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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Unsre liebe Frau; Unst; Unsterblichkeit; Unstrut; Unterbilanz; Unterbindung; Unterblätter; Unterbrechung des Verfahrens

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Unsre liebe Frau - Unterbrechung des Verfahrens.

Unsre liebe Frau (franz. Notre Dame), s. v. w. Maria, die Mutter Jesu.

Unst (spr. onst), die nördlichste der Shetlandinseln (s. d.), mit meteorologischer Station und (1881) 2173 Einwohnern.

Unsterblichkeit (U. der Seele), die Fortdauer der Persönlichkeit nach dem Tode des Leibes, auf der Stufe der Naturreligion fast überall in Gestalt des Geister und Gespensterglaubens, in den Religionen des Altertums entweder in der Form der Seelenwanderung (Indien), oder in derjenigen eines Schattenlebens im Hades (Griechen) oder im Scheol (Hebräer) u. dgl. auftretend, dagegen im spätern Judentum, im Christentum und Islam fast unablösbar verbunden mit der Vorstellung der Auferstehung (s. d.). In schulmäßiger Form wurde der Begriff der U. zuerst entwickelt und begründet von Platon, Cicero und andern Philosophen des Altertums. Im Anschluß an ihre Methode hat die spätere Metaphysik die U. auf verschiedene Art zu beweisen gesucht. Der ontologische (metaphysische) Beweis leitet sie ab von dem Begriff der Immaterialität, Einfachheit und Unteilbarkeit der Seele, der teleologische dagegen aus der Bestimmung des Menschen, sich von den äußerlichen, räumlich zeitlichen Bedingungen seines Geisteslebens immer unabhängiger zu machen und sämtliche Anlagen zur Entwickelung zu bringen, eine Aufgabe, zu deren Lösung die Verhältnisse dieser Erde unzulänglich befunden werden. Der theologische Beweis stützt sich auf die Weisheit, Gerechtigkeit und Güte Gottes, die es mit sich bringen, daß den Absichten, mit welchen er persönliche Geschöpfe ins Dasein gerufen, auch ihre Realisierung verbürgt sein müsse, was auf dieser Erde keineswegs der Fall. Der moralische Beweis kommt auf das in diesem Leben niemals befriedigte, aber mit unverjährbaren Rechten ausgestattete Bedürfnis nach einer Ausgleichung von innerm Wert und äußerm Befinden zurück. Der analogische Beweis ist aus den Erscheinungen der irdischen Natur entnommen, indem sich hier aus dem Tod immer wieder neues Leben entwickele. Der kosmische Beweis nimmt seine Gründe aus dem Vorhandensein unendlich vieler Welten, welche miteinander in Verbindung stehen und zahllose Übungsplätze für die fortgehende Entwickelung der Weltwesen darbieten. Der historische Beweis rekurriert auf die Allgemeinheit des Glaubens an U., sucht zugleich nach Thatsachen der Erfahrung für die Gewißheit der U. (Auferstehung Christi) und beruft sich zumeist auf die Aussprüche der Offenbarung. Zuletzt gehen alle diese Beweise auf das echt menschliche Bewußtsein zurück, als sittliche Persönlichkeit der materiellen Natur überlegen zu sein, in einer Welt der Freiheit höhern Gesetzen des Daseins zu folgen als die materielle Natur. Der diesen Anspruch als eine Täuschung der Eigenliebe bekämpfende Materialismus ist daher in alter und neuer Zeit der erfolgreichste Gegner auch jeglichen Glaubens an U. gewesen. Aber auch vom idealistischen Standpunkt aus ist derselbe bekämpft worden. Als ein Lieblingskind der Aufklärungszeit und des Rationalismus fand er besonders innerhalb der Schule Hegels Beanstandung, indem die pantheistische Richtung derselben die Fortdauer des Individuums aufheben zu müssen und nur für eine Rückkehr des individuellen Geistes in das Allgemeine Platz zu haben schien. Ausdrücklich wurde diese Meinung ausgesprochen von Richter ("Lehre von den letzten Dingen", Berl. 1833). Dagegen suchte Göschel in den Schriften: "Von den Beweisen für die U. der menschlichen Seele im Lichte der spekulativen Philosophie" (Berl. 1835) und "Die siebenfältige Osterfrage" (das. 1836) die Hegelsche Philosophie gegen diesen Vorwurf zu verteidigen. Eine tiefere Begründung fand die Idee der U. bei den Anhängern des sogen. spekulativen Theismus, insonderheit bei Weiße ("Die philosophische Geheimlehre von der U. des Individuums", Dresd. 1834) und I. H. ^[Immanuel Hermann] Fichte ("Die Idee der Persönlichkeit und der individuellen Fortdauer", Elberf. 1834; 2. Aufl., Leipz. 1855; "Die Seelenfortdauer und die Weltstellung des Menschen", das. 1867). Vom naturwissenschaftlichen Standpunkt aus besprach die Sache Fechner in seinem "Büchlein vom Leben nach dem Tod" (Leipz. 1836, 2. Aufl. 1866) und im 3. Teil seines "Zendavesta" (das. 1851). Vgl. ferner Ritter, Unsterblichkeit (2. Aufl., Leipz. 1866); Arnold, Die U. der Seele, betrachtet nach den vorzüglichsten Ansichten des Altertums (Landsh. 1870); Teichmüller, Über die U. der Seele (Leipz. 1874); Spieß, Entwickelungsgeschichte der Vorstellungen vom Zustand nach dem Tod (Jena 1877); Henne-Am Rhyn, Das Jenseits (Leipz. 1880).

Unstrut, Fluß in der preuß. Provinz Sachsen, entspringt auf dem Eichsfeld bei Kefferhausen unweit Dingelstedt, fließt in mehreren Bogen von W. nach O. und mündet nach einem Laufe von 172 km unterhalb Freiburg in die Saale. Sie durchfließt meist schöne Wiesengründe und hat nur steile und felsige Thalseiten von Kloster-Roßleben bis zur Mündung. Von Bretleben ab ist sie auf 72 km durch zwölf Schleusen für kleine Fahrzeuge schiffbar gemacht. Ihre Nebenflüsse sind rechts: die Gera, Gramme, Lossa, links: die Helbe, Wipper, Kleine Wipper, Helme.

Unterbilanz, s. Defizit.

Unterbindung (Ligatur), chirurg. Operation, bei welcher man zu einem bestimmten Heilzweck ein Blutgefäß durch Umschnüren mit einem Faden verschließt. Es geschieht, um eine bestehende Blutung zu stillen, einer zu befürchtenden Hämorrhagie vorzubeugen, oder um die Blutzirkulation bei Beseitigung von Aneurysmen zu hemmen; auch behufs Herabsetzung der Blutzufuhr bei Geschwülsten, um dadurch ihr Wachstum zu hemmen oder ihre Verkleinerung herbeizuführen, bei der sogen. Elefantiasis und andern Leiden. Auch zu unblutigen Trennungen wird die U. benutzt, indem man die in der Trennungslinie liegenden Teile fest umschnürt. Bleibt die U. stets gespannt, so durchschneidet sie das von ihr Umfaßte in einigen Tagen. Als Material zur U. dient Seide oder Catgut, zur Umschnürung von Geschwulststielen und zur Durchtrennung von Teilen auch Drähte und Gummistränge.

Unterblätter, s. Amphigastrien.

Unterbrechung des Verfahrens, im Zivilprozeß einer der beiden Fälle des notwendigen Stillstandes eines Prozesses im Gegensatz zu dem durch den Willen der Parteien bewirkten "Ruhen" des Verfahrens und zwar der kraft Gesetzes unmittelbar mit dem Moment des bezüglichen Ereignisses eintretende Stillstand im Gegensatz zur "Aussetzung" des Verfahrens (s. d.). Die U. tritt ein durch vom Willen der Parteien unabhängige Umstände, nämlich: 1) Tod einer Partei; 2) Eröffnung des Konkurses über das Vermögen einer Partei, soweit der Prozeß die Konkursmasse betrifft; 3) Verlust der Prozeßfähigkeit einer Partei oder Wegfall des gesetzlichen Vertreters einer nicht prozeßfähigen Partei; 4) Wegfall des Anwalts einer Partei im Anwaltsprozeß; 5) Aufhören der Thätigkeit des Gerichts infolge eines Kriegs oder eines andern Ereignisses. In den Fällen