Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Pfahlbürger; Pfählen; Pfahlgericht; Pfahlgraben; Pfahlrohr; Pfahlrost; Pfahlwerk; Pfahlwurm; Pfalz

931

Pfahlbürger - Pfalz.

bau aufgedeckt worden; ein solcher fand sich auch bei auf dem Markt zu Würzburg und in der Stadt Elbing (Westpreußen) vorgenommene Ausgrabungen. Die in Pommern, Posen und in der Mark Brandenburg aufgefundenen Reste von P. werden mit den Erbauern der vorgeschichtlichen Burgwälle in Verbindung gebracht und waren wahrscheinlich von Slawen bewohnt. Die oberitalischen Terramaren-Ansiedelungen, welche vom Volk der Italiker in der zwischen Po und Apenninen gelegenen, von der Via Ämilia durchschnittenen sumpfigen Ebene hergestellt wurden, sowie die Crannoges oder Holzinseln Irlands, welche zum Teil noch der historischen Epoche angehören, stimmen mit den beschriebenen Packwerkbauten ziemlich genau überein. Vgl. Keller, Die keltischen P. in den Schweizer Seen (Zürich 1854-79, 8 Berichte); Jahn und Uhlmann, Die Pfahlbaualtertümer von Moosseedorf (Bern 1857); Troyon, Sur les habitations lacustres etc. (Laus. 1860); Rütimeyer, Untersuchungen der Tierreste aus den P. der Schweiz (Zürich 1861); Heer, Die Pflanzen der Pfahlbauten (das. 1865); Staub, Die P. in den Schweizer Seen (Fluntern 1864); v. Sacken, Der Pfahlbau im Gardasee (Wien 1865); Haßler, Die Pfahlbaufunde des Überlinger Sees (Ulm 1866); Desor, Die P. des Neuenburger Sees (Frankf. a. M. 1867); Groß, Les Protohelvètes ou les premiers colons sur les bords des lacs de Bienne et Neuchâtel (Berl. 1883); Lisch, Die P. in Mecklenburg (Schwerin 1865-67, 2 Hefte); Wagner, Das Vorkommen von P. in Bayern (Münch. 1867); His und Rütimeyer, Crania helvetica (Basel 1864); Frank, Die Pfahlbaustation Schussenried (Lindau 1877); Helbig, Die Italiker in der Poebene (Leipz. 1879).

Pfahlbürger, s. v. w. Ausbürger (s. d.).

Pfählen, barbarische Todesstrafe des Mittelalters, darin bestehend, daß man dem Verbrecher, nachdem über seinem Körper ein Erdhügel aufgeworfen worden war, einen spitzen Pfahl durch den Leib trieb. Am häufigsten ward die Strafe bei Kindesmörderinnen angewandt, bis Karl V. in der peinlichen Gerichtsordnung statt dessen das Ertränken einführte. In einigen halbbarbarischen Ländern ist das P. eine noch heute übliche Todesstrafe. Der Verbrecher wird auf einen in die Erde gegrabenen langen, spitzigen Pfahl gesetzt; dieser dringt unweit des Afters in den Körper und kommt, wenn der Scharfrichter geschickt verfährt, oben bei der Schulter wieder heraus.

Pfahlgericht (Zaungericht), ehedem die auf den Umfang der Mauer oder des Zauns eines Gutes beschränkte gutsherrliche Gerichtsbarkeit.

Pfahlgraben (Landwehr, Limes germanicus), eine über 600 km lange, von Hadrian gegen die Deutschen errichtete Verschanzungslinie in Süd- und Westdeutschland, nicht aus fortlaufenden Mauerwällen, sondern aus zahlreichen Kastellen und Wachttürmen bestehend, welche miteinander durch Dammbauten und Fahrstraßen in Verbindung gesetzt waren. Diese stellenweise doppelte und dreifache (wie am untern Main zwischen Neckar und Vogelsberg und unterhalb Kölns bis nach Emmerich) Schutzwehr, von welcher ansehnliche, aber noch keineswegs genügend erforschte Reste erhalten sind, beginnt bei Irnsing unweit Kelheim a. D., zieht sich westlich im Bogen über Gunzenhausen und Aalen bis Welzheim, dann nördlich über Murrhardt, Öhringen und Walldürn bis Freudenberg a. Main, weiter, vielfach umbiegend, über den Spessart und Vogelsberg, über den Kamm des Taunus und die Stadt Ems bis Hönningen a. Rhein. Weitere Reste schneiden den Unterlauf von Wupper, Ruhr und Lippe. Die sehr umfangreiche Litteratur ist besprochen und zusammengefaßt in E. Hübner, Der römische Grenzwall in Deutschland, mit Karte von H. Kiepert ("Jahrbücher des Vereins von Altertumsfreunden im Rheinland", Heft 63, Bonn 1878). Vgl. auch E. Herzog, Die Vermessung des römischen Grenzwalls in seinem Lauf durch Württemberg (Stuttg. 1880); v. Cohausen, Der römische Grenzwall in Deutschland (Wiesb. 1884, Nachtrag 1886); Haupt, Der römische Grenzwall in Deutschland (Würzb. 1885).

Pfahlrohr, s. Arundo.

Pfahlrost, s. Grundbau.

Pfahlwerk, in der Fortifikation s. v. w. Estakade (s. Hafensperre); beim Wasserbau, auch Bohlwerk (s. d.) genannt, jede gegen die Strömung des Wassers angebrachte aus Pfählen und Bohlen bestehende Uferbefestigung. Gewöhnlich besteht das P. aus einer Reihe von Pfählen, welche in einem Abstand von je 1 m längs des Ufers eingerammt und oberhalb durch einen Holm bedeckt und verbunden wird, während man die hintere Seite mit Bohlen bekleidet und den Raum zwischen diesen und dem Ufer mit Erde ausfüllt.

Pfahlwurm (Pfahlmuschel), s. Bohrmuscheln.

Pfalz (v. lat. palatium, mittelhochd. palas), kaiserlicher Palast; Stadt oder Ort mit einem solchen Palast; dann das zugehörige, für den Unterhalt der Pfalzgrafen (s. d.) bestimmte Gebiet, welches mit der Zeit erbliches Eigentum der Pfalzgrafen wurde; die bekanntesten unter diesen Pfalzen waren die eigentliche Pfalz (s. unten) und die P. Sachsen (s. Sachsen).

Pfalz, Provinz des ehemaligen Deutschen Reichs, war früher im Besitz der Pfalzgrafen und zerfiel in die Oberpfalz und Unterpfalz. Die Oberpfalz (bayrische P., Palatinatus superior, Palatinatus Bavariae), mit dem Titel eines Herzogtums, hatte 1807 (mit Sulzbach und Cham) einen Flächenraum von 7158 qkm (130 QM.) mit 283,800 Einw., gehörte zum Nordgau und bayrischen Kreis, hatte Amberg zur Hauptstadt und bildet jetzt den bayrischen Regierungsbezirk Oberpfalz und einen Teil von Oberfranken. Die Unter- (Nieder-) Pfalz (P. am Rhein, Palatinatus inferior, Palatinatus Rheni) gehörte zum kurrheinischen Kreis und lag auf beiden Seiten des Oberrheins. Von der P. umschlossen waren die Bistümer Worms und Speier. Der Flächeninhalt der P. betrug gegen 8260 qkm (150 QM.), wovon auf die eigentliche Kurpfalz 4130 qkm (75 QM.) mit 300,000 Einw. kamen. Die rheinische P. war durch frühere Teilungen in mehrere Gebiete zerfallen, nämlich: in die eigentliche Kurpfalz, größtenteils auf dem rechten Rheinufer, zum niederrheinischen Kreis gehörig, mit den Hauptstädten Mannheim und Heidelberg; das Fürstentum Simmern, auf dem linken Rheinufer, im oberrheinischen Kreis, mit der Hauptstadt Simmern; das Herzogtum Zweibrücken, ebenfalls im oberrheinischen Kreis und auf dem linken Rheinufer, mit der Hauptstadt Zweibrücken; die Hälfte der Grafschaft Sponheim, die Fürstentümer Veldenz und Lautern, auf dem linken Rheinufer. Bei der Auflösung der Kurpfalz 1801 erhielt Frankreich durch den Lüneviller Frieden alle auf dem linken Rheinufer gelegenen, zur P. gehörigen Landesteile mit einem Flächenraum von 2423 qkm (44 QM.), und 1802 trat Bayern auch die auf dem rechten Rheinufer befindlichen pfälzischen Gebiete mit 1707 qkm (31 QM.) und 141,000 Einw. ab. Davon fielen an das Großherzogtum Baden die Oberämter Bretten, Heidelberg und Ladenburg nebst Mannheim mit