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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Tribur; Tribus; Tribut; Tributär; Tricarico; Trichechus; Trichiasis und Distichiasis

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Tribur - Trichiasis.

ßerer Gemeinschaften gebraucht. So hießen die Anführer von Abteilungen der Reiterei unter den Königen Tribuni celerum, so ferner die Anführer der Legionen Tribuni militum oder Tribuni militares. Dieser letztern gab es in jeder Legion sechs, die den Oberbefehl wechselnd zwei Monate führten und außerdem die Aushebung, die Führung der Listen und andre ähnliche Geschäfte zu besorgen hatten. Dieselben wurden anfangs von den Konsuln ernannt; 362 v. Chr. wurde aber die Wahl von 6, 311 die von 16 der 24 für die regelmäßig zur Aushebung gelangenden 4 Legionen erforderlichen Militärtribunen und endlich 207 die Wahl von sämtlichen 24 dem Volk eingeräumt, während, wenn außerordentlicherweise eine größere Zahl von Legionen ausgehoben wurde, die Ernennung der übrigen T. den Konsuln verblieb. Ferner gab es Tribuni aerarii, welche für bestimmte Abteilungen des Volkes den Tribut einzuziehen und an die Soldaten den Sold zu zahlen hatten. Eine besondere Art von T. waren die Kriegstribunen mit konsularischer Gewalt (tribuni militum consulari potestate), welche nach einem 445 gegebenen Gesetz bis 366 öfters statt der Konsuln ernannt wurden, um auch den Plebejern, welche für dieses Amt wählbar waren, den Zugang zu der höchsten obrigkeitlichen Gewalt zu eröffnen. Die geschichtlich wichtigsten aber waren die Volkstribunen (tribuni plebis), welche 493 eingesetzt wurden, um den Plebejern gegen den Mißbrauch der Amtsgewalt von seiten der damals ausschließlich patrizischen Konsuln Schutz zu gewähren, zu welchem Zweck sie unter besondern religiösen Feierlichkeiten für unverletzlich (sacrosancti) erklärt wurden. Anfangs beschränkte sich ihre Wirksamkeit auf die Einsprache (intercessio) zu gunsten einzelner von Maßregeln der Magistrate bedrohter Plebejer, die ihnen übrigens auch nur in der Stadt und innerhalb einer römischen Meile im Umkreis derselben zustand. Sie dehnten dieselbe indessen, auf ihre Unverletzlichkeit gestützt, immer weiter aus. Sie richteten ihre hindernde Einsprache gegen Amtshandlungen jeder Art, sie luden selbst Patrizier vor das Gericht der Tributkomitien, sie wohnten den Sitzungen des Senats bei und hinderten Beschlüsse desselben durch ihr Verbot (veto), und als die Tributkomitien 449 das Recht erlangt hatten, das ganze Volk bindende Beschlüsse zu fassen, benutzten sie dieselben, um in ihnen Gesetze im Interesse der Plebejer zu beantragen und durchzusetzen, wogegen den Patriziern nur das einzige Mittel zu Gebote stand, die Einsprache eines Tribuns gegen seine Kollegen zu gewinnen, da durch eine solche das Vorgehen der übrigen verhindert werden konnte. Später, als nach den Punischen Kriegen der Gegensatz zwischen Patriziern und Plebejern im wesentlichen aufgehoben war, änderte sich die Wirksamkeit der T. insofern, als sie nicht mehr das Interesse der Plebejer gegen die Patrizier, sondern das des niedern Volkes gegen die Nobilität zu vertreten hatten, obwohl es mit dem fortschreitenden Verfall der Republik immer mehr dahin kam, daß das Tribunat nur zu persönlichen ehrgeizigen Zwecken gesucht und benutzt wurde. Indessen blieb es auch später noch Regel, daß dasselbe, wie von Anfang an, nur von Plebejern bekleidet werden durfte. Die Zahl der T. war bei ihrer Einsetzung fünf oder nach einer andern Angabe zwei, wurde aber 457 auf zehn erhöht. Unter Sullas Diktatur (82-79) wurde das Tribunat auf seine anfängliche geringe Wirksamkeit eingeschränkt, durch Pompejus aber in seinem ersten Konsulat 70 wieder in alle seine Rechte eingesetzt. Unter den Kaisern wurde den T. ihre Bedeutung entzogen, indem jenen die tribunizische Gewalt verliehen wurde; sie wurden aber beibehalten, bis endlich Konstantin d. Gr. ihre Abschaffung verfügte. Im Mittelalter wurde noch einmal ein kurzer Versuch gemacht, das Tribunat wiederherzustellen, indem vom römischen Volk 1347 die Republik erklärt und Cola di Rienzi zum Tribun erhoben wurde. - Das in Frankreich nach dem Staatsstreich vom 18. Brumaire durch die Verfassung von 1799 eingeführte, von Sieyès ersonnene Tribunat bestand aus 100 Mitgliedern und übte mit dem Gesetzgebenden Körper die gesetzgebende Gewalt, indem es die Gesetzentwürfe der Regierung beraten, der letztere aber dieselben ohne Diskussion verwerfen oder annehmen sollte. Durch Senatuskonsult vom 18. Mai 1804 ward es umgestaltet, indem der größere Teil seiner Mitglieder dem Gesetzgebenden Körper einverleibt ward, die Generalversammlungen aufhörten und nur drei Tribunatsektionen für das Innere, die Gesetzgebung und die Finanzen übrigblieben. Auch diese Schattengewalt ward endlich durch Senatuskonsult vom 19. Aug. 1807 beseitigt, indem an die Stelle der Tribunatsektionen drei Kommissionen des Gesetzgebenden Körpers traten.

Tribur, Flecken, s. Trebur.

Tribus (lat.), 1) Name der drei Stämme des ursprünglichen (patrizischen) röm. Volkes, der Ramnes, Tities und Luceres, von denen der erste aus dem Volk des Romulus, der zweite aus den mit diesem unter Titus Tatius vereinigten Sabinern und der dritte, wie gewöhnlich angenommen wird, aus Etruskern bestand. Sie hatten eine jede ihren Vorsteher, Tribunus genannt, und zerfielen in je zehn Kurien, von denen wiederum eine jede ihren besondern Vorsteher (curio) hatte. Jede dieser Abteilungen hatte ihre eignen Opfer und sonstigen heiligen Gebräuche, deren Verwaltung den Tribunen und Kurionen oblag. Von diesen T. völlig verschieden sind

2) die örtlichen T. oder Bezirke, welche der Überlieferung nach von Servius Tullius eingerichtet wurden und das ganze Volk, Patrizier und Plebejer, umfaßten. Es sollen ihrer anfänglich 30 gewesen sein, durch Gebietsverlust in dem Krieg mit Porsena soll diese Zahl auf 20 herabgemindert worden sein; dann aber wurden mit der Erweiterung des Gebiets immer neue T. gebildet, bis 241 n. Chr. die Zahl 35 erreicht wurde, bei welcher man stehen blieb; vier derselben hießen städtische (t. urbanae), weil sie aus vier städtischen Bezirken gebildet waren; die übrigen gehörten der Landschaft an und hießen daher ländliche (t. rusticae). Auf der Grundlage dieser T. entstand eine besondere Art von Komitien (s. d.), die Comitia tributa, in denen innerhalb der T. nach der Kopfzahl gestimmt wurde, und die daher einen demokratischen Charakter hatten.

Tribut (lat.), ursprünglich die Steuer im alten Rom, welche die Bürger von ihrem Vermögen an den Staat zu zahlen hatten, dann die von den Provinzen erhobene Kopfsteuer (tributum capitis). Jetzt versteht man darunter Abgaben, welche bezwungene Völker an den Sieger zahlen müssen; auch wird im figürlichen Sinn die Gewährung der schuldigen Hochachtung oder Verehrung so genannt.

Tributär (franz.), tributpflichtig.

Tricarico, Stadt in der ital. Provinz Potenza, Kreis Matera, Bischofsitz, mit alten Mauern und Türmen, Kathedrale, Seminar, Seidenzucht, Wein-, Tabaks- und Safranbau und (1881) 7482 Einw.

Trichechus, Walroß.

Trichiasis und Distichiasis (griech.), verschiedene Grade von Einwärtskehrung der Augenwimpern bei normaler Stellung der Lidfläche. Die Wimpern selbst