Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Kriegssanitätswesen

217

Kriegssanitätswesen (Einrichtungen in Deutschland, Österreich etc.).

Truppen unterstellt. Zu jedem Armeeoberkommando gehört ein Armeegeneralarzt, zu jedem Armeekorps ein Korpsgeneralarzt, dem die Divisions- und die Truppenärzte (s. Sanitätskorps) unterstehen. Der Feldarmee werden ferner als konsultierende Chirurgen hervorragende Zivilärzte, besonders Professoren, zur Unterstützung der behandelnden Ärzte auf den Verbandplätzen wie in den Lazaretten beigegeben. Den Etappeninspektionen (s. Etappe) sind zur Leitung des Rücktransports (Evakuation) Kranker und Verwundeter Etappengeneralärzte und Krankentransportkommissionen (s. d.) unter je einem Oberstabsarzt sowie Feldlazarettdirektoren beigegeben, welche die Einrichtung und Auflösung der Kriegs- und Etappenlazarette (s. d.) zu leiten haben. Als Hilfspersonal dienen die Lazarettgehilfen, Krankenträger (s. d.), Hilfskrankenträger (Mannschaften der fechtenden Truppen, welche eine rote Armbinde tragen und nicht unter dem Schutz der Genfer Konvention [s. d.] stehen) sowie die Krankenwärter (s. d.). Der Krankendienst beginnt mit der ersten Hilfe im Gefecht, welche den von Hilfskrankenträgern aus der Gefechtslinie nach den Not- (Truppen-) Verbandplätzen gebrachten Verwundeten von den Truppenärzten und Lazarettgehilfen durch Anlegung eines Notverbandes geleistet wird. Von diesen Verbandplätzen werden die Verwundeten durch die Krankenträger der Sanitätsdetachements (s. d.) auf Tragen nach den Hauptverbandplätzen, deren je einer für jede Division vom Divisionsarzt nicht weit hinter der Gefechtslinie in einem Gebäude oder Verbindezelt angelegt und mit einer weißen Fahne mit rotem Kreuz bezeichnet wird, gebracht; bei erheblichem Vorrücken müssen dieselben den Truppen folgen. Hier werden die Verwundeten in Transportierbare und Nichttransportierbare (Leicht- und Schwerverwundete) geschieden, unaufschiebbare Operationen ausgeführt und den Leichtverwundeten ein rotes, den Schwerverwundeten ein weißes Wundtäfelchen mit Angabe der Art der Verletzung und gewährten Hilfe angeheftet, sodann in den Wagen des Sanitätsdetachements nach den Feldlazaretten (s. d.) geschafft, die in Gebäuden, ausnahmsweise in Zelten oder Baracken, zur dauernden Behandlung der Kranken eingerichtet werden. Mit dem Vorrücken der Truppen werden die Feldlazarette durch ein Lazarettreservepersonal abgelöst und in Kriegslazarette verwandelt, womit sie unter die Verwaltung der Etappeninspektionen treten, während die Feldlazarette der operierenden Armee folgen. In den Kriegslazaretten beginnt die Krankenzerstreuung, d. h. die Verteilung und Überführung der Verwundeten und Kranken in weiter rückwärts gelegene Lazarette und Heilstellen bis in die Heimat, sobald dieselben transportfähig sind, um Überfüllungen in den Feld- und Kriegslazaretten und daraus leicht entstehenden Hospitalepidemien vorzubeugen, sowie um den Kranken und Verwundeten eine bessere Pflege angedeihen zu lassen. Leichtkranke und Leichtverwundete kommen zu den Krankensammelstellen (s. d.), von dort, ist ihre baldige Wiederherstellung zu erwarten, in die Etappenlazarette, andernfalls in Krankenzügen, welche aus Personenwagen, nötigen Falls aus mit Strohsäcken versehenen Güterwagen bestehen, zur Heimat. Die nur liegend und in besondern Lagerungsvorrichtungen zu transportierenden Schwerverwundeten und Schwerkranken werden in besondern Sanitäts- (Lazarett-, Hospital-) Zügen befördert, deren jeder ein in sich geschlossenes Ganze bildet und aus 41 Wagen, darunter 30 Krankenwagen mit je 10 Lagerstätten, 2 Küchen-, 2 Speisewagen etc., besteht, auch ein ständiges Sanitätspersonal besitzt. Sämtliche Wagen sind Durchgangswagen, so daß auch während der Fahrt ein Verkehr durch den ganzen Zug stattfinden kann. Die Leichtkranken und -Verwundeten sind von diesen Zügen unbedingt ausgeschlossen. Längs der Bahnlinien werden Verband-, Verpflegungs- (Erquickungs-) und Übernachtungsstationen eingerichtet. In der Heimat dienen Reservelazarette zur Aufnahme der vom Kriegsschauplatz eintreffenden Verwundeten und Kranken; als solche finden entweder Friedens-Garnisonlazarette Verwendung, oder sie werden neu eingerichtet. Auch Vereinslazaretten, in Ausnahmefällen auch der Privatkrankenpflege können die Kranken und Verwundeten übergeben werden. Aus diesen heimatlichen Heilanstalten werden sie entweder als geheilt zu ihren Truppenteilen oder als Invaliden entlassen. Zur Ergänzung des verbrauchten Lazarettmaterials (Verbandstoffe, Arzneien etc.) bei den Feld- und Kriegslazaretten werden den Etappeninspektionen mobile Lazarettreservedepots mit 20 bespannten Fahrzeugen überwiesen. Außerdem werden an gewissen Etappenorten derartige Depots errichtet, die sich aus den großen Depots an den Etappenhauptorten und diese wieder aus der Heimat auffüllen.

Auf gleicher Grundlage beruhen die Einrichtungen für die Kriegskrankenpflege in den übrigen Großstaaten. Österreich besitzt bereits im Frieden eine Sanitätstruppe in 26 Abteilungen, je eine bei den 26 Garnisonspitälern mit ihren Filialen, zu welchen bei der Mobilmachung die Feldsanitätsabteilungen hinzutreten. An der Spitze der Feldmilitärärzte steht der Armeechefarzt; dem Armee-Intendanten ist ein Sanitätschef der Armee-Intendanz beigegeben; dem erstgenannten sind unterstellt: die Korps- und Divisions-Chefärzte und die Truppenärzte. Zu den Feldsanitätsanstalten zählen: a) die Divisionssanitätsanstalten und die Feldsanitätskolonnen des Deutschen Ritterordens; b) die Feldspitäler und die Blessiertentransportkolonnen des Roten Kreuzes; c) die Feldmarodenhäuser; d) die Reservespitäler auf dem Kriegsschauplatz; e) die Krankenhaltestationen; f) die Eisenbahn-Sanitäts- und die -Krankenzüge; die Schiffsambulanzen. - Beim Beginn des Gefechts begeben sich die Truppenärzte sofort zu den Verbandplätzen, wohin die der fechtenden Truppe angehörenden Blessiertenträger und die Sanitätssoldaten die Verwundeten aus der Gefechtslinie bringen. Die Ambulanzen (Blessiertentransportkolonnen) vermitteln die Überführungen von den Verbandplätzen zu den Feldspitälern, bez. den Hauptabschubsstationen auf Bahnhöfen. Für Leichtverwundete und Kranke werden nach Bedarf Feldmarodehäuser und Krankenhaltestationen errichtet. - In Frankreich ist die Kriegskrankenpflege geregelt durch das Reglement über den Sanitätsdienst der französischen Armee im Feld vom 25. Aug. 1884, welches von denselben Grundsätzen ausgeht wie die deutsche Kriegssanitätsordnung. Den ärztlichen Dienst leitet ein Generalinspekteur, bei jeder Armee befindet sich ein Médecin-inspecteur, bei jedem Korps ein Médecin-principal; die Divisionen, Brigaden, Ambulanzen, Feldlazarette haben Chefärzte. Infirmiers (Lazarettgehilfen) und Brancardiers (Krankenträger) versehen den Hilfsdienst. In gleicher Rangordnung mit den Ärzten stehen die Pharmazeuten. Zunächst der Gefechtslinie sind die