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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Kriegsmarine - Kriegsrat.

den. Nur ausnahmsweise werden dagegen einzelne Personen ohne Vermittelung der Gemeinden oder Lieferungsverbände direkt zu K. herangezogen, nämlich die Besitzer von Schiffen und Fahrzeugen, welche dieselben auf Erfordern der Militärverwaltung zu Kriegszwecken gegen Vergütung zur Verfügung stellen müssen, und ebenso die Pferdebesitzer zur Beschaffung und Erhaltung des kriegsmäßigen Pferdebedarfs. Zu dem letztern Zweck findet ein sogen. Pferdeaushebungsverfahren statt, welches den Charakter der Zwangsenteignung hat (s. Pferdeaushebung). Bei der strategischen Bedeutung der Eisenbahnen sind endlich den Verwaltungen dieser besondere Verpflichtungen auferlegt; sie sind nämlich nicht nur verpflichtet, die für die Beförderung von Mannschaften und Pferden erforderlichen Ausrüstungsgegenstände der Eisenbahnwagen vorrätig zu halten, sondern haben auch gegen Vergütung die nötigen Militärtransporte zu besorgen und ihr Personal und Material zu militärischen Zwecken verfügbar zu stellen, wie sie überhaupt gehalten sind, in Ansehung des gesamten Bahnbetriebs den Anordnungen der Militärbehörden Folge zu leisten. Alle andern Vermögenseinbußen, welche nicht durch derartige Anordnungen der Zivil- und Militärbehörden, sondern außerdem durch die militärischen Maßregeln der eignen oder der feindlichen Truppen hervorgerufen werden, fallen nicht unter den Begriff der K., sondern unter den der Kriegsschäden, deren etwanige Entschädigung nach dem Kriegsleistungsgesetz auf Grund eines jedesmaligen Spezialgesetzes des Reichs erfolgen soll. S. Kriegsschade. Vgl. außer den Lehrbüchern des Reichs- und Staatsrechts: Seydel, Das Kriegswesen des Deutschen Reichs, in Hirths "Annalen", S. 1050 ff. (Leipz. 1874); Thiel, Das Reichsgesetz über die K. (Rostock 1877).

Kriegsmarine, s. Marine.

Kriegsmaschinen, bei den Alten, insbesondere den Griechen, Makedonien und Römern, Hilfsmittel im Krieg, die teils im offenen Felde, teils bei Belagerungen zur Offensive und Defensive gebraucht wurden. Auf griechische Erfindung gehen von denselben zurück die Katapulte (s. d.), die wir um 400 v. Chr. zum erstenmal angewandt finden. Dieselben waren teils kleinern Kalibers, so daß sie von einem Soldaten mit der Kraft seines Arms bedient werden konnten und in der offenen Schlacht bei der Verteidigung fester Positionen Verwendung fanden, teils von bedeutenden Dimensionen, so daß sie schwere Balken, große Steine und Brandpfeile schossen und hierdurch vorzugsweise bei Belagerungen wirkungsreich wurden. Bei den vielen Belagerungen der Diadochenkämpfe steigerte man ihre Größe und Wirkung, und wie man sie im Seekrieg zur Armierung von Schiffen verwandte, so besetzte man mit denselben auch mehrere Stockwerke von hohen Türmen, die dann an die Mauern der feindlichen Stadt herangeschoben wurden. Die Bedeutung dieser Maschinen im Festungskrieg ist daraus ersichtlich, daß Scipio nach der Eroberung von Neukarthago 210 v. Chr. in dieser Stadt 476 Stück größern und kleinern Kalibers erbeutete, und daß die Juden ihre Hauptstadt gegen die Römer mit 340 Geschützen verteidigten. Wenn auch die Wirkung jener Geschütze auf die Steinmauern und Palissaden der alten Zeit verhältnismäßig nicht unbedeutend war, so wurde ihre Brauchbarkeit doch durch verschiedene Umstände sehr vermindert. Ihrer Größe wegen boten sie den feindlichen Geschossen günstige Ziele; ihre Wirkung, die vorzugsweise auf der Elastizität von Sehnen beruhte, wurde durch längern Gebrauch und feuchtes Wetter sehr beeinträchtigt, und ihre komplizierte Konstruktion machte häufige und langwierige Reparaturen notwendig. Deshalb fand der griechische Katapult bei den für den Festungskrieg überhaupt weniger beanlagten Römern erst spät allgemeine Aufnahme, und noch Cäsar bediente sich bei seinen Kämpfen in Gallien mehr des altrömischen Mauerbrechers (s. Aries), des Hebekastens oder Schwengels (Tolleno), der mit 12-20 Kriegern besetzt war und mittels eines Krans auf die Mauer gebracht wurde, und des Wandelturms (s. d.) samt den damit verbundenen Hilfsmitteln. Erst in der Kaiserzeit kam der Katapult in allgemeine Aufnahme. Im 4. Jahrh. n. Chr. finden wir im römischen Heer zwei neue Geschütze, den Onager, einen einarmigen Katapult, und ein eisernes Bogengeschütz, die Balliste (s. d.). Diese K. nebst den Wandeltürmen (in Deutschland Ebenhöch genannt) waren auch im Mittelalter bis zur Erfindung des Schießpulvers allgemein in Gebrauch (vgl. Antwerke und Festungskrieg). Eingehende, aber doch zuweilen dunkle Beschreibungen der alten Geschützkonstruktionen haben sich zahlreich erhalten und sind übersetzt und erläutert von Köchly und Rüstow in "Griechische Kriegsschriftsteller", Bd. 1 (Leipz. 1853).

Kriegsministerium, oberste Verwaltungsbehörde des Landheers, an deren Spitze als Ressortminister der Kriegsminister steht, welcher nicht nur dem Staatsoberhaupt, sondern in konstitutionellen Staaten auch der Volksvertretung verantwortlich ist, insoweit es sich um die Militärverwaltung handelt. Der Kriegsminister ist in der Regel ein hoher Offizier. Für das deutsche Heer besteht außer in Preußen noch je ein K. in Bayern, Sachsen und Württemberg. Das preußische K. ist eingeteilt in drei Departements, an deren Spitze Direktoren stehen. Das rein militärische allgemeine Kriegsdepartement umfaßt die fünf Abteilungen für Armeeangelegenheiten A (Organisation, Ersatz, Dislokation) und B (Erziehung, Rechtspflege etc.), für Artillerie, für Ingenieur- und die technische Abteilung für Artillerieangelegenheiten (Werkstätten und Fabriken). Das Militärökonomiedepartement umfaßt vier Abteilungen für Kassen und Etats, für Naturalverpflegung, für Bekleidung, Geld, Verpflegung, Reisen und Vorspann und für Serviswesen. Das Departement für Invalidenwesen ist in zwei Abteilungen, A und B, geteilt. Selbständig und unmittelbar dem Kriegsminister unterstellt sind die Zentralabteilung (Büreau des Kriegsministers) und die Abteilungen für persönliche Angelegenheiten (vgl. Militärkabinett), für Remontewesen und für Militärmedizinalangelegenheiten. Mit dem K. verbunden sind das Generalauditoriat, das Kadettenkorps, die vereinigte Artillerie- und Ingenieurschule, die Inspektion der Kriegsschulen, die Kriegsakademie, die Ober-Militärexaminationskommission, das Direktorium des Militärwaisenhauses, die Ober-Examinationskommission für höhere Militärbeamte und die Generalmilitärkasse. Das früher mit dem K. verbundene Marineministerium besteht jetzt selbständig als kaiserliche Admiralität.

Kriegsmusik, s. Militärmusik.

Kriegsplan, s. Krieg.

Kriegsrakete, s. Raketen.

Kriegsräson, s. Kriegsgebrauch.

Kriegsrat, Titel für Militärbeamte, besonders für die Räte im Kriegsministerium; dann eine Versammlung von Offizieren, welche ein Befehlshaber in schwierigen Lagen beruft, um mit ihnen zu beraten