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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Sanskrit

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Sanskrit (wissenschaftliche Litteratur).

volle Überreste dieser ältern Periode (s. Weda). Dagegen kennen wir nicht die Vorläufer von dem großen Werk des Pânini, das bei seinem Bekanntwerden die gerechtfertigtste Bewunderung im Abendland hervorrief und sehr viel zu dem Umschwung der grammatischen Forschung im letzten Jahrhundert beigetragen hat. Es ist ausgezeichnet durch eine überaus gründliche Erforschung der Wurzeln und der Wortbildung wie durch die schärfste Präzision des Ausdrucks und die Durchführung einer bis ins einzelnste gehenden Terminologie. Gelebt hat Pânini wohl im 4. Jahrh. v. Chr.; Goldstücker (in seinem trefflichen Werk "Pânini. His place in Sanskrit literature", Berl. 1861) setzt ihn in die Zeit vor Buddha, ohne indessen damit Beistimmung gefunden zu haben (Ausg. von Böhtlingk, Bonn 1839-40, 2 Bde., und mit Übersetzung, Leipz. 1887). Seiner vielfachen Dunkelheit wegen ist das Werk früh kommentiert worden; erhalten sind uns die "Paribhâschâ", Erläuterungen einzelner Regeln von unbekannten Verfassern (die wichtigsten sind gesammelt von Nâgojî, hrsg. von Kielhorn, Bombay 1868-74, 2 Bde.), die "Wârttika" des Kâtyâyana und das "Mahâbhâschya" des Patandschali (in photo-lithographischer Nachbildung hrsg. von Goldstücker, Lond. 1874, 3 Bde.; kritische Ausg. von Kielhorn, Bomb. 1878-1885, 3 Bde.). An das System des Pânini schließen sich an der Kommentar des Udschwaladatta zu den "Unâdisûtra" (hrsg. von Aufrecht, Bonn 1859), die "Laghukaumudî" von Waradarâdscha (hrsg. von Ballantyne, Mirzapur 1849) u. a. Außerdem haben sich später andre grammatische Systeme mit eigner Terminologie entwickelt, so in Wopadewas "Mugdhabodha" (hrsg. von Böhtlingk, Petersb. 1847), in dem "Sâraswata" von Anubhûtiswarûpâtschârja (hrsg. Bomb. 1861), dem "Kâtantra" von Sarwawarman (hrsg. von Eggeling, Kalk. 1874). Vgl. Burnell, On the Aindra school of Sanskrit grammarians (Lond. 1875). Die Grammatik der Prâkritdialekte behandelten Wararutschi (hrsg. von Cowell, 2. Aufl., Hertford 1868) und Hematschandra (hrsg. von Pischel, Halle 1876). Das lexikalische Werk des Amarasimha, aus unbestimmter Zeit, ist herausgegeben von Colebrooke (Serampur 1808, 2. Ausg. 1825) und Deslongchamps (Par. 1839-45). Lehrbücher der Poetik und Rhetorik, mit feinen, oft sehr spitzfindigen Distinktionen, sind uns mehrfach erhalten, so das "Kâwyâdarça" des Dandin aus dem 6. Jahrh. (hrsg. Kalk. 1863) und das "Daçarûpa" des Dhamandschaja aus dem 10. Jahrh. (hrsg. das. 1865). Die historischen Schriften sind alle so sehr mit Dichtung untermischt, daß sie kaum als wissenschaftliche Werke gelten können. Dies gilt besonders von dem Hauptwerk der Gattung, der "Râdschataranginî" des Kalhana, einer Geschichte von Kaschmir (hrsg. Kalk. 1835); ins Französische übersetzt von Troyer, Par. 1840-52, 3 Bde.). Zuverlässiger scheinen die Familienchroniken einzelner Fürstengeschlechter zu sein; eine derselben, das "Wikramânkatscharitam", die Geschichte dreier dekhanischer Fürsten des 11. Jahrh. behandelnd, ist von Bühler (Bomb. 1875) herausgegeben worden. Schriften über Geographie sind bis jetzt nur dem Namen nach bekannt. Über die Philosophie s. den Artikel Indische Religion und Philosophie.

Die Astronomie und ihre Hilfswissenschaften wurden bereits in der wedischen Periode gepflegt, erhoben sich aber erst unter griechischem Einfluß auf eine bedeutendere Stufe. Die indischen Astronomen geben selbst die Jawana ("Griechen") als ihre Lehrer an, und die große Menge astronomischer, aus dem Griechischen entlehnter Ausdrücke setzt die Thatsache außer Zweifel. Durch die Araber, die im 8. und 9. Jahrh. die Schüler der Inder in der Astronomie wurden, haben die letztern dann ihrerseits bedeutenden Einfluß auf das Abendland geübt. Als ältester Astronom gilt Âryabhata (hrsg. von Kern, Leiden 1874); jünger sind das "Brahmasiddhânta", "Sûryasiddhânta", "Pauliçasiddhanta", "Romakasiddhánta" und "Wasischtasiddhânta", die uns nur in ganz späten Überarbeitungen vorliegen; ferner die "Brihatsamhitâ" (hrsg. von Kern, Kalk. 1865) und das "Horâçâstra" des Warâhamihira (gest. 587) und die Schriften des Brahmagupta (7. Jahrh.). Der letzte bedeutende Astronom und Mathematiker der Inder ist Bhâskara aus dem 12. Jahrh.; seine "Lîlawatî" (Arithmetik) und "Widschaganita" (Algebra) hat Colebrooke 1817 übersetzt (Kalk. 1832 u. 1834). Vgl. H. Brockhaus, Über die Algebra des Bhâskara (Leipz. 1852). Nach ihm ging die Astronomie ganz in der Astrologie auf, und die Inder wurden wieder ihrerseits Schüler der Araber. Sehr groß ist die Zahl der medizinischen Werke, teils systematisch die ganze Wissenschaft zusammenfassender Schriften, teils Einzeluntersuchungen. In besonderer Blüte stand die Chirurgie: die Erfindung der Rhinoplastik ist bei den Indern gemacht worden; auch der apothekarische Teil ist mit großer Vorliebe behandelt worden. Hauptwerke sind der "Suçruta", jedenfalls aus nachchristlicher Zeit (Kalk. 1873, ins Englische übersetzt von Kunte, Bomb. 1876 ff., ins Lateinische höchst fehlerhaft von Heßler, Erlang. 1844 ff.), und das Werk des Tscharaka (Ausg. begonnen, das. 1868 und Bomb. 1876), beide im 8. Jahrh. ins Arabische übersetzt. Vgl. Wise, Commentary on the Hindu system of medicine (Kalk. 1845; 2. Aufl., Lond. 1860); Wilson, Works, Bd. 3 (1864); Haas, Über die Ursprünge der indischen Medizin (in der Zeitschrift der Morgenländischen Gesellschaft, Bd. 30). Die Litteratur über Recht, Sitte und Kultus, zusammengefaßt unter dem Namen Dharma, beginnt in dieser Periode mit dem "Dharmaçâstra", das den Namen des Manu trägt. Die schriftliche Aufzeichnung der rechtlichen Grundsätze scheint zuerst durch das Bestreben hervorgerufen worden zu sein, die brahmanische Staatsordnung gegenüber dem Buddhismus zu schützen; die uns vorliegende Rezension von dem Gesetzbuch des Manu scheint aber jünger zu sein als die spätesten Teile des "Mahâbhârata" und kaum über die christliche Ära zurückzureichen (hrsg. von Haughton mit engl. Übersetzung, Lond. 1825, 2 Bde., von Deslongchamps mit franz. Übersetzung, Par. 1830-33, 2 Bde.; engl. von Burnell, Lond. 1884). Vgl. Johäntgen, Über das Gesetzbuch des Manu (Berl. 1863). Die übrigen 56 Dharmaçâstra sind fast alle noch unediert. Später als das Gesetzbuch des Manu ist das des Yâdschnawalkya (hrsg. von Stenzler, Berl. 1849), zwischen dem 2. und 6. Jahrh. n. Chr., entstanden. In den letzten Jahrhunderten hat sich, besonders im Dekhan, eine moderne Jurisprudenz herausgebildet, welche die verschiedenen Ansichten der Dharmaçâstra miteinander vergleicht, und aus der große Sammelwerke hervorgegangen sind. Von einer ähnlichen Veranstaltung der Engländer, dem "Digest of Hindu law" (begonnen von Colebrooke 1798), datiert der Anfang der Sanskritstudien. Vgl. Bühler und West, Digest of Hindu law (1867 ff.); Stenzler, Zur Litteratur der indischen Gesetzbücher (in Webers "Indischen Studien", Bd. 1, S. 232-246).

Vgl. Lassen, Indische Altertumskunde (2. Aufl., Leipz. 1867 ff., 4 Bde.); Benfey, Indien (in Ersch u.