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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Landwirtschaftliche Güter; Landwirtschaftliche Lehranstalten

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Landwirtschaftliche Güter - Landwirtschaftliche Lehranstalten.

(Viehsalz, Ölkuchen, Futtermehl, Kleie etc.), allenfalls auch für den Ankauf von Viehstücken, Werkzeugen, Geräten etc. 4) Die Versicherungsgenossenschaften (für Hagelversicherung, Viehversicherung, s. die betreffenden Artikel). 5) Die Meliorationsgenossenschaften (s. Bodenmelioration). 6) Die Produktivgenossenschaften. Gegenstand derselben ist die Herstellung und der Absatz von Produkten auf gemeinsame Rechnung und Gefahr. Als solche Genossenschaften sind zu unterscheiden die partielle und die vollständige Produktivgenossenschaft. Die erstere beschränkt sich auf ein besonderes landwirtschaftliches Produkt, welches der einzelne kleine oder mittlere Landwirt in seiner Wirtschaft entweder gar nicht, oder nicht so billig, oder nicht so gut herstellen kann, als das in einer richtig geleiteten größern Genossenschaft möglich ist. Die wichtigsten sind: Molkereigenossenschaften (für Butter und Käse), Mastviehgenossenschaften, Genossenschaften für den Betrieb landwirtschaftlicher Nebengewerbe (Brennereien, Rübenzuckerfabriken, Öl-, Stärkefabriken etc.); anwendbar ist die partielle Produktivgenossenschaft auch für den Anbau und Verkauf einzelner Handelspflanzen (Hopfen, Tabak, Wein etc.). Die vollständige Produktivgenossenschaft ist der Betrieb einer großen landwirtschaftlichen Unternehmung auf gemeinsame Rechnung und Gefahr einer größern Zahl von Landwirten, die in dieser auch die nötigen Arbeitsleistungen verrichten. Bisher selbständige Landwirte werden sich zu dieser Genossenschaft schwerlich entschließen, da sie dadurch unter Aufgebung ihrer seitherigen Selbständigkeit und ihres Besitzes thatsächlich in die Stellung von Lohnarbeitern, deren Thätigkeit der Direktor der Genossenschaft bestimmt, kommen würden. Sie werden sich dazu um so weniger entschließen, als sie sich die Einkommensvorteile aus derselben ohne jenes Opfer auch durch Gründung der andern landwirtschaftlichen Genossenschaften und Beteiligung an denselben verschaffen können. Erwägt man dazu die großen Schwierigkeiten, welche dem erfolgreichen Betrieb jeder solchen Produktivgenossenschaft entgegenstehen, so ist dieser Art von landwirtschaftlichen Genossenschaften die geringste volkswirtschaftliche Bedeutung beizumessen. - L. G. für die Zwecke des Absatzes verringern die Absatzkosten landwirtschaftlicher Produkte und erhöhen dadurch den Reinertrag kleiner und mittlerer Wirtschaften. Solche Genossenschaften können gebildet werden für den regelmäßigen Transport landwirtschaftlicher Produkte (namentlich Milch und Butter) nach der Stadt, für den Absatz solcher auf dem städtischen Wochenmarkt, aber auch für den Verkauf von Mastvieh. L. G. für die Zwecke der Konsumtion sind Konsumvereine der ländlichen Bevölkerung für die gemeinsame Anschaffung guter Konsumwaren zu niedrigerm Preis (vgl. Genossenschaften).

Für die Gründung landwirtschaftlicher Genossenschaften thätig zu sein, ist eine wichtige Aufgabe der landwirtschaftlichen Vereine. Diese wird am besten und sichersten erfüllt, wenn die Vereine nach dem Vorbild der rheinischen zu diesem Zweck besondere Kommissionen einsetzen, deren Aufgabe es ist, in dem Vereinsbezirk sich die Gründung landwirtschaftlicher Genossenschaften angelegen sein zu lassen. Vgl. v. d. Goltz in Schönbergs "Handbuch der politischen Ökonomie", Bd. 2; Birnbaum, Das Genossenschaftsprinzip in Anwendung und Anwendbarkeit in der Landwirtschaft (Leipz. 1870); G. Schönberg, Die Landwirtschaft der Gegenwart und das Genossenschaftsprinzip (Berl. 1869).

Landwirtschaftliche Güter, s. Landgut.

Landwirtschaftliche Lehranstalten sind ein wesentliches und notwendiges Beförderungsmittel der Landwirtschaft. Man unterscheidet höhere, mittlere und niedere l. L. Die Hauptarten sind: 1) landwirtschaftliche Hochschulen, 2) Ackerbauschulen (landwirtschaftliche Mittelschulen), 3) landwirtschaftliche Winterschulen, 4) landwirtschaftliche Fortbildungsschulen, 5) landwirtschaftliche Spezialschulen für einzelne Zweige: Weinbau, Obstbau, Gemüsebau, Wiesenbau, Flachsbau, Brennerei etc. Die landwirtschaftlichen Hochschulen sind wissenschaftliche Lehranstalten für die theoretische Ausbildung solcher Personen, die Eigentümer, Pachter, Verwalter größerer Landgüter werden wollen. Die allgemeine höhere Schulbildung und praktische Erlernung der Landwirtschaft genügen heute nicht mehr für die Ausbildung, welche der landwirtschaftliche Beruf für diesen Teil der Landwirte erfordert. Geboten ist außerdem eine gründliche wissenschaftliche Ausbildung in der Landwirtschaftslehre, in den für die landwirtschaftliche Produktion wichtigen Naturwissenschaften, in der Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft, im Landwirtschaftsrecht. Wünschenswert ist ferner eine allgemeine wissenschaftliche Ausbildung. Eine solche Ausbildung kann nur auf besondern höhern Lehranstalten gewährt werden, die am besten Universitätsinstitute oder doch mit Universitäten in Verbindung stehende Lehranstalten sind. Die erste höhere landwirtschaftliche Lehranstalt gründete in Deutschland der Begründer des rationellen landwirtschaftlichen Betriebs, Albrecht Thaer. Schon im vorigen Jahrhundert gab es an fast allen deutschen Universitäten Lehrstühle für Landwirtschaft, aber die Landwirtschaftslehre war ein Zweig der Kameralwissenschaft, und der akademische Unterricht in ihr war nur für Kameralisten bestimmt. Als Thaer es unternahm, den landwirtschaftlichen Betrieb auf der Grundlage der neuern Forschungen in der Nationalökonomie und den Naturwissenschaften und der praktischen Erfahrungen zu einem rationellen zu gestalten, fühlte er das Bedürfnis, den zahlreichen Schülern, die zu ihm nach Celle kamen, um seinen Wirtschaftsbetrieb kennen zu lernen, auch theoretischen Unterricht zu erteilen (1802). 1804 siedelte er nach Preußen über und gründete 1806 in Möglin das landwirtschaftliche Institut, seit 1819 königliche akademische Lehranstalt des Landbaues, in welchem nun ein systematischer Unterricht in der Landwirtschaftslehre und in den Naturwissenschaften für Schüler aus den höhern Gesellschaftsklassen, die eine gründliche allgemeine Bildung besaßen und später Großgrundbesitzer oder Bewirtschafter größerer Güter werden wollten, erteilt wurde. Mit dem theoretischen Unterricht war zugleich der praktische auf dem Gut Möglin verbunden. Nach dem Vorbild dieser Lehranstalt entstanden in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts eine Reihe andrer höherer landwirtschaftlicher Lehranstalten, gewöhnlich Akademien genannt: in Hohenheim (1818 durch Schwerz), Idstein (1818 durch Albrecht, 1834 nach Hofgeisberg bei Wiesbaden verlegt), Schleißheim (1822 durch Schönleutner, 1852 nach Weihenstephan verlegt), Jena (1822 durch F. G. Schulze), Tharandt (1829 durch Schweizer), Eldena (1835 durch F. G. Schulze), Regenwalde (1842 durch K. Sprengel), Proskau (1847), Poppelsdorf (1847), Weende bei Göttingen (1851), Waldau bei Königsberg (1858). Alle Anstalten waren mit einer größern rationell betriebenen Gutswirtschaft verbunden, der eigentliche Unterricht aber war ein theoretischer mit praktischen Demonstrationen. Als aber auf den