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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Vermessungsdeck - Vermögen.

mechanischer Instrumente um die Verbesserung der Meßfernrohre, Theodolite, Spiegelinstrumente, Nivellierinstrumente und Menselapparate Verdienste, so daß nunmehr bald auch die Lehmannsche Vermessungsmethode verbessert werden konnte. Der Genfer Ingenieur Du Carla hatte nämlich Ende des 18. Jahrh. die Ansicht aufgestellt, daß durch Niveaulinien (s. Aufnahme) oder Höhenschichtenlinien die Höhenverhältnisse eines Landes in ziffernmäßiger Korrektheit sich darstellen lassen müßten. Dupain-Triel und Puissant wußten dieses Prinzip weiter zu verarbeiten, und dasselbe konnte zuerst nur wegen der immerhin noch unvollkommenen Nivellierapparate nicht zur praktischen Ausführung gelangen. Erst der neuesten Zeit ist die Lösung dieser Aufgabe vorbehalten. Zunächst gingen in Deutschland Kurhessen und Hannover mit Niveaulinienvermessungen vor, dann folgte das 1816 gegründete preußische topographische Büreau, besonders auf die Hinweisungen v. Sydows, und auch Österreich beschloß 1869, diese Vermessungsmethode zu ergreifen. Über das neuere Vermessungswesen s. weiteres in den Artikeln: »Aufnahme«, »Feldmeßkunst«, »Gradmessungen«, »Landesaufnahme«, »Nivellieren«, »Triangulation«. Vgl. Börsch, Geodätische Litteratur (Berl. 1889).

Vermessungsdeck, nach dem Sprachgebrauch der deutschen Schiffsvermessungsordnung vom 20. Juni 1888 dasjenige Deck, welches in Schiffen mit weniger als drei Decks das oberste und in Schiffen mit drei oder mehr Decks das zweite von unten ist. Bei der Schiffsvermessung (s. d.) werden die unter dem V. befindlichen Schiffsräume als Ganzes für sich vermessen. Die über dem V. befindlichen Räume, mögen sie durch Decks oder durch Aufbauten auf oder über dem obersten Deck gebildet sein, werden ein jeder für sich vermessen.

Vermessungskarte, s. Landesaufnahme.

Vermeyen, Jan Cornelisz, niederländ. Maler, geb. 1500 zu Beverwijck bei Haarlem, trat in die Dienste Kaiser Karls V. und begleitete denselben auf seinem Zug nach Tunis 1535. In Wien befinden sich seine zwölf großen Darstellungen, die den erwähnten Zug in Wasserfarben schildern, und nach denen ebenso viele Teppiche (jetzt in Madrid und in Schloß Schönbrunn bei Wien) gewirkt wurden. Andre Schlachtenbilder befinden sich im Palast Mansi zu Lucca (Schlacht bei Pavia, Einnahme Roms, Belagerung von Tunis) und im Schloß zu Koburg. Doch ist die Mehrzahl seiner Kirchen-, Schlachten- und Städtebilder zu Grunde gegangen. V. starb 1559 in Brüssel. Die Spanier nannten ihn wegen seines langen Bartes Juan de Mayo el Barbudo oder Barbalonga.

Vermicelli (spr. wermitschelli), s. Nudeln.

Vermieten (locare), durch einen Mietvertrag etwas einem andern zum Gebrauch überlassen; s. Miete.

Vermigli (spr. wermillji), Pietro Martire (Petrus Martyr Vermilius), einer der Reformatoren des 16. Jahrh., geb. 8. Sept. 1500 zu Florenz, trat 1516 in das Kloster der regulierten Augustiner-Chorherren, begünstigte seit 1541 in Neapel und Lucca die reformatorischen Ideen, flüchtete 1542 in die Schweiz und ward zu Straßburg Professor des Alten Testaments, 1547 Lehrer in Oxford, 1553, vor der blutigen Maria flüchtend, wieder zu Straßburg und 1556 in Zürich und starb 12. Nov. 1562. Von seinen Schriften sind außer Kommentaren zu alt- und neutestamentlichen Büchern die »Loci communes theologici« (hrsg. von Masson, Lond. 1575 u. öfter) hervorzuheben. Seine Biographie lieferten Schlosser (Heidelb. 1809) und K. Schmidt (Elberf. 1858).

Vermikulär (lat.), wurmförmig.

Vermillon (spr. wermijóng), der feinste Zinnober.

Vermindert heißen in der Musik diejenigen Intervalle (s. d.), welche einen chromatischen Halbton kleiner sind als die kleinen oder reinen. Die Umkehrung der verminderten Intervalle ergibt übermäßige.

Vermischungsrechnung, s. v. w. Mischungsrechnung, s. Alligationsrechnung.

Vermoderung, s. Verwesung.

Vermögen, die Fähigkeit zu einer Thätigkeit, z. B. Sehvermögen, geistiges V.; die Summe der einem einzelnen zustehenden Güter. In der Rechtswissenschaft stellt man das Vermögensrecht dem Familienrecht gegenüber (s. Recht) und versteht unter V. (bona) die Stimme der im Eigentum einer Person befindlichen wirtschaftlichen Güter nach Zurechnung der Forderungen und nach Abzug der Schulden. - In der Volkswirtschaftslehre wird oft der Begriff V. in der gleichen Weise definiert wie in der Rechtslehre, dabei spricht man aber auch von Volks- und Weltvermögen, indem man nur einen gewissen Vorrat von Gütern ins Auge faßt. Das V. bildet die Grundlage selbständiger wirtschaftlicher Existenz, ist ein wichtiger Faktor für Stärkung des Kredits und für fortschreitende Individualisierung. Die Ermittelung des jeweiligen Vermögensstandes und seiner Änderungen hat für die Privat- wie für die Volkswirtschaft ein großes Interesse, indem sie über den Erfolg wirtschaftlicher Maßregeln Aufschluß gibt. Die Messung des einer einzelnen Privatperson gehörigen Vermögens ist verhältnismäßig leicht auszuführen, schwierig oder geradezu unmöglich aber ist eine genaue Bezifferung des gesamten Volksvermögens, d. h. aller derjenigen Gegenstände, welche Angehörigen eines Volkes (mit Einschluß aller juristischen Personen) zur Verfügung stehen, mit Berücksichtigung der Forderungsrechte und Schulden an fremde Nationen. Abgesehen von dem Mangel einer zuverlässigen Statistik, enthält das Volksvermögen eine Menge sehr wertvoller Elemente, die in Geld nicht wohl taxierbar sind (Häfen, Mineralquellen, naturfreie Güter etc.). Auch würde die Summe keinen hinreichenden Aufschluß über die wirtschaftliche Lage geben, da auch die Art der Verteilung und die der Verwendung (Vermögensobjekte als Schutzmittel gegen Naturgefahren gegenüber dem Nutzvermögen) in Betracht zu ziehen ist. Die Zahlenangaben sind deshalb nur sehr approximativer Natur, so wenn man das großbritannische Volksvermögen auf 8000 Mill. Pfd. Sterl., das französische (für 1870 von Wolowski) auf 160,000 Mill. Fr., dasjenige der Vereinigten Staaten (Wells für 1860) auf 14,000 Mill. Doll. schätzte. Weit schwieriger noch ist die Vergleichung zwischen verschiedenen Völkern und Zeiten, zumal es hier an einem brauchbaren Maßstab fehlt und gar die Statistik der Vergangenheit kaum das kärglichste Material bietet. Es müssen deshalb, auch wenn aus Einkommensermittelungen durch Kapitalisierung eine Zahl gewonnen wurde, noch allgemeine Kennzeichen zur Beurteilung der Vermögenslage und ihrer Änderungen zu Hilfe genommen werden. Als solche sind anzuführen: die Statistik der jährlichen Gütererzeugung, Größe von Aus- und Einfuhr, natürliche und räumliche Bewegung der Bevölkerung, wie Eheschließungen, Geburtsziffer, Sterblichkeit, durchschnittliche Lebensdauer, Aus- und Einwanderung, Sanitätsverhältnisse, Kriminalstatistik, Zahl der Armen mit Rücksicht auf die Art der Armenpflege, Stand des Lohns in verschiedenen Arbeitszweigen mit Beachtung der Arbeitszeit, Hauptnahrung der Masse, ihre Wohnungsver-^[folgende Seite]