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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Pekingnachtigall - Pekulium.

Behörde für die Regelung der auswärtigen Angelegenheiten hat ebenfalls in P. seinen Sitz das Tsungli-Yamen, ein meist aus Präsidenten der exekutiven Departements bestehendes Kollegium. - P. wurde gegründet vom Kaiser Chubilai 1279, der hierher seine Residenz von Nanking verlegte, umgebaut vom Kaiser Junglo 1471, 1644 von den Mandschu beim Sturz der Mingdynastie geplündert, 1662 und 1730 von Erdbeben heimgesucht, wobei 300,000 und 100,000 Einw. umkamen; 12. Okt. 1860 wurde die Stadt von englisch-französischen Truppen besetzt, welche dieselbe erst nach Unterzeichnung des Friedens wieder räumten (s. China, S. 21). Bereits 1728 hatten die Russen eine Kolonie in P. gegründet; englische Gesandte residieren hier zeitweise seit dem Opiumkrieg, französische, italienische, deutsche folgten 1861. Vgl. Bretschneider, Die Pekinger Ebene und das benachbarte Gebirgsland (Ergänzungsheft Nr. 46 zu "Petermanns Mitteilungen", 1876); Jametel, Pékin, souvenirs de l'empire du milieu (das. 1887).

Pekingnachtigall, s. Sonnenvogel.

Pektīnkörper (Gallertkörper), aus Kohlenstoff, Wasserstoff und Sauerstoff bestehende Substanzen, welche im Pflanzenreich sehr verbreitet sind und besonders das Fleisch der Früchte und Wurzeln bilden. Sie scheinen sämtlich hervorzugehen aus der in Wasser und Alkohol unlöslichen Pektose, welche namentlich in unreifen Früchten sich findet und durch die neben ihr vorkommende fermentartig wirkende Pektase sowie durch Kochen mit Wasser und verdünnten Säuren in die übrigen P. übergeführt wird. Alle P. sind farblos, unkristallisierbar, in Wasser teils löslich, teils unlöslich, bilden aber oft mit Wasser eine Gallerte und gehen niemals in Zucker über. Pektin C4H6O4 ^[C_{4}H_{6}O_{4}] findet sich in reifen Früchten und fleischigen Wurzeln, ist farb-, geruch- und geschmacklos und bildet mit Wasser eine schleimige, bei Gegenwart von Eiweiß gallertartig Lösung, aus welcher es durch Alkohol und Bleiessig gefällt wird; mit Salpetersäure bildet es Zuckersäure, dann Schleimsäure, bei langem Kochen mit Wasser geht es in Parapektin über, welches sich neben Pektin in reifen Früchten findet, und bei Behandlung mit verdünnten Säuren in Metapektin, welches in überreifen Früchten vorzukommen scheint. Bei Einwirkung von Alkalien oder Pektase auf Pektin entsteht Pektosinsäure und dann Pektinsäure (Gallertsäure). Letztere bildet eine farblose, in kaltem Wasser kaum, in heißem schwer, in Alkohol nicht, in den Lösungen neutraler Salze leicht lösliche Masse; sie reagiert und schmeckt sauer und bildet mit den Alkalien lösliche, sonst unlösliche, gallertartig Salze. Bei anhaltendem Kochen mit Wasser löst sich die Pektinsäure zu stark sauer reagierender Parapektinsäure, und beim Kochen mit Alkalien gibt sie Metapektinsäure, das letzte Umwandlungsprodukt der Pektose, welches in überreifen Früchten vorkommt, amorph, zerfließlich, in Wasser leicht löslich und nicht gallertig ist, sauer reagiert, fast nur lösliche Salze bildet und bei weiterer Einwirkung ätzender Alkalien in Ameisensäure und Protokatechusäure, beim Erhitzen mit starken organischen oder Mineralsäuren aber in eine andre Säure und Pektinzucker (Pektinose) zerfällt. Metapektinsäure findet sich auch in Runkelrüben (Rübengummi) fast immer in unlöslicher, in verdorbenen Rüben oder in gewissen Jahrgängen aber in löslicher Form. Das unlösliche Rübengummi wird durch Einwirkung alkalischer Flüssigkeiten löslich, und Säfte, welche in etwas erhebliche Menge Rübengummi enthalten, machen bei ihrer Verarbeitung in der Zuckerfabrikation große Schwierigkeiten. Die Metapektinsäure soll identisch sein mit der Arabinsäure, welche das arabische Gummi bildet. Die P. bilden einen wichtigen Bestandteil vieler Nahrungsmittel, aber ihr Wert für die Ernährung ist noch nicht festgestellt.

Pektīnsäure (Gallertsäure), s. Pektinkörper.

Pektis, altgriechisches, der Kithara ähnliches Saiteninstrument (Sappho spielte es).

Pektorāle (lat.), Bruststück des Harnisches oder der Pferderüstung; auch das auf dem Rationale (s. d.) der katholischen Geistlichen mit kleinen Ketten befestigte viereckige Brustschild von edlem Metall mit 12 gefaßten Edelsteinen. Pektoralkreuz, s. v. w. Brustkreuz (s. d.).

Pektoralĭen (lat.), s. Pectoralia.

Pektorālfremitus (lat.), das Schwirren, in welchem beim lauten Sprechen der als Resonanzboden wirkende Brustkorb gerät. Das Verschwinden des P. ist ein wichtiges Erkennungsmerkmal der Brustfellentzündung, seine Verstärkung ein solches der Lungenentzündung.

Pektorāltheologie, eine Richtung innerhalb der protestantischen Theologie, welche den Spruch, daß es bei dem Theologen auf das Herz ankomme (pectus facit theologum), zum Maßstab der Beurteilung theologischer Leistungen macht und sich auch in ihren eignen wissenschaftlichen Bemühungen mehr oder weniger durch Gemütsinteressen beeinflussen läßt.

Pekulāt (lat.), im röm. Rechte die Entwendung oder Unterschlagung öffentlicher Gelder; später überhaupt s. v. w. Unterschlagung (s. d.).

Pekulĭum (lat.), das Sondervermögen des unter väterlicher Gewalt stehenden Hauskindes (im römischen Recht auch das Vermögen des Sklaven). Im ältern römischen Recht galt nämlich der Grundsatz, daß alles, was ein Hauskind erwerbe, von selbst in das Vermögen des Hausvaters falle. Erst nach und nach entwickelte sich das im wesentlichen noch heutzutage geltende Pekulienrecht, wonach ein teilweise unbeschränktes, teilweise beschränktes Vermögen des Hauskindes statuiert ist. Dies sogen. P. besteht also zunächst in solchem Vermögen, woran der unter väterlicher Gewalt befindliche Sohn volles Eigentum und alle Rechte eines Hausvaters, mithin selbständige Verwaltung und Veräußerungsbefugnis, hat. Hierher gehört alles, was er im Soldatenstand oder mit Rücksicht auf Militärdienst und gelegentlich derselben erwirbt (peculium castrense); ferner, was ihm zur Erlernung von Künsten und Wissenschaften oder mit Rücksicht auf schon erworbene Kenntnisse und Wissenschaften zugewendet wird, oder was er durch dergleichen Kenntnisse und in den dadurch erlangten Ämtern erwirbt (peculium quasi-castrense). Die zweite Art des Pekuliums begreift alles Vermögen, welches Söhne auf andre Art und Tochter überhaupt erwerben, und hier unterscheidet man, ob solches Vermögen den Kindern vom Vater selbst gegeben worden (peculium profectitium), oder ob es die Kinder von dritten Personen, einschließlich der Mutter, empfangen oder erworben haben (peculium adventitium). Bei jenem haben die Kinder kein weiteres Recht als das, welches ihnen der Vater überläßt, in der Regel das der Verwaltung; das Recht des Nießbrauchs und der Veräußerung steht dem Vater zu. Anders verhält es sich mit dem nicht vom Vater herrührenden Vermögen, an welchem entweder der Vater die Verwaltung und den Nießbrauch hat, ohne jedoch das Recht der Veräußerung zu besitzen (peculium adventitium regulare), oder an welchem ihm