Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Sachsen (Ernestinische Linie)'
welche Kurfürst August abtrat, sowie 1555 durch Tausch mit den Grafen
von Mansfeld die Herrschaft Römhild. Endlich erwarb das Ernestinische Haus aus der
hennebergischen Erbschaft (1583), definitiv allerdings erst 1660, die Ämter Meiningen,
Themar, Maßfeld, Behrungen, Henneberg, Milz, Ilmenau, Kaltennordheim, Frauenbreitungen, Sand und Wasungen.
Gehorsam dem väterlichen Testament, welches ihnen eine Landesteilung untersagte,
überließen nach dem Tod Johann Friedrichs des Großmütigen (1554) dessen jüngere Söhne,
Johann Wilhelm und
Johann Friedrich III., in dem Örterungsrezeß von
1557 dem ältesten, Johann Friedrich II.,
dem Mittlern, die alleinige Regierung; jedoch nach
Johann Friedrichs III. Tod (1565) teilten die Brüder
im Mutschierungsvergleich vom 21. Febr. 1566 die Länder so, daß Johann Friedrich den
weimarischen Teil mit der Hauptstadt Gotha, Johann Wilhelm den
koburgischen empfing. Nach der Ächtung und Gefangennahme
Johann Friedrichs infolge der Grumbachschen Händel (s. Grumbach) nahm Kurfürst
August die Ämter Weida, Ziegenrück, Arnshaugk und Sachsenburg als Ersatz für die Kosten
der Achtsvollstreckung, während Johann Wilhelm sämtliche andre Ernestinische Lande unter
seiner Regierung vereinigte. Doch mußte er 1572 den koburgischen Teil an Johann Friedrichs
Söhne abgeben, von denen Johann Kasimir (gest. 1633) die Linie
Koburg, Johann Ernst (gest. 1638) die Linie
Eisenach gründeten, welche beide Linien mit ihrem Tod
aber wieder erloschen. Die Söhne Johann Wilhelms (gest. 1573),
Friedrich Wilhelm I. und Johann,
regierten bis zu des erstern Tod (1602) gemeinschaftlich, dann teilten dessen Söhne und
ihr Oheim Johann 1603 den weimarischen Anteil in die Linien
Altenburg und
Weimar, von denen die erstere mit Friedrich Wilhelms II.
jüngstem Sohn, Friedrich Wilhelm III., 1672 wieder erlosch.
Herzog Johann von Weimar, der Stammvater der jetzigen
Ernestinischen Linie, hinterließ bei seinem Tod 1605 acht Söhne, von denen der sechste, Herzog
Bernhard, der Held des Dreißigjährigen Kriegs wurde,
Herzog Wilhelm die Linie Weimar fortpflanzte und
Ernst der Fromme die Linie Gotha begründete;
Wilhelm und Ernst teilten sich durch den Erbvertrag vom 21. Sept. 1641 in die durch das
Erlöschen der Linien Koburg und Eisenach (s. oben) vermehrten Lande. Nach Wilhelms Tod
(1662) teilte sich die weimarische Linie in die Linien
Weimar,
Eisenach,
Marksuhl,
Jena, von denen Eisenach 1670 erlosch, worauf Johann Georg
von Marksuhl nach Eisenach zog und seine Linie danach benannte; Jena erlosch 1690, Eisenach
1741, und ihre Lande fielen an das Stammhaus Weimar zurück, in welchem Herzog
Ernst August 1719 das Recht der Erstgeburt eingeführt hatte und die verderblichen
Teilungen nun aufhörten (s. Sachsen-Weimar-Eisenach, Geschichte).
Ernst der Fromme, der Stifter der Linie Gotha,
erwarb nach dem Erlöschen der Linie Altenburg (1672) einen Teil von deren Ländern,
nämlich Altenburg, Saalfeld, Koburg, Hildburghausen sowie die ehemals hennebergischen
Ämter Meiningen, Römhild u. a. Nach seinem Tod (1675) begründeten seine sieben Söhne 1680
sieben Linien, nämlich Friedrich I. Gotha,
Albrecht Koburg,
Bernhard Meiningen,
Heinrich Römhild,
Christian Eisenberg,
Ernst Eisfeld (später Hildburghausen),
Johann Ernst Saalfeld. Koburg erlosch schon 1699,
Eisenberg 1707 und ↔ Römhild 1710, worauf nach langem Erbstreit 1735 durch kaiserliche
Entscheidung ihre Lande unter die vier übrigen Linien
Gotha, Meiningen,
Hildburghausen und Koburg-Saalfeld
geteilt wurden, in welchen inzwischen das Erstgeburtsrecht eingeführt worden war, das
weitere Zersplitterung verhinderte. Als 1825 die gothaische Linie ausstarb, erhielt im
Teilungsvertrag vom 12. Nov. 1826 der Herzog Friedrich von Hildburghausen Altenburg, während er
Hildburghausen an Meiningen abtrat, und führte seitdem den Titel Herzog von
S.-Altenburg (s. d.);
Herzog Ernst von Koburg-Saalfeld trat Saalfeld an Meiningen ab und erhielt Gotha, worauf er sich Herzog von
S.-Koburg-Gotha (s. d.)
nannte; Herzog Bernhard von Meiningen erwarb Hildburghausen und Saalfeld und nannte sich seitdem Herzog von
S.-Meiningen-Hildburghausen
(s. d.). Gemeinschaftlich blieb den drei gothaischen Speziallinien, die 1844 den Titel »Hoheit« annahmen, der 1690
gestiftete und 1833 erneuerte
Ernestinische Hausorden (s. d.), während die Gesamtuniversität
Jena und das Oberappellationsgericht daselbst, das 1879 zu dem thüringischen Oberlandesgericht erweitert wurde,
sämtlichen Ernestinern gemeinschaftlich gehörten. Das Gesamtgebiet des Ernestinischen Hauses beträgt 9344 qkm mit
(1885) 889,119 Einw. Vgl.
Pölitz, Geschichte der Staaten des ernestinischen Hauses S. (Dresd. 1827);
Burkhardt, Stammtafeln der ernestinischen Linien des Hauses S. (Weim. 1885).
Sachsen (hierzu
Karte »Königreich Sachsen«), deutsches
Königreich, hinsichtlich des Flächeninhalts der fünfte, hinsichtlich
der Bevölkerung der dritte Staat des Deutschen Reichs, erstreckt sich von 50° 10'-51° 29' nördl. Br. und
von 11° 53'-15° 4' östl. L. v. Gr. Mit Ausnahme der kleinen Parzellen Ziegelheim und Liebschwitz mit
Traubenpreskeln bildet das Königreich ein geschlossenes Ganze, das im O. und N. von den preußischen
Provinzen Schlesien und S., im W. von der Provinz S., S.-Altenburg, S.-Weimar und Reuß, im SW. von
Bayern und Böhmen, im Süden und SO. von Böhmen begrenzt wird. Die ganze Grenzlinie hat eine Länge
von 1226 km. Die größte Längenausdehnung von W. nach O. beträgt 210, die größte Breitenausdehnung
von N. nach Süden 150 km. Nach allen übrigen Seiten offen, hat es nur gegen Böhmen eine natürliche Grenze.
Physische Beschaffenheit.
Seiner Bodenbeschaffenheit nach gehört S. fast ganz dem norddeutschen
Berg- und Hügelland an und greift nur in seinem nördlichen Teil in die Norddeutsche Tiefebene hinüber.
Nur 0,5 Proz. der Gesamtfläche liegt tiefer als 100 m über der Ostsee,
58,5 Proz. erheben sich mehr als 250 m über dieselbe, wovon
18,1 Proz. bis 550 m, 9,1 Proz.
550-700 m und 0,3 Proz. über 700 m. S. wird durch die Elbe, deren
enges Thal sich nur zwischen Pirna und Meißen erweitert, in zwei orographisch verschiedene
Teile geschieden. Das Gebiet östlich von der Elbe wird von den nordwestlichen Gliedern der
Sudeten und deren Vorhöhen erfüllt. Im äußersten Südosten, um Zittau, reicht ein Teil des
sächsisch-böhmischen Sandsteingebirges herein mit den höchsten Erhebungen des ganzen Gebirgszugs,
den Phonolithkuppen der Lausche (796 m) und des Hochwaldes (729 m) sowie dem Sandsteinkegel des
Oybins (565 m). Von da an zieht sich längs der böhmischen Grenze das
Lausitzer Gebirge
(s. d.) hin als eine größtenteils aus Granit bestehende, wellige Hochfläche von 310-330 m Höhe
mit zahlreichen schroff aufsteigenden Kegelbergen, z. B. dem Kottmar bei Herrnhut (583 m),
dem Löbauer Berg (446 m) u. a.
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 127.
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 127.