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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Römisches Reich

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Römisches Reich (Geschichte bis 40 v. Chr.).

und in den nächsten Jahren, in denen er den Cimbrischen Krieg durch die Siege bei Aqua Sextiä (102) und Vercellä (101) glücklich beendete, die Geschicke des römischen Staats lenken konnte.

Wiederum folgte ein Umschlag (100), als Gajus Servilius Glaucia und L. Apulejus Saturninus eine mit allen Freveln und Greueln der Pöbelherrschaft verbundene revolutionäre Bewegung hervorriefen und Marius dadurch zwangen, sich von ihnen loszusagen und sich mit der Senatspartei zu ihrer Unterdrückung zu vereinigen. Dies gab auf einige Jahre die Herrschaft wieder in die Hände der Senatspartei zurück. Zwar wurde 91 von einer gemäßigten Minorität des Senats ein Versuch gemacht, eine Ausgleichung zu stande zu bringen. Ein Hauptobjekt des Streits zwischen beiden Parteien war der Besitz der Gerichte, die Gajus Gracchus vom Senat auf die Ritter übertragen hatte, wodurch dieser durch seinen Reichtum mächtige Stand auf die Seite des Volkes herübergezogen und in den Besitz einer gefährlichen Waffe gegen die Senatspartei gesetzt worden war. In dem Sinn jener gemäßigten Minorität des Senats gab daher der Tribun M. Livius Drusus (s. d. 3) eine Reihe von Gesetzen, durch welche die Gerichte dem Senat zurückgegeben, Ritterstand und Volk aber durch mehrere Zugeständnisse versöhnt werden sollten. Allein dieser Versuch wurde von der Majorität des Senats vereitelt und hatte nur die Folge, daß die Bundesgenossen, welchen Livius, um sie auf seine Seite zu ziehen, das ihnen schon vorher wiederholt versprochene römische Bürgerrecht in Aussicht gestellt hatte, und welche sich jetzt nochmals getäuscht sahen, zu den Waffen griffen. So entstand der Bundesgenossen- oder Marsische Krieg (90-88), welcher damit endete, daß den sämtlichen italischen Bundesgenossen das Bürgerrecht zugestanden wurde. Infolge davon wurde die Zahl der römischen Bürger verdoppelt; dieselben waren über ganz Mittel- und Unteritalien zerstreut und konnten daher nur ausnahmsweise wenigstens annähernd vollständig in den Volksversammlungen vertreten sein, in denen vielmehr meist nur das städtische Proletariat seine das ganze Volk bindenden Beschlüsse faßte. Um so leichter konnte der Tribun P. Sulpicius Rufus 88 mehrere revolutionäre Gesetze zu stande bringen, unter andern auch den Beschluß, daß der Oberbefehl im Mithridatischen Krieg vom Konsul P. Cornelius Sulla auf Gajus Marius übertragen werden solle. Allein Sulla zog an der Spitze seines in Kampanien versammelten Heers nach Rom, lieferte dort in der Stadt seinen Gegnern eine Schlacht, tötete oder vertrieb sie, verließ dann Rom und Italien und führte den Krieg gegen Mithridates (s. d.), ohne sich zunächst um die Vorgänge in Rom zu bekümmern. Mittlerweile bemächtigten sich die Marianer unter Führung des L. Cornelius Cinna der Herrschaft in Rom, die sie bis zu Sullas Rückkehr behaupteten. Marius selbst kehrte aus Afrika zurück, wohin er sich geflüchtet hatte, um für 86 noch einmal das Konsulat, das siebente, freilich nur auf wenige Tage, zu übernehmen. Als Sulla 83 zurückkam, stellten ihm die Marianer zahlreiche Heere entgegen; sie wurden aber in dem blutigen, verheerenden ersten Bürgerkrieg 83-81 völlig geschlagen, und nun ließ sich Sulla die Diktatur übertragen, die er dazu benutzte, die Macht der Senatspartei wieder fest zu begründen, zu welchem Zweck er namentlich die Gerichte und die Provinzialverwaltung dem Senat zurückgab, den Tributkomitien das Recht der Initiative in der Gesetzgebung nahm und die Volkstribunen zu einer machtlosen Stellung herabdrückte. Als er hierdurch eine aristokratische Verfassung begründet zu haben glaubte, legte er 79 die Diktatur nieder und starb bald darauf.

Sulla hatte das erste Beispiel der Entscheidung bürgerlicher Kämpfe durch das Heer gegeben. Dieses war dadurch zu einem bereiten Werkzeug für herrschsüchtige Anführer gemacht worden, daß Marius als Konsul 107 zuerst die Proletarier in die Legionen aufgenommen hatte, welche fortan den Hauptbestandteil derselben bildeten und den römischen Heeren den Charakter von Söldnerheeren aufdrückten. So war es also von nun an das Heer, welches über den Besitz der Herrschaft in Rom entschied. Zunächst aber erhob sich in der Stadt der Widerstand gegen die von Sulla eingeführten Beschränkungen der Volksmacht. Der Konsul des Jahrs 78, M. Ämilius Lepidus, hielt in Rom aufrührerische Reden, sammelte dann ein Heer in Etrurien und führte es gegen die Stadt. Er wurde zwar besiegt, allein die innern Unruhen dauerten fort bis 70, wo Gnäus Pompejus, der dem Kriege gegen Sertorius (80-72) und in Gemeinschaft mit Crassus dem Sklavenkrieg gegen Spartacus (73-71) ein Ende gemacht hatte, die wesentlichen Forderungen des Volkes befriedigte und die Beschränkungen des Tribunats und der Tributkomitien aufhob sowie den Rittern und dem Volk einen Anteil an den Gerichten einräumte. Dafür wurde er mit außerordentlichen Vollmachten (67 durch das Gabinische und 66 durch das Manilische Gesetz) zum Oberfeldherrn gegen die Seeräuber und dann gegen Mithridates ernannt, und nach der glücklichen Beendigung dieser Kriege (63), in welchen er die Provinzen Pontus, Kilikien und Syrien eroberte, würde es ihm möglich gewesen sein, sich vermittelst des Heers zum Herrn von Rom zu machen. Allein er entließ sein Heer, sobald er (61) den Boden von Italien betrat, und nun setzte ihm der Senat, dessen Selbstbewußtsein mittlerweile durch die Unterdrückung der Catilinarischen Verschwörung (s. Catilina) gesteigert worden war, in Bezug auf seine Anordnungen in Asien und auf die Belohnung seines Heers einen unüberwindlichen Widerstand entgegen, welcher ihn bewog, mit Gajus Julius Cäsar und M. Licinius Crassus eine Verbindung, das erste Triumvirat (60), einzugehen, um seine Forderungen durchzusetzen. Nun herrschten die drei Männer gemeinschaftlich; aber 53 fiel Crassus gegen die Parther, und 49 brach der Krieg (zweiter Bürgerkrieg, 49-45) zwischen Pompejus und Cäsar aus; Cäsar besiegte mit seinem im Gallischen Krieg (58-50) zur höchsten Tüchtigkeit ausgebildeten Heer erst die Legaten des Pompejus in Spanien, dann Pompejus selbst 48 bei Pharsalos und die Reste der Pompejanischen Partei 46 bei Thapsos in Afrika und 45 bei Munda in Spanien. Hiermit hatte er sich in den unbestrittenen Besitz der Alleinherrschaft in Rom gesetzt. Durch seine Ermordung (44) ward das Schicksal des Staats noch einmal auf die Entscheidung der Waffen gestellt. Gajus Octavianus, der Adoptivsohn Cäsars, bekämpfte erst in Verbindung mit der Senatspartei M. Antonius im Mutinensischen Krieg, wendete sich aber dann gegen die Senatspartei und schloß 43 das zweite Triumvirat mit M. Antonius und M. Ämilius Lepidus; die Vorfechter der Senatspartei, M. Brutus und Gajus Cassius, wurden 42 bei Philippi besiegt; Antonius verzehrte hierauf seine Kraft in Schwelgereien am Hof der Kleopatra oder in ruhmlosen Kriegen mit den Parthern und Armeniern, während Oktavian in Italien den Widerstand des L. Antonius, des Bruders von Marcus, in dem Perusinischen Krieg brach (40), Sextus