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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Maria

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Maria (Frankreich).

mer drohendern Charakter annahmen, verhehlte sie nicht, daß sie im Adel eine Stütze des Throns erblicke und alles aufzubieten gedenke, dieselbe aufrecht zu erhalten. Sie galt daher für die Vertreterin der Reaktion. Ihre Gegenwart beim Gastmahl der Gardes du Korps 1. Okt. 1789 in Versailles gab neuen Stoff zur Verleumdung; man beschuldigte sie der Beleidigung der Nation, und Mirabeau wollte sie schon jetzt in der Nationalversammlung anklagen. Bei dem Sturm auf Versailles 5. Okt. war es eigentlich auf das Leben der Königin, die man Madame Veto nannte, abgesehen. Am folgenden Morgen verlangte der tobende Pöbel, sie zu sehen. Sie trat auf den Balkon heraus mit dem Dauphin auf dem Arm. Ihre Ruhe imponierte dem Haufen so, daß er applaudierte, und die Königin kehrte unversehrt zurück. Als sie mit dem König nach den Tuilerien übergesiedelt war, suchte sie denselben zu entschlossener Thätigkeit anzuspornen und knüpfte mit Mirabeau u. a. Unterhandlungen an, um die konstitutionelle Monarchie zu retten. Aber vergeblich bemühte sie sich, Vertrauen zu gewinnen. Es gelang ihr nie, populär zu werden. Der verunglückte Fluchtversuch (20. Juni 1791) verschlimmerte die Lage sehr, doch zeigte die Königin bei dem Verhör darüber eine hohe Sündhaftigkeit. Als 10. Aug. 1792 die Tuilerien erstürmt wurden, wo sie inmitten der Insulten des Pöbels eine majestätische Ruhe und Würde bewahrte, flüchtete sie mit dem König in den Saal der Nationalversammlung und wurde von da in den Temple in förmliche Gefangenschaft abgeführt. Im Dezember wurde sie vom König getrennt; anfangs durften sie noch zusammen essen, später untersagte man auch dies und verstattete ihr nur noch am Tag vor der Hinrichtung des Königs (20. Jan. 1793) eine Zusammenkunft mit ihrem Gemahl. Am 3. Juli trennte man sie auch trotz heftiger Gegenwehr von ihrem Sohn (Ludwig XVII.), und 1. Aug. wurde sie aus dem Temple nach dem Gefängnis der Conciergerie gebracht, wo sie nichts als ein schlechtes Feldbett, einen Lehnstuhl von Stroh und einen kleinen Tisch vorfand. Die Königin war in kurzer Zeit alt geworden und ihr Haar gebleicht. Am 14. Okt. wurde sie vor das Blutgericht gestellt. Die Anklageakte beschuldigte sie, mit dem Ausland konspiriert und den Bürgerkrieg angestiftet zu haben. M. Antoinette beantwortete alle Fragen mit großer Genauigkeit und Besonnenheit. Da klagte Hébert sie an, daß sie mit ihrem eignen Sohn in einem unnatürlichen, verbrecherischen Verhältnis gestanden habe. Anfangs überging M. Antoinette diesen Punkt mit Stillschweigen; als aber Hébert auf denselben zurückkam, wandte sie sich mit den Worten an die Zuhörer: "Wenn ich nicht geantwortet habe, so geschah es, weil die Natur sich sträubt, auf eine solche gegen eine Mutter gerichtete Beschuldigung zu antworten. Ich appelliere an alle anwesenden Mütter." Das Verhör dauerte den ganzen Tag und die darauf folgende Nacht; während desselben ward ihr gar keine Nahrung gereicht, und ein Gendarm, der ihr auf wiederholtes Bitten ein Glas Wasser verschaffte, erhielt von der Behörde einen Verweis. Ihr Todesurteil vernahm sie ohne sichtbare Gemütsbewegung. Erst als sie 16. Okt. früh 4½ Uhr in ihr Gefängnis zurückkam, machte das gepreßte Herz sich durch einen Thränenstrom Luft. Gegen 7 Uhr wurde sie durch einen beeidigten Priester geweckt, der sie zum Tod vorbereiten sollte; sie verschmähte jedoch seinen Beistand. Um 11 Uhr kündigte man ihr an, daß alles bereit sei, und zwang sie, ihr schwarzes Kleid, das sie seit dem Tod Ludwigs getragen hatte, gegen einen weißen, zerrissenen Bettmantel zu vertauschen. Am Thor des Kerkers band man ihr die Hände, und sie bestieg den Karren. Die begleitende Gendarmerie war aus den wütendsten Sansculotten ausgesucht; den Karren umtönte das Geschrei: "Nieder mit der Tyrannei; es lebe die Republik!" Sichern Schrittes bestieg sie das Blutgerüst; um ¼ nach 12 Uhr fiel ihr Haupt. Es ward mit dem Ruf: "Es lebe die Republik!" dem Volke gezeigt. Der Leichnam wurde in dieselbe Kalkgrube des Magdalenenkirchhofs gelegt, welche die Überreste Ludwigs XVI. aufgenommen hatte, 1815 aber nach St.-Denis gebracht, wo ihr ein schönes Grabdenkmal errichtet wurde. Vgl. Weber, Mémoires concernant Marie-Antoinette (Lond. 1806, 3 Bde.); Mad. Campan, Mémoires sur la vie privée de Marie-Antoinette (neue Ausg., Par. 1849; deutsch, Bresl. 1827); Goncourt, Histoire de Marie-Antoinette (deutsch, 3. Aufl., Wien 1867); Chambrier, Marie-Antoinette, reine de France (3. Aufl., Par. 1887); Yonge, Life of Mary Antoinette, queen of France (Lond. 1876, 2 Bde.); Campardon, Marie-Antoinette et le procès du collier (Par. 1863); Derselbe, Marie-Antoinette à la conciergerie (das. 1862); Huard, Mémoires sur Marie-Antoinette (das. 1865); Lescure, Marie-Antoinette et sa famille, d'après les nouveaux documents (4. Aufl., das. 1878); Combes, Marie-Antoinette et l'intrigue du collier (das. 1876); Lord Gower, The last days of M. A. (Lond. 1885); Arneth, Maria Theresia und M. Antoinette; ihr Briefwechsel (2. Aufl., Wien 1866); Derselbe, M. Antoinette, Joseph II. und Leopold II. (das. 1866); Arneth und Geffroy, Marie-Antoinette. Correspondance secrète entre Marie-Thérèse et le comte de Mercy d'Argenteau. Avec les lettres de Marie-Thérèse et de Marie-Antoinette (Par. 1873-74, 3 Bde.). Die von Hunolstein ("Correspondance inédite de Marie-Antoinette", Par. 1864) u. Feuillet de Conches ("Louis XVI, Marie-Antoinette et Madame Elisabeth", das. 1864-73, 6 Bde.) veröffentlichten Briefe der M. Antoinette sind Fälschungen.

11) M. Luise, Kaiserin der Franzosen, zweite Gemahlin Napoleons I., nach dessen Fall Herzogin von Parma, Piacenza und Guastalla, geb. 12. Dez. 1791, die älteste Tochter des Kaisers. Franz I. aus dessen zweiter Ehe mit Maria Theresia von Neapel, wurde nach Napoleons Trennung von Josephine 2. April 1810 zu Paris mit demselben vermählt und gebar ihm 20. März 1811 einen Sohn, dem Napoleon schon vor seiner Geburt den Namen eines Königs von Rom verliehen hatte. 1813 bekleidete sie Napoleon mit einer machtlosen Regentschaft. Ihr Wunsch, dem Gemahl 1814 nach Elba zu folgen, wurde ihr nicht gewährt. Der Weisung ihres Vaters gemäß begab sie sich hierauf nach Schönbrunn, wo sie auch während der Hundert Tage mit ihrem Sohn blieb, obgleich sie von Napoleon eingeladen wurde, nach Paris zu kommen. In dem Vertrag von Fontainebleau ward ihr der Rang und Titel, den sie bisher geführt hatte, sowie der Besitz der Herzogtümer Parma, Piacenza und Guastalla zugesichert, deren Regierung sie 20. April 1816 übernahm. Der König von Rom blieb in Wien und erhielt nachher von Kaiser Franz den Titel "Herzog von Reichstadt". 1822 vermählte sie sich in morganatischer Ehe mit dem Grafen Neipperg, den man ihr von Wien als Oberhofmeister mitgegeben hatte, und dem sie den Fürsten von Montenuovo gebar. Sie starb 17. Dez. 1847 in Parma. Vgl. Helfert, M. Luise, Erzherzogin von Österreich, Kaiserin der Franzosen (Wien 1873); Wertheimer, Die Heirat der Erzherzogin M. Luise mit Napoleon I. (das.