Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Schmücke; Schmucklilie; Schmuckmalve; Schmuckvögel; Schmuggelhandel

569

Schmücke - Schmuggelhandel.

die Etrusker zurückgeführt wird. Die Fibel ist freilich auch der bevorzugte Schmuckgegenstand in dem barbarischen Norden Europas (s. Tafeln "Metallzeit I und II") in vorchristlicher Zeit und bis in das Mittelalter hinein (Fig. 14) gewesen. Doch ist noch nicht mit Sicherheit festgestellt worden, woher den nordischen Völkern jene hoch entwickelte Technik gekommen ist, die z. B. an der Fibula von Tuttlingen (Fig. 19), am Goldschmuck von Hiddensöe (Fig. 20) und an zahlreichem S. im nordischen Museum zu Kopenhagen wahrgenommen wird. Es scheint, daß bei Galliern, Germanen und Skandinaviern bereits die Bearbeitung des Edelmetalls eine hohe Stufe erreicht hatte, als sie mit den Erzeugnissen des Südens bekannt wurden, welche dem barbarischen Dekorationsstil des Nordens eine neue Richtung gaben. Die Römer verwendeten bei der Anfertigung von S. sowohl alle ihnen bekannten Edel- und Halbedelsteine als auch Korallen, Perlen etc., und waren auch im Besitz einer äußerst vielseitigen Technik, welche auf die byzantinischen Goldarbeiter und von diesen auf das romanische Mittelalter (Fig. 3) überging. Byzantinische Einflüsse empfingen auch die Goldschmiede der Franken, Ost- und Westgoten und Langobarden, welch letztere auch in der Anfertigung von S. einen eigentümlichen Stil besaßen. Unter den byzantinischen Kaisern wurde der Luxus mit S. so weit getrieben, daß die Gewänder und selbst die Schuhe mit Edelsteinen, Perlen, Goldblech etc. über und über besetzt wurden. Männer und Frauen wetteiferten in der Überladung aller sichtbaren Kostümstücke mit S. (s. Tafel "Kostüme I", Fig. 9 u. 10), wobei der Schwerpunkt auf möglichste Buntheit gelegt wurde. Von S. romanischen Stils haben sich nur wenige Proben erhalten, obwohl nicht zu zweifeln ist, daß die Anfertigung von S. ebenso in Blüte gestanden hat wie diejenige von Prachtgeräten und -Gefäßen für den Kirchenschmuck. Schon der bischöfliche Ornat forderte einen reichen Aufwand von S. (Ringe, Mantelschließen, Brustkreuze u. dgl.). Auch aus gotischer Zeit ist nur wenig S. auf uns gekommen, darunter die angebliche Mantelschließe Ludwigs IX. im Louvre zu Paris (Fig. 6). Doch lernen wir aus den wenigen Überresten, aus Urkunden und figürlichen Darstellungen, daß im 15. Jahrh. die Gewänder wieder reich mit allerlei Ornamenten aus Gold- oder Silberblech besetzt wurden, daß man die Hüte mit Agraffen aus Edelsteinen verzierte (Fig. 4 u. 13), und daß man namentlich in der Besetzung der Frauengürtel mit Edelsteinen und Goldschmiedewerk, oft in zierlichster Filigranarbeit (Fig. 15), seit dem 14. Jahrh. großen Luxus trieb. Eine genaue und sichere Vorstellung kann man sich dagegen von dem S. der Renaissancezeit, insbesondere des 16. Jahrh., machen, von dem zwar auch keine große Zahl übriggeblieben ist, da der in fürstlichem und sonstigem alten Familienbesitz erhaltene S. der Mehrzahl nach, je nach der wechselnden Mode, in andre Fassungen gebracht worden ist, dessen Charakter man aber aus Gemälden und Entwürfen hervorragender Künstler genügend kennen lernt. Von deutschen Künstlern hat besonders H. Holbein der jüng. während seiner Thätigkeit in England zahlreiche phantasievoll und edel komponierte Entwürfe für S. geliefert (Fig. 27). In Frankreich hat Du Cerceau (Fig. 30) eine ähnliche Thätigkeit entfaltet. Der S. der Renaissance (Fig. 16, 22 u. 28) ist ebensosehr durch die feine Stilisierung des Ornaments wie durch eine reiche farbige Wirkung unter Hinzuziehung von Email, farbigen Edelsteinen, Perlen etc. ausgezeichnet, während seit dem 17. Jahrh. eine mehr naturalistische Behandlung des Schmucks anhob, welche im Lauf des 18. Jahrh. sich vollends der naturalistischen Neigung des Rokokostils ergab (Fig. 21, 29, 33-38). Seit dem Beginn des 19. Jahrh. trat mit der Vorliebe für Diamanten der farblose S. in den Vordergrund, bis die allgemeine Reform des Kunstgewerbes durch den Anschluß an die Renaissance auch hier einen Umschwung herbeiführte. Eine besondere Gattung von S. bildet derjenige der orientalischen Völker und derjenige europäischer Nationen, bei welchem sich eine Volkstracht und eine sogen. Hausindustrie erhalten hat. Mit der Volkstracht steht S., zumeist silberner, in enger Verbindung, für welchen die reiche Anwendung von Filigranarbeit charakteristisch ist. Solcher nationale Hausschmuck, dessen Formen und ornamentale Motive zum Teil bis in das Altertum zurückreichen, hat sich besonders in Nordfrankreich, Holland, Schweden und Norwegen, Rußland, Ungarn, in den Donauländern und in der Schweiz erhalten (Fig. 9, 25, 26 u. 32). Für den orientalischen Frauenschmuck (Ohrringe, Halsbänder, Ketten, Broschen, Kopfzierate etc.) ist das Hängewerk von runden und zugespitzten Plättchen, Halbmonden, Bommeln, Kettchen u. dgl. m. charakteristisch, welche bei Bewegungen ein klingendes Geräusch verursachen. Auch in diesem S. (Fig. 7, 8, 9, 17, 23, 24 u. 31) haben sich alte nationale Überlieferungen erhalten. Vgl. Bijouterien, Juwelierkunst und Goldschmiedekunst sowie die dort angegebene Litteratur und die einzelnen Artikel "Armband", "Halsband", "Halsschmuck", "Ring" etc.

Schmücke, 1) Höhenzug, s. Finne. -

2) Besuchtes Gasthaus unweit des Schneekopfes im Thüringer Wald (s. d.), 911 m ü. M.

Schmucklilie, s. Agapanthus.

Schmuckmalve, s. Abutilon.

Schmuckvögel, s. Sperlingsvögel.

Schmuggelhandel (Schleichhandel, Paschhandel, Pascherei, Einschwärzung), die verbotswidrige Einführung von Waren (Konterbande) in ein fremdes Staatsgebiet mit Hinterziehung des darauf gelegten Zolles. Die Handelshäuser des Auslandes, welche solche Waren versenden, laufen hierbei keine Gefahr, da sie den Gesetzen ihres Landes nicht zuwiderhandeln. Die Abnehmer eingeschmuggelter Waren laufen ebenfalls im Verhältnis wenig oder gar keine Gefahr, da sie sich gar nicht darum zu kümmern haben, wie und wann die Ware in das Land gebracht wurde. Die Gefahr trifft vielmehr hauptsächlich diejenigen, welche sich zum Überschmuggeln der Waren hergeben (Schmuggler). Der S. verkürzt die Einnahme des Staats und vereitelt seine Abgabengesetze. Er nährt in allen, die auch nur entfernt an ihm teilnehmen, eine gewisse Indifferenz, selbst eine Art kriegerischer Stimmung gegen die Gesetze des Staats, macht einen großen Aufwand in betreff der Grenzbewachung und Kontrolle nötig, veranlaßt die unproduktive Beschäftigung zahlreicher Beamten und Zollwächter, gewöhnt diese selbst an manche Härte und setzt sie manchen Versuchungen durch Bestechungen aus. Je höher die Zölle sind, mit welchen die Ein- und Ausfuhr belastet sind, je drückendere Formalitäten die Zollgesetze vorschreiben, um so größer wird der Reiz zur Ausübung dieses gemeinschädlichen, besonders auf die Bewohner der Grenzdistrikte demoralisierend einwirkenden Gewerbes sein. Zur Bekämpfung des Schmuggelhandels bestehen zwischen den Grenzstaaten meistens besondere Konventionen. So ist z. B. in dem deutsch-österreichischen Handels- und Zollvertrag vom 16. Dez. 1878