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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Vergißmeinnicht; Verglaste Burgen; Verglasung; Vergleich; Vergna; Vergniaud; Vergnügen; Vergognosa di Pisa; Vergolden

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Vergißmeinnicht - Vergolden.

was in der Welt vorging. Die Erzählungen von Automaten, einem Kupfermann, der auf kupfernem Roß Rom durchreitet, um es von schlechtem Gesindel zu reinigen, von Talismanen, die Vergil gefertigt, etc. erscheinen arabischen Ursprungs. Zu einem Ganzen gesammelt finden sich diese Sagen in dem seit dem Anfang des 16. Jahrh. wiederholt gedruckten französischen Volksbuch »Faictz merveilleux de Virgile« (neue Ausg., Genf 1867), aus welchem das englische hervorging (deutsch von Spazier, Braunschw. 1830). Die reichhaltigsten Nachweise über die Litteratur der Vergiliussage geben Keller in der Ausgabe der »Romans des sept sages« (Tübing. 1836) sowie von »Dyocletianus' Leben« (Quedlinb. 1841) u. v. d. Hagen vor dem 3. Band seiner »Gesamtabenteuer« (Stuttg. 1850). Vgl. Zappert, Virgils Fortleben im Mittelalter (Wien 1851); Roth in Pfeiffers »Germania« (Bd. 4, 1859); Milberg, Mirabilia Vergiliana (Meiß. 1867); Comparetti, Virgil im Mittelalter (a. d. Ital., Leipz. 1875).

Vergißmeinnicht, Pflanzengattung, s. Myosotis.

Verglaste Burgen, s. Befestigung (prähistor.).

Verglasung, Verwandlung eines Körpers in Glas (s. d.) oder eine glasähnliche Masse vermittelst Schmelzens (Bildung von Email, Glasuren, Schlacken, Lava).

Vergleich (Transactio), Vertrag, vermöge dessen sich zwei Parteien über ungewisse oder streitige Ansprüche durch gegenseitiges Nachgeben vereinigen. Der V. wird abgeschlossen zur Beilegung von Differenzen, welche bereits den Gegenstand eines Rechtsstreits bilden, oder zur Vermeidung eines solchen; er kann gerichtlich oder außergerichtlich, namentlich vor einem Schiedsrichter (s. d.), zu stande kommen. Dem Prozeßrichter ist die Anstellung von »Güteversuchen« ausdrücklich zur Pflicht gemacht (s. Sühneverfahren). Auf Grund von gerichtlichen Vergleichen kann die Zwangsvollstreckung (s. d.) erfolgen. Besonders wichtig ist die »vergleichsweise« Erledigung eines Schuldenwesens (s. Zwangsvergleich). Nach dem Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 666 f.) wird die Gültigkeit eines Vergleichs dadurch nicht beeinträchtigt, daß ein Vertragschließender in Ansehung eines Umstandes geirrt hat, welcher Gegenstand des Streits oder der Ungewißheit war. Vgl. Sturm, Die Lehre vom V. (Berl. 1889).

Vergna (spr. wernja), Girolamo da, Bildhauer, s. Campagna.

Vergniaud (spr. wernjoh), Pierre Victurnien, einer der hervorragendsten Redner der französischen Revolution, geb. 31. Mai 1759 zu Limoges, ließ sich 1781 als Advokat in Bordeaux nieder und ward 1791 als Deputierter in die Gesetzgebende Versammlung gesandt, wo er sich als glänzender, schwungvoller Redner bald zum Führer der Girondisten emporschwang. Nach dem Sturz des Girondistenministeriums 24. März 1792 trat er mit Brissot und Gensonné in Unterhandlungen mit dem König, die sich aber zerschlugen. Er betrieb nun mit Eifer den Sturz des Königtums und war Präsident der Nationalversammlung, als der König 10. Aug. bei ihr Schutz suchte und seine Suspension beschlossen wurde. Von dem Departement der Gironde in den Konvent gewählt, unterstützte er im Prozeß Ludwigs XVI. vergeblich den Antrag Salles', das Urteil über den König der Bestätigung des Volkes vorzulegen; dagegen stimmte er gegen den Aufschub des Urteils. Er bekämpfte fortan mit Energie und feuriger Beredsamkeit die Bergpartei und ward von dieser als Föderalist und Feind der Republik verdächtigt. Nachdem 2. Juni 1793 der Konvent die Verhaftung von 22 girondistischen Deputierten dekretiert hatte, ward V. 4. Juni verhaftet, mit den übrigen 24. Okt. vor das Revolutionstribunal gestellt und 31. Okt. mit 20 Gefährten als der vorletzte guillotiniert. Seine Reden erschienen nebst denen Barnaves in: »Les orateurs français Barnave et V.« (Par. 1820, 4 Bde.). Vgl. Vatel, Recherches historique sur les Girondins: V. (Par. 1873, 2 Bde.), und die Biographien von Touchard-Lafosse (das. 1848) und Verdière (das. 1866).

Vergnügen steht dem Schmerz (s. d.) wie Lust- dem Unlustgefühl gegenüber, von welchen beiden jenes nur den höhern Grad bedeutet.

Vergognosa di Pisa (spr. wergonjōsa), s. Gozzoli.

Vergolden, Überziehen metallischer und nichtmetallischer Gegenstände mit Gold. Bei der Feuervergoldung wird das am häufigsten als Unterlage benutzte Tombak geglüht, mit Säure gelb gebrannt, mit einer Lösung von salpetersaurem Quecksilberoxyd (Quickwasser) befeuchtet, mit Goldamalgam überzogen, gespült, getrocknet und erhitzt (abgeraucht), um das Quecksilber zu verflüchtigen, dann wieder gespült, mit einer messigenen ^[richtig: messingenen] Kratzbürste bearbeitet und mit Blutstein poliert. Rote Vergoldung erzeugt man durch Eintauchen des heißen Stückes in Glühwachs, grüne mit silberhaltigem Goldamalgam. Zum Mattieren der vergoldeten Gegenstände erhitzt man sie mit einem geschmolzenen Gemisch von Salpeter, Alaun und Kochsalz, welches Chlor entwickelt und Gold löst. Um mancherlei Übelstände der Feuervergoldung zu vermeiden, überzieht man die Gegenstände auch galvanoplastisch mit Quecksilber, dann reichlich mit Gold und wieder mit Quecksilber und raucht ab. Kupfer verbraucht mehr Gold als Tombak, und auf Silber erscheint die Vergoldung wenig lebhaft. Vergoldetes Silber heißt Vermeil. Eisen und Stahl amalgamiert man durch Kochen mit Quecksilber, Zink, Eisenvitriol, Wasser und Salzsäure und behandelt sie dann wie Tombak. Bei der kalten Vergoldung auf Kupfer, Messing, Tombak, Neusilber, Silber wird Goldzunder (mit Goldchlorid getränkte und verbrannte Leinwand) mittels des Fingers oder eines in Salzwasser getauchten, etwas verkohlten Korks auf das blanke Metall eingerieben und mit Blutstein poliert. Sie ist viel weniger dauerhaft als die Feuervergoldung auf Silber, aber viel schöner als diese und wird deshalb häufig auf sehr schwache Feuervergoldung gesetzt. Bei der nassen Vergoldung werden Kupfer, Messing, Tombak, Neusilber, verkupferter Stahl, Weißblech in verdünnte Goldchloridlösung oder in eine kochende Mischung von solcher mit doppeltkohlensaurem Kali getaucht, dann gespült, getrocknet und poliert. Man erhält aber immer nur leichte Vergoldungen. Zu grüner Vergoldung setzt man dem Goldchlorid Silbernitrat zu. Zum nassen V. von Silber (griechische Vergoldung) taucht man es in eine Lösung von Alembrotsalz und Gold in Salpetersäure. Eisen und Stahl verkupfert man zunächst oder taucht sie nach dem Ätzen mit Salpetersäure in ätherische Goldchloridlösung. Diese durch wiederholtes Eintauchen zu verstärkende Vergoldung haftet noch fester auf mit Salpetersäure matt geätztem Stahl. Dauerhaft ist die Äthervergoldung niemals. Man verkupfert deshalb Eisen und Stahl und benutzt dann die heiße Lösung mit doppeltkohlensaurem Kali. Man verbindet auch den Stahl mittels eines Drahts mit Zink und taucht ihn mit diesem in eine Lösung von Cyangold in Cyankalium und Schwefelcyankalium. Zur galvanischen Vergoldung benutzt man eine Lösung von Gold, Knallgold, Goldchlorid in Cyankalium. Man hängt den gut gereinigten Gegenstand