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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Schottenmönche; Schottisch; Schottische Kirche; Schottische Leinwand; Schottische Litteratur

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Schottenmönche - Schottische Litteratur.

Eisenbahn Nidda-S., hat eine evang. Kirche, ein Schloß, ein Amtsgericht, 2 Oberförstereien, Schlachtwarenfabrikation und -Handel, bedeutende Holzschneiderei, Branntweinbrennerei, Zigarrenfabrikation, Viehmärkte und (1885) 2010 Einw.

Schottenmönche (Schottenbrüder, Schotten), brit. Benediktiner, welche schon zur Zeit der Pflanzung des Christentums nach Deutschland herüberkamen und hier Klöster gründeten. Eine zahlreiche Invasion derselben findet in der zweiten Hälfte des 10. Jahrh. statt; sie erhalten St. Martin in Köln, stiften das Kloster St. Jakob zu Regensburg, gründen von hier aus Töchterklöster, z. B. zu Erfurt, Eichstätt, Würzburg, Memmingen, Augsburg, Wien etc. Innocenz III. vereinigte sie zu einer Kongregation der Schottenklöster (1215), indem er ihnen die Benediktinerregel vorschrieb. Vgl. Wattenbach in der "Zeitschrift für christliche Archäologie" (1856).

Schottisch, Tanz, s. Écossaise und Polka.

Schottische Kirche, die in Schottland herrschende Kirche, die sich von der anglikanischen durch strenges Festhalten an den calvinistischen Lehren und an einfacherm Kultus, vorzüglich aber durch die freie, demokratische Verfassung unterscheidet und überhaupt den protestantischen Gegensatz wider Rom nach allen Richtungen zum schroffsten Ausdruck bringt. Diesen ihren Charakter hat ihr zumeist John Knox (s. d.) aufgeprägt. Unter seinem Einfluß nahm das Parlament 1560 die sogen. schottische Konfession und 1561 die Kirchenordnung (book of discipline) an. Auf dieser Grundlage entwickelte sich die Verfassung der Kirche. Ein von der Gemeinde gewähltes, weiterhin sich selbst ergänzendes, aus sogen. Ältesten oder Kirchenvorstehern und dem präsidierenden Geistlichen bestehendes geistliches Gericht (kirk-session) ist Verwaltungs- und Disziplinarbehörde. Das Presbyterium (local presbytery), die nächst höhere Behörde, ist aus sämtlichen Pfarrern einer unbestimmten Anzahl benachbarter Kirchspiele sowie je einem Kirchenältesten aus jeder Gemeinde zusammengesetzt. Über dem Presbyterium stehen die mehrere Presbyterialbezirke repräsentierenden Synoden; die höchste Behörde ist die Generalsynode (general assembly), die jedes Jahr zusammentritt. Sie ernennt für die Zeit, wo sie nicht versammelt ist, einen stehenden Ausschuß (assembly-commission). Diese theokratisch reformierte Verfassung, insonderheit die den Gemeinden zustehende Pfarrerwahl, bildete den ständigen Zankapfel zwischen Kirche und Staat, besonders seitdem es galt, die Zumutungen der anglikanischen Bischöfe zurückzuweisen, welche die s. K. zu einer Provinz der anglikanischen Kirche zu machen trachteten. Sowohl unter Jakob I. als unter Karl II. setzten die anglikanischen Bischöfe ihre Ansprüche mit Hilfe des schottischen Adels durch. Doch war Jakob I. 1592 genötigt, der schottischen Kirche die volle Freiheit zu gewähren, und der zur Abwehr der vom Erzbischof Laud mit Zustimmung Karls I. aufgezwungenen englischen Liturgie 1638 gestiftete Covenant (s. d.) gab das Signal zum Ausbruch der englischen Revolution. Endlich hob ein Gesetz von 1690 das Patronatsrecht der Regierung bezüglich der Pfarrbesetzungen auf, gab den Grundeigentümern nur das Präsentationsrecht, der ganzen Gemeinde aber die Wahl anheim. Jedoch schon unter der Königin Anna machte das Staatskirchentum wieder Fortschritte, und ein Gesetz von 1711 führte auch das Patronatsrecht wieder ein. Immer erhoben sich gewichtige Stimmen gegen diese Beschränkung der freien Verfassung, und es fehlte nicht an Unzufriedenen und dissentierenden Gemeinden (s. Seceders). Ein entscheidender Schritt erfolgte 1834, als die Generalsynode erklärte, es sei ein Grundgesetz der Kirche, daß kein Geistlicher einer Gemeinde aufgedrungen werden könne, und zugleich festsetzte, daß die Presbyterien angewiesen werden sollten, bei der Besetzung einer Pfarrstelle nach der Ansicht der Mehrzahl der männlichen Familienhäupter entweder den Kandidaten zu bestätigen oder zurückzuweisen. Dieser Beschluß, im nächsten Jahr unter dem Namen Veto-Akte erneuert, rief bei dem Widerstand der englischen Regierung den Gegensatz der Nonintrusionisten, kürzer Nons (d. h. die von einer Aufdrängung, intrusion, eines Geistlichen nichts wissen wollen), meist zur Whigpartei gehörend, und der Gemäßigten (moderates), meist zu den Tories zählend, hervor. Nach mancherlei Kämpfen erklärten die Nons auf der im Mai 1843 zu Edinburg stattfindenden Landessynode ihren Austritt aus der Staatskirche, konstituierten sich als freie s. K. (free presbyterian church) und wählten Thomas Chalmers (s. d.) zum Vorsitzenden. Man beschloß, daß die Präsentation von dem geistlichen Gericht der betreffenden Gemeinde und einigen von diesem gewählten Gemeindegliedern, die Wahl dagegen von allen männlichen Gemeindegliedern ausgeübt werden sollte, gründete eine gemeinschaftliche Kasse, aus der die Geistlichen gleichmäßig besoldet werden sollten, und im Lauf weniger Wochen hatten sich 687 Gesellschaften zur Unterstützung der Kirche gebildet. Am Schluß des Jahrs belief sich die Zahl der der jungen Kirche Angehörigen auf beinahe eine Million; mehrere Peers und Parlamentsmitglieder traten ihr bei, unter ihnen der Herzog von Argyll, der Marquis Breadalbane, Fox Maule, Campbell u. a. Seitdem ist das Interesse für die freie s. K. gleich lebendig geblieben; nur hat sie neuerdings an Ansehen verloren durch den im Prozeß des Professors W. R. Smith zu Tage getretenen orthodoxen Fanatismus, womit die Hochländer jede einigermaßen wissenschaftliche Richtung in der Theologie der freien Kirche daniederhalten. Um so mehr Grund für die Majorität des Volkes, in der Staatskirche zu verbleiben, welche 1874 das Patronatsrecht aufgeben mußte. Immerhin erscheint Schottland mit einer Bevölkerung von kaum 4 Millionen als das kirchlichste Land Europas, wenn man erwägt, daß hier in 35 Jahren (seit 1845) etwa 1500 Kirchen neu erbaut und Geistliche für sie angestellt wurden, ohne daß die Beiträge für Heidenmission und andre große Angelegenheiten des Reichs Gottes einen Rückgang erlitten hätten. Vgl. Cook, History of the reformation in Scotland (2. Aufl., Edinb. 1819, 3 Bde.); Sack, Die Kirche von Schottland (Heidelb. 1844-45, 2 Bde.); Merle d'Aubigné, Die S. K. in ihrem 300jährigen Kampf (deutsch, Leipz. 1851); Köstlin, Die S. K. (Hamb. 1852); Cunningham, Church history of Scotland (Lond. 1863); Stanley, History of the church of Scotland (neue Ausg., das. 1879).

Schottische Leinwand, s. Gingan.

Schottische Litteratur. Der Verlust der politischen Selbständigkeit Schottlands (s. d., Geschichte) hatte die Ausbildung einer schottischen Nationallitteratur für immer gehindert; aber obgleich die alte Landessprache seitdem aus dem Kreis der höhern Stände verdrängt war und nach der Rückkehr eines friedlichen Zustandes zu Anfang des 18. Jahrh. die Schriftsteller nur den Mustern ihrer südlichen Nachbarn nacheiferten, so richteten doch die Schotten, zu höherm Selbstgefühl erwacht, ihre Blicke gern wieder auf die Dichterstimmen der Vorzeit. Allan Ramsay erweckte seit