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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Korrespondenzblatt zum zwölften Band.

eine wie Arends), Lehmann (Stenotachygraphie), Werth (1 Verein in Münster i. W.) und Herzog (1 Verein in Pommern).

Das Gabelsbergersche System, das bereits vor dem Erscheinen des Stolzeschen in Bayern, Österreich und Sachsen Boden gefaßt hatte, ist in den höhern Lehranstalten der genannten drei Staaten als fakultativer Unterrichtsgegenstand eingeführt und wird auch durch eine Staatsanstalt, das königlich sächsische stenographische Institut, vertreten. In Preußen und in der Schweiz, den beiden einzigen größern Ländern deutscher Zunge, wo freier Wettbetrieb waltet, ist, wie hier noch bemerkt werden möge, das Neu-Stolzesche System am stärksten vertreten, wie denn die Schweiz überhaupt einen sehr fruchtbaren Boden für die Kurzschrift bietet. Universitätsvorlesungen über Stenographie wurden im Wintersemester 1886 in Berlin, Königsberg, Graz, Lemberg und Wien gehalten.

Von den fremdländischen Systemen liegt uns keine Statistik vor. In England ist das 1837 erschienene System von Isaak Pitman am verbreitetsten, dessen 50jähriges Jubiläum, zugleich mit dem 300jährigen Bestehen der modernen Kurzschrift überhaupt, im September 1887 durch einen internationalen Stenographenkongreß in London gefeiert wurde. Einen Anhalt für die Verbreitung der Pitmanschen Phonographie gibt die Thatsache, daß Pitmans kleines Lehrbuch "The phonetic teacher" bisher in mehr als einer Million Exemplaren erschienen ist. In Amerika existiert eine Reihe von Systemen, die fast alle Modifikationen des Pitmanschen sind. Am weitesten verbreitet ist wohl dort das System von Ben Pitman, Isaak Pitmans Bruder. In Frankreich hat die größte Ausdehnung das System des Abbé Duployé gewonnen, das in zahlreichen Elementarschulen gelehrt wird. Daneben kommt das System von Prévost-Delaunay in Betracht. Die übrigen Staaten haben keine nennenswerten Originalsysteme.

F. in Arona. Für Wahlkonsuln des Deutschen Reichs ist eine besondere Qualifikation nicht erforderlich. Das Konsulatsgesetz vom 8. Nov. 1867 (§ 9) beschränkt sich auf die Vorschrift, daß zu Wahlkonsuln vorzugsweise Kaufleute ernannt werden sollen, welchen das Bundesindigenat (die Reichsangehörigkeit) zusteht. Berufskonsuln dagegen können nur Reichsangehörige werden, welche entweder 1) die erste juristische Prüfung in einem deutschen Bundesstaat bestanden und außerdem mindestens drei Jahre im innern Dienst oder in der Advokatur und mindestens zwei Jahre im Konsulatsdienst des Reichs oder eines Bundesstaats beschäftigt gewesen sind, oder 2) die besondere Prüfung bestanden haben, welche für den Konsulatsdienst eingeführt ist (Konsulatsprüfung). Diese ist durch Regulativ vom 28. Febr. 1873 normiert. Sie erfolgt durch eine vom Reichskanzler zusammengesetzte Kommission und besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Examen. Die Prüfung erstreckt sich auf Sprachen, Konsulatswesen, Geschichte, Geographie, Statistik, Rechtswissenschaft, Volkswirtschaft und Handelswissenschaft. Die Meldung zur Prüfung ist unter Anschluß einer ausführlichen Lebenslaufsbeschreibung an das Auswärtige Amt in Berlin zu richten.

L. H. in Altona. "Koog" verweilt auf "Polder". Bei dem anatomischen Artikel sind die Einzelartikel zu Rate zu ziehen, wo Sie näheres über den Zweck der einzelnen Organe finden. Der Sänger B. ist entbehrlich.

H. G. in O. Sie fragen uns, ob die im Anschluß an die biblische Erzählung von der Erschaffung der Eva weitverbreitete Sage, daß die Männer eine Rippe mehr besäßen als die Frauen, thatsächlich begründet sei? Sie ist es nicht. Den Männern wie den Frauen kommen normal zwölf Rippenpaare zu, aber es finden sich nicht selten beim Menschen überzählige Rippen und zwar bald oben am Hals, bald am untern Ende des Brustkorbes, und diese überzähligen Rippen sind nicht selten bloß auf der einen Seite ausgebildet, so daß dann der Schein entsteht, als ob der betreffenden Person auf der einen Seite eine Rippe fehle, während sie in Wirklichkeit vielmehr auf der andern eine zu viel hat. Diese überzähligen Rippen sind im Embryo des Menschen normal angelegt, im Zusammenhang mit der Thatsache, daß die unter ihm stehenden Wirbeltiere mehr Rippenpaare ausbilden als er. Der Gorilla z. B. besitzt regelmäßig 13 Rippenpaare, und dieselbe Zahl soll bei niedern Menschenrassen (nach Blumenbach z. B. bei den Botokuden) häufiger vorkommen. Mehrere Anatomen haben dieses Verhalten mit der biblischen Erzählung in Zusammenhang bringen wollen, doch wird anderseits von einer Anzahl jüdischer Bibelforscher schon seit Jahrhunderten behauptet, die Erzählung von der Erschaffung der Eva aus einer Rippe Adams stehe gar nicht in der Bibel. Die jüdische Schöpfungslehre behaupte vielmehr (gleich derjenigen vieler andrer Völker), der Mensch sei ursprünglich in tierischer Gestalt mit einem Schwanz erschaffen worden, den ihm der Schöpfer erst nachträglich der höhern Würde wegen genommen habe, Anschauungen, die offenbar durch das Schwanzrudiment am Skelett und durch das häufigere Vorkommen geschwänzter Menschen genährt wurden. Aus dem abgeschnittenen Stück aber und nicht aus einer Rippe sei dann Eva erschaffen worden. Näheres über diese talmudischen Lehren finden Sie in dem im Erscheinen begriffenen Buch von Carus Sterne: "Die alte und die neue Weltanschauung" (Stuttg. 1888), S. 326.

Dr. Werner in Mainz. Der Ritter Arnold von Harff, über welchen Sie Auskunft verlangen, wurde 1471 auf dem Schloß Harff an der Erft im Herzogtum Jülich geboren. Er trat 7. Nov. 1496 von Köln aus eine Fahrt nach dem Morgenland an, durchwanderte Deutschland und Italien, schiffte sich im Februar 1497 in Venedig nach Alexandria ein, besuchte Kairo und die heiligen Stätten der Sinaihalbinsel; wahrscheinlich von dort wandte er sich nach dem Gelobten Land, zog weiter über Damaskus und Haleb nach Antiochia, dann durch die ganze Länge Kleinasiens bis Brussa und wählte über die südlichen Halbinseln Europas, Frankreich und die Niederlande den Heimweg. Am 10. Okt. 1499 traf er in Heinsberg beim Herzog von Jülich wieder ein. Später wurde er Erbkämmerer im Land Geldern, starb jedoch schon im Januar 1505 auf seinem Stammsitz in Harff. Er hinterließ eine in mehreren Handschriften erhaltene Beschreibung seiner Reise, die dadurch merkwürdig ist, daß er auch Indien, die Nikobaren, Madagaskar und das Nilquellgebiet besucht zu haben vorgibt. Die Quellen dieser interessanten Erdichtung sind nachgewiesen von L. Korth in der "Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins", Bd. 5 (1884), S. 191 ff. Eine Ausgabe des ganzen Reiseberichts wurde schon vor einigen Jahrzehnten durch E. v. Groote veranstaltet (Köln 1860), jedoch wäre eine kritische Neubearbeitung zu wünschen.

Baurat F. in Breslau. Die Historische Station zu Rom ist 9. April 1888 vom preußischen