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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Sachsen (Königreich: Verkehrswesen, Bildungsanstalten, Staatsverfassung).

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Sachsen (Königreich)'

Anmerkung: Fortsetzung von [Handel und Verkehr.]

betreiben den Stromverkehr seit 1869 die Gesellschaft Kette, die Gesellschaft der Vereinigten Schiffer und die Österreichische Nordwest-Dampfschiffahrtsgesellschaft. Die Niederwarthaer Elbbrücke passierten 1887 in Thal- und Bergfahrt 19,084 Fahrzeuge. Die Länge der Staatsstraßen betrug 3698 km. Die unter sächsischer Staatsverwaltung stehenden Eisenbahnen hatten Ende 1887 eine Länge von 2456,79 km und zwar 2351,20 km Staatsbahnen, 51,89 km Privatbahnen und 53,70 km Privatkohlenbahnen. Unter Privatverwaltung steht nur die 5,40 km lange Bockwaer Kohlenbahn. Im Bau befinden sich noch 100,19 km, und für den Bau genehmigt sind 98,39 km Staatsbahnen. Vollbahnen sind 1701,35 km, normalspurige Sekundärbahnen 544,62, schmalspurige 157,12 km. Befördert wurden im Jahr über 25 Mill. Personen und gegen 14 Mill. Ton. Güter. Das mittlere Anlagekapital der Staatsbahnen von 611,6 Mill. Mk. (Ende 1886) verzinste sich mit 4,59 Proz. Außer den beiden bereits erwähnten Rentenbanken, dem Erbländischen Ritterschaftlichen Kreditverein zu Leipzig und der Landständischen Bank des Markgraftums Oberlausitz, die beide für Hypothekarkredit bestimmt sind, besitzt S. mehrere Banken für Handel und Verkehr: die Leipziger Bank, die Allgemeine Deutsche Kreditanstalt und die Kommunalbank zu Leipzig, die Sächsische und die Dresdener Bank zu Dresden u. a.; außerdem dienen zahlreiche Kreditvereine der Förderung des Handelsverkehrs. Hoch entwickelt ist in S. das Sparkassenwesen. Am Schluß des Jahrs 1886 gab es 200 (1888 bereits 207) Sparkassen, d. h. eine auf 15,910 Einw., mit einem Gesamtguthaben der Einleger von 462,9 Mill. Mk. Am Schluß des Jahrs 1877 kamen auf den Kopf der Bevölkerung 103 Mk., 1886 dagegen 145 Mk. Die durch Gesetz vom 6. Nov. 1858 errichtete Altersrentenbank hat bei einer Gesamthöhe der bis Ende 1887 bewirkten Einzahlungen von 12,211,974 Mk. Renten im Betrag von 2,423,207 Mk. ausgezahlt. Sachsens Volkswohlstand ist in stetigem Steigen. Während die Bevölkerung von 1880 bis 1885 um 7,4 Proz. gestiegen ist, hat sich die Zahl der eingeschätzten Personen von 1879 bis 1886 um 16 Proz., das Einkommen von 959½ Mill. auf 1236½ Mill. Mk. im Jahr (um 28,89 Proz.) gehoben. Das durchschnittliche Jahreseinkommen eines Landbewohners betrug 1886: 297,86 Mk. (1880: 264,61 Mk.), das eines Stadtbewohners 505,84 Mk. (1880: 424,84 Mk.). Das größte Einkommen für den Kopf der Bevölkerung hatte Leipzig: 848,12 Mk. (1880: 736,85 Mk.). Die Klasse mit einem Einkommen bis zu 800 Mk. macht 73,45 Proz. der Gesamtbevölkerung aus, die mittlere mit einem Einkommen von 801-3300 Mk. = 23,46, die wohlhabende von 3301-9600 Mk. = 2,45, die reiche mit einem Einkommen von über 9600 Mk. = 0,64 Proz. Von 1879 bis 1886 hat die Prozentzahl der Bewohner mit Einkommen bis zu 800 Mk. abgenommen, dagegen sind die bessern Einkommen gestiegen. Die Zahl der unbemittelten ist in dieser Zeit um 12,04 Proz., die der Angehörigen des Mittelstandes um 30,56, die der Wohlhabenden um 27,13, die der Reichen um 50,93 Proz. gestiegen. 1886 waren 626 Aktiengesellschaften mit 28 1/3 Mill. Mk. Einkommen vorhanden.

Bildungsanstalten

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Für die intellektuelle Kultur der Bewohner, vom höchsten bis zum niedrigsten, ist durch trefflich eingerichtete Lehranstalten aller Art gesorgt. Die Landesuniversität sowie die 1. Juli 1846 (Leibniz' 200jährigem Geburtstag) gestiftete königliche Gesellschaft der Wissenschaften haben ihren Sitz in Leipzig. ↔ Außer den beiden Fürsten- (oder Landes-) Schulen zu Meißen und Grimma besitzt S. 15 Gymnasien, 11 Realgymnasien und 23 Realschulen. Höhere technische Lehranstalten sind das Polytechnikum in Dresden und die höhere Gewerbeschule in Chemnitz. Außerdem bestehen 4 Baugewerkschulen, eine mechanische, Baugewerk- und Werkmeisterschule in Chemnitz; Privatanstalten sind das Technikum zu Frankenberg und das zu Mittweida. Als Fachschulen reihen sich ferner an: die Bergakademie zu Freiberg, die Bergschulen zu Freiberg und Zwickau, die Forstakademie zu Tharandt, das Kadettenhaus, die Unteroffizierschule zu Marienberg und die Soldatenknaben-Erziehungsanstalt zu Kleinstruppen, 5 Lehranstalten für bildende Kunst und Kunstgewerbe, 7 für Musik und Theater, ein stenographisches Institut, eine Tierarzneischule, eine Turnlehrerbildungsanstalt und ein Entbindungsinstitut zu Dresden. Andre Anstalten für gewerbliche Fortbildung sind: 28 Web-, Wirk- und Posamentierschulen, 20 gewerbliche Fachschulen, 6 Schiffer-, 10 landwirtschaftliche und Gartenbau-, 30 Handelsschulen etc. Die Volksschule, über welche der Staat seine Aufsicht durch 25 Bezirksschulinspektoren ausübt, gliedert sich nach dem Gesetz vom 23. April 1873 in die einfache, mittlere und höhere, wozu noch die Fortbildungsschule kommt. Man zählte 1885: 2144 evangelische, 54 katholische und 4 israelitische Volksschulen. An mehreren Orten bestehen Sonntagsschulen. Die Heranbildung der Lehrkräfte geschieht durch 18 Seminare einschließlich der 2 Lehrerinnenseminare zu Dresden und Kallnberg. Die Zahl der Analphabeten bei der Rekrutenstellung ist von 0,27 im J. 1879 auf 0,02 im J. 1887 gesunken. Taubstummeninstitute bestehen zu Dresden und Leipzig. Die Zahl der zu Hubertusburg im Versorgungshaus für irre Frauen, in der Abteilung für blödsinnige Kinder, im Landeskrankenhaus, in der Abteilung für Epileptische, dem Landessiechenhaus, dem Landeshospital und der Erziehungsanstalt für schwachsinnige Kinder untergebrachten betrug 1885: 2077; die der Irren auf dem Sonnenstein 361, in Kolditz 853, in der Irrenanstalt zu Hochweitzschen 447, auf der Irrenstation zu Waldheim 31. In der Blindenanstalt zu Dresden und der Blindenvorschule zu Moritzburg befanden sich 220 Blinde. Besserungsanstalten für Kinder bestehen zu Bräunsdorf und Großhennersdorf, Korrektionsanstalten für männliche Jugendliche in Sachsenburg, für Weiber in Waldheim, für Männer in Hohnstein mit Hilfsanstalt in Radeberg, Gefängnisstrafanstalten für männliche Jugendliche in Sachsenburg, für weibliche in Grünhain, für Weiber in Vogtsberg, für Männer in Zwickau (mit Hilfsanstalt Nossen), Zuchthäuser für Männer in Waldheim, für Weiber in Hoheneck. In kirchlicher Hinsicht ist S. ausschließlich der Lausitz in 25 evangelische Ephorien eingeteilt. Das ganze Land zählt 960 Parochien mit 1181 Geistlichen.

Staatsverfassung und -Verwaltung etc.

Das Königreich S. ist eine konstitutionelle Monarchie und ein Glied des Deutschen Reichs. Im Bundesrat hat es 4 Stimmen, in den Reichstag entsendet es 23 Vertreter. Die Staatsverfassung beruht auf der Verfassungsurkunde vom 4. Sept. 1831, welche durch die Gesetze vom 5. Mai 1851, 27. Nov. 1860, 19. Okt. 1861, 3. Dez. 1868 und 12. Okt. 1874 modifiziert worden ist. Der König kann ohne Zustimmung der Stände weder zugleich Oberhaupt eines andern Staats (Erbanfälle ausgenommen) werden, noch seinen wesentlichen Aufenthalt außer Landes nehmen. Die Krone ist erblich im Mannesstamm des königlich

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 132.

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 132.