versteht man unter Konsols auch Rentenschuldverschreibungen schlechthin ohne bestimmte Tilgungsfrist im Gegensatz zu planmäßig amortisierbaren Obligationen. Bei der Umwandlung von schwebenden in stehende Schulden kommt es wohl vor, daß letztere eine Zeitlang nicht verzinst werden. Die Verzinsung läßt man erst beginnen, wenn durch Tilgung andrer Anlehen Mittel verfügbar werden. Die Schuldscheine, welche begeben wurden, um aus dem Erlös die schwebende Schuld zu bezahlen, heißen dann aufgeschobene Obligationen (engl. Deferred, franz. Différées, span. Deferados). Ein solches Verfahren kommt jedoch bei gesunder Finanzwirtschaft nicht vor. Auch ist es bei einer solchen nicht nötig, die Konsols zu fundieren, d. h. Verzinsung und Tilgung auf ganz bestimmte Einnahmequellen des Staats zu verweisen. Vgl. Staatsschulden.

Konsolidieren (lat.), solid, fest, dicht machen; sichern, begründen; zu einer soliden, in sich geschlossenen Gesamtheit vereinigen (z. B. Grundstücke, Fonds, Zechen). Vgl. Konsolidation.

Konsolidierende Mittel (Consolidantia), Arzneimittel, welchen man eine förderliche Einwirkung auf das Festwerden, d. h. Vernarben, von Wunden zuschreibt, ohne daß dieser Erfolg eigentlich bewiesen ist. Zu diesen Mitteln gehören: Alaun, Blei- und besonders Zinkpräparate.

Konsollager, im Maschinenwesen ein auf einer Konsole befindliches Lager.

Konsols (engl., spr. kónnssols), s. Konsolidation.

Konsonant (lat., Mitlauter), s. Lautlehre.

Konsonanz (lat., "Zusammentönen"), das Verschmelzen zweier oder mehrerer Töne zur Klangeinheit; konsonant sind Töne, welche demselben Klang angehören, sei es als Hauptton oder als Quintton oder Terzton (s. Klang). Es ist aber auch notwendig, daß die Töne, welche als Bestandteile eines und desselben Klanges gefaßt werden können, auch wirklich in diesem Sinn verstanden werden, sonst sind sie dennoch nicht konsonant, sondern dissonant. Ein auffallendes Beispiel ist der Quartsextakkord. Obgleich derselbe (z. B. g c e oder g c es) nur Töne enthält, welche im Sinn eines und desselben Klanges (des C dur-Akkords oder C moll-Akkords) gefaßt werden können, ist er doch meist eine Dissonanz und wird als solche behandelt, d. h. er erhält eine Auflösung durch Sekundfortschreitung, weil er nämlich nicht im Sinn des Klanges gefaßt wird, welcher die drei Töne enthält, sondern vielmehr im Sinn des Durakkords seines Baßtons; g c e sowohl als g c es wird, wo der Quartsextakkord in seiner eigentümlichen, einen Schluß vorbereitenden Bedeutung auftritt, als G dur-Akkord mit doppeltem Vorhalt verstanden, und zwar mit der Quarte statt der Terz und der Sexte (groß oder klein) statt der Quinte. Aus diesem Grund wird im vierstimmigen Satz des Quartsextakkords weder die Quarte noch die Sexte verdoppelt (dissonante Töne werden im vierstimmigen Satz nicht verdoppelt), sondern der Baßton; denn dieser ist der eigentliche Hauptton und der einzige den Klang repräsentierende Ton. Entscheidend über K. oder Dissonanz ist also immer nur die Auffassung im Sinn der Klangvertretung. Über konsonante Intervalle vgl. Intervall. Konsonante Akkorde gibt es nur zwei, nämlich den Durakkord und Mollakkord (s. d.).

Konsorten (lat.), diejenigen, welche ein und dasselbe Recht gemeinschaftlich vor Gericht verfolgen, Streitgenossen; dann überhaupt Genossen, auch mit verächtlicher Nebenbedeutung s. v. w. Gelichter.

Konsortium (lat., "Gemeinschaft, Gesellschaft"), die Vereinigung mehrerer zu einzelnen Geschäften für gemeinsame Rechnung, insbesondere in der Börsensprache die Vereinigung mehrerer zu dem Zweck, um einzelne Finanzoperationen durchzuführen. So können die Mineure (Spekulanten à la hausse) ein K. bilden, um durch Einschränkung von Warenverkäufen oder durch Anwendung andrer Mittel eine Preiserhöhung zu bewirken, während ihnen ein K. der Kontermineure, welche auf Preiserniedrigung spekulieren, entgegenarbeiten kann. Insbesondere aber spricht man von einem K., wenn sich Bank- und Handelshäuser miteinander verbinden, um Staatsanlehen unterzubringen, indem sie die Obligationen zu einem bestimmten Kurs übernehmen, damit dem Staat Sicherheit für wirklichen Eingang einer bestimmten Summe bieten und die Papiere dann zu einem höhern Kurs abzusetzen suchen (vgl. Staatsschulden). Zu den Geschäften, deren Abschluß häufig im Weg der Konsortialbeteiligung zu stande kommt, gehört ferner die Gründung, namentlich die Successivgründung, von Aktiengesellschaften. Die Teilnehmer an einem K. werden Konsortialen genannt. Nicht selten geschieht es, daß ein Konsortiale seine Konsortialbeteiligung wiederum zum Gegenstand eines Konsortiums macht, so daß ein Unterkonsortium entsteht. Der geschäftsführende Ausschuß der Konsortien und Unterkonsortien wird häufig Syndikat genannt. Rechtlich erscheint das K. als eine Gelegenheitsgesellschaft (s. d.).

Konspirieren (lat.), sich verschwören, eine Meuterei anzetteln; Konspiration, Verschwörung.

Konspizieren (lat.), erblicken; Konspikuität, Anschaulichkeit, Klarheit.

Konstabler (Konstafel, Konstabel, v. lat. constabularius), ursprünglich "Zeltbruder", Mitsoldat, Kamerad, auch s. v. w. Feldgendarm; in Zürich im 14. Jahrh. Mitglied einer Kriegsgesellschaft, die auch an dem Rate teilhatte; jetzt nach dem englischen Constable (s. d.) s. v. w. Polizist, Schutzmann.

Konstadt, Stadt im preuß. Regierungsbezirk Oppeln, Kreis Kreuzburg, an der Linie Breslau-Tarnowitz der Preußischen Staatsbahn, hat eine evangelische und eine kath. Kirche, ein Amtsgericht, eine Dampfmahl- und eine Dampfsägemühle und (1885) 2504 Einw. K. erhielt 1261 Stadtrechte und gehört jetzt zum Mediatfürstentum Öls.

Konstant (lat.), beständig, standhaft, unveränderlich; konstante Größen, feste, unveränderliche Größen, s. Größe.

Konstantiawein, s. Kapweine.

Konstantin (lat. Constantinus, "der Beständige"), Name, dessen hervorragendste Träger sind:

Römische und oströmische Kaiser: 1) K. I. (C. Flavius Valerius Constantinus), der Große, geb. 27. Febr. 274 zu Naissus in Obermösien, Sohn des Constantius Chlorus und der Helena, wuchs im Waffendienst heran und wird als ein Jüngling von hohem Wuchs und schöner Gestalt geschildert. Als sein Vater zum Cäsar erhoben wurde, schickte er den 18jährigen Jüngling nach dem Osten, wo er dem Kaiser Diokletian und dem Cäsar Galerius in Ägypten und gegen den Perserkönig Narses Kriegsdienste leistete. Nach Abdankung der beiden Kaiser Diokletian und Maximian gelangten Galerius und Constantius zu der höhern Würde als Augusti (305), Galerius aber