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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Polen

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Polen (Geschichte bis 1717).

beraubte die Dissidenten ihrer staatsbürgerl. Rechte. Der Adel, mit dem Plan einer Heirat des Königs mit einer österreichischen Prinzessin unzufrieden, bildete unter Führung des Palatins Nikolaus Zebrzidowski 1607 eine Konföderation, beschloß eine Anklage (Rokosz) gegen den König und wurde zwar bei Guzow besiegt, erlangte aber durch Vertrag völlige Amnestie. Die gehoffte Vereinigung Schwedens mit P. erfolgte nicht, indem Siegmund nach seines Vaters Johann Tod (1592) vom schwedischen Thron ausgeschlossen wurde und sein Versuch, ihn mit Waffengewalt zu erobern, scheiterte (1598). Die ebenso unbegründete Hoffnung, das moskowitische Reich für die römische Kirche zu gewinnen, veranlaßte Siegmund, sich des falschen Demetrius (s. Demetrius 5) anzunehmen und einen kostspieligen, verheerenden Krieg zu führen, der im Frieden von Diwylja (1619) P. nur den zeitweiligen Besitz von Smolensk, Severien und Tschernigow verschaffte. Ein Krieg mit Gustav Adolf von Schweden, den Siegmund nicht als König von Schweden anerkennen wollte, kostete P. Livland und einen Teil von Preußen. Siegmund starb 1632, und nach einem stürmischen Interregnum wurde sein Sohn Wladislaw IV. (1632-48) gewählt. Dieser schloß mit Schweden den Frieden von Stumsdorf (1635) und gewann den von seinem Vater abgetretenen Teil Preußens zurück. Er war ein unterwürfiger Diener des jesuitischen Systems. Das Mißtrauen des übermütigen Adels wußte er aber nicht zu überwinden, und der Reichstag faßte den Beschluß, daß es dem König untersagt sei, andre Truppen als eine Ehrenwache von 1200 Mann zu halten, wodurch derselbe ganz von den Aufgeboten und dem guten Willen des Adels abhängig wurde. Ihm folgte nach heftigen Wahlkämpfen sein Bruder Johann Kasimir (1648 bis 1669), ehemals Jesuit und Kardinal. Unter ihm brach ein gefährlicher Aufstand der vom Adel bedrückten und durch Zwangsbekehrungen seitens des römischen Klerus gereizten Kosaken und Tataren aus. Der Führer der erstern, Chmelnizky, warf sich, da der polnische Senat jedes religiöse Zugeständnis verweigerte, den Russen in die Arme und veranlaßte sie zu einem Einfall in P., auf dem sie bis Lemberg vordrangen (1654). Um dieselbe Zeit gab Johann Kasimir durch seinen Protest gegen die Thronbesteigung des Pfälzers Karl Gustav in Schweden (1654) diesem ehrgeizigen Fürsten den erwünschten Anlaß, P. den Krieg zu erklären und 1655 in raschem Siegeslauf Groß- und Kleinpolen mit Warschau und Krakau zu erobern. Eine Adelskonföderation brachte eine nicht unbeträchtliche Streitmacht zur Vertreibung des Feindes auf, die aber in der Schlacht bei Warschau (28.-30. Juli 1656) gegen das schwedisch-brandenburgische Heer unterlag. Die Kriegserklärung Dänemarks an Schweden und die Parteinahme Österreichs für P. retteten es vor der Gefahr der Teilung, die Karl Gustav plante. Aber im Vertrag von Wehlau (19. Sept. 1657) mußte es zu gunsten Brandenburgs auf die Lehnshoheit über Ostpreußen, im Frieden von Oliva (3. Mai 1660) auf Livland verzichten und im Waffenstillstand von Andrussow (20. Jan. 1667) Smolensk, Siewierz und Tschernigow an Rußland abtreten.

Noch schlimmer war die Lage im Innern. Das Liberum veto (s. d.), das Einspruchsrecht jedes Mitglieds des Reichstags gegen einen Beschluß desselben, war deswegen so verderblich, weil nach Gesetz und Herkommen nach einem solchen Einspruch der Reichstag vertagt und alle seine Beschlüsse, auch die, auf welche der Einspruch keinen Bezug hatte, für null und nichtig angesehen wurden. Indem es seit 1652, da der Landbote Sicinski durch sein Veto die Zerreißung des Reichstags bewirkte, immer häufiger angewendet wurde, geriet die ganze Thätigkeit des Staats, die durchaus von der des parlamentarischen Körpers abhing, ins Stocken. Nicht weniger schädlich und alle staatliche Ordnung untergrabend war das Korrektiv des Einstimmigkeitsprinzips, zu dem man griff, nämlich das Recht der "Konföderation", das Recht des Adels, einen Bund zu bilden, um dem Willen sei es einer Minorität oder einer Majorität nötigen Falls mit Gewalt Geltung zu verschaffen. Jeder einflußreiche Große maßte sich das Recht an, sich einem Plan der Krone oder auch des Reichstags mit Waffengewalt zu widersetzen, so 1666 der Kronfeldherr Georg Lubomirski, als die Königin, eine Französin, dem Prinzen Condé die Thronfolge zuzuwenden beabsichtigte. Die Anhänger der Königin wurden bei Montwy besiegt, und im Frieden von Lengowice mußte die Königin auf ihren Plan verzichten. Als Johann Kasimir 1669 auf die dornenvolle Krone verzichtete und sich in ein französisches Kloster zurückzog, kam es wegen der Neuwahl zum offenen Bürgerkrieg zwischen den Anhängern des Prinzen von Condé und der Konföderation von Golub, welche einen eingebornen Edelmann, Michael Wisniowiecki (1669-73), auf den Thron erhob. Währenddessen wurde P. von verheerenden Einfällen der Kosaken und Tataren, schließlich auch der Türken heimgesucht, denen es trotz der glänzenden Kriegsthaten des Kronfeldherrn Johann Sobieski im Frieden von Budziak (18. Sept. 1672) Kamenez-Podolsk abtreten mußte. Johann Sobieski (1674-96), nach Michaels Tod zum König gewählt, vermochte trotz seiner Siege über die Türken bei Lemberg (1675) und vor Wien (1683) denselben Podolien nicht zu entreißen. Die Vererbung der Krone an seinen Sohn Jakob vereitelte seine eigne Gemahlin Maria Kasimira, die im Bund mit den Sapiehas schon bei Lebzeiten ihres Gemahls für die Wahl des französischen Prinzen Conti zum König intrigierte. Hierdurch rief sie nach Sobieskis Tod (1696) energische Anstrengungen Österreichs hervor, dem es nach einem Interregnum voll Kampf und Hader durch unerhörte Versprechungen und Bestechungen gelang, seinem Kandidaten für den polnischen Thron, dem Kurfürsten Friedrich August von Sachsen, der deswegen zum Katholizismus übertrat, zum Sieg zu verhelfen.

Die Herrschaft der sächsischen Könige.

Die Herrschaft Augusts II. (1697-1733) war für P. insofern vorteilhaft, als Österreich ihm das verpfändete Wieliczka zurückgab und ihm im Frieden von Karlowitz (1699) von den Türken die Rückgabe Podoliens erwirkte. Dagegen verwickelte er durch seinen Bund mit Rußland und Dänemark P. in den Nordischen Krieg, in welchem Karl XII. von Schweden nach seinem Sieg bei Narwa in P. einfiel, Augusts II. Truppen bei Kliszow schlug und 1703 Warschau einnahm. Nachdem er bis Krakau vorgedrungen, ließ er 12. Juli 1704 von der französischen Partei des Adels Stanislaus Leszczynski zum König wählen und zwang im Frieden von Altranstädt (1706) August II. zum Verzicht auf P. Aber nach Karls XII. Niederlage bei Poltawa (1709) ward Stanislaus von russischen und sächsischen Truppen vertrieben und August unter dem Schutz des Zaren Peter d. Gr. wieder eingesetzt. Die ihm feindliche Partei setzte den Widerstand noch fort und schloß gegen ihn 1715 die Konföderation von Tarnogrod. Erst der "stumme Reichstag" von 1717 machte dem Bürgerkrieg ein Ende. August II. faßte nach dem