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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Verstand - Verstopfung.

auch das Anschweißen von Stahl an Schmiedeeisen zur Verarbeitung auf Werkzeuge etc., endlich das Überziehen von Kupfer mit Eisen, welches besonders auf gestochene Kupferplatten angewandt wird, um diese beim Druck weniger abzunutzen. Das Verfahren ist völlig dem der galvanischen Verkupferung analog; nur benutzt man dazu eine Lösung von Eisenvitriol und Salmiak, die mit blanken Eisenschnitzeln in einer gut verstopften Flasche zum Gebrauch aufbewahrt wird, oder eine Lösung von schwefelsaurem Eisenoxydulammoniak. Die zu verstählende Platte wird am Kupferpol, eine Eisenplatte am Zinkpol befestigt und in die Flüssigkeit getaucht. Der Überzug ist fast silberweiß, spiegelglänzend und sehr hart. Vgl. Hartmann, Das Verzinnen, V. etc. (2. Aufl., Wien 1886).

Verstand (Intellectus) wird sowohl zur Bezeichnung eines gewissen Grades von Einsicht als einer gewissen technischen Fähigkeit gebraucht. In ersterer Hinsicht wird demjenigen V. beigelegt, welcher fähig ist, den Inhalt eines ihm Vorgestellten zu verstehen, d. h. denselben richtig, ohne Entstellung und (subjektive) Färbung, so wie er wirklich ist, aufzufassen (Verständnis); in letzterer Hinsicht heißt derjenige verständig, dessen Verhalten (im Denken und Handeln) durch dessen V., dessen Denken (Begriffebilden, Urteilen und Schließen) insbesondere durch sein Verständnis des Inhalts des Gedachten (logisches Denken, s. Logik), dessen Handeln (Behandeln, Bearbeiten) insbesondere durch seine richtige Auffassung (des Wesens und Zwecks; zweckmäßiges Handeln, s. Technik) des Gegenstandes bestimmt wird. V. in ersterer Bedeutung ist einer achromatischen Lupe zu vergleichen, die den beobachteten Gegenstand dem Auge näher und schärfer und zugleich ohne störende Farbenbrechung zeigt, daher der V., da er den Inhalt der sinnlichen Vorstellungen (Sensationen), wie jene den Inhalt der vorgestellten (äußern) Objekte, zum Gegenstand hat, auch wohl (im Gegensatz zum äußern) als inneres Wahrnehmungsvermögen (innerer Sinn, Reflexion) bezeichnet wird. Derselbe setzt, da er Verständnis eines Vorstellungsinhalts sein soll, einen vorhandenen Vorrat, sei es ursprünglich (durch die Sinne) gegebener Anschauungen (empirischer V.), sei es aus solchen (durch Verknüpfung oder Aussonderung) gewonnener (Abstraktionen, abstrakter V.), Vorstellungen, voraus, wie er seinerseits von der Vernunft (s. d.) vorausgesetzt wird. Wer (wie der Schwachsinnige und Ungebildete) nur einen engen Vorstellungskreis besitzt, ist auch nur eines mäßigen, wer (wie der von Leidenschaft Unterjochte) der sittlichen Freiheit und Selbstbestimmung beraubt ist, dessenungeachtet noch des Verstandesgebrauchs (kühl berechnenden Handelns) fähig. Wie die das Gesicht schärfende Lupe als Seh-, so hat der V. als Erkenntnisinstrument lediglich formalen Charakter; er verdeutlicht den Inhalt des Gedachten und zieht die notwendigen Folgerungen daraus, ohne (wie die Vernunft) über Wahrheit oder Falschheit, Löblichkeit oder Verwerflichkeit, Schönheit oder Häßlichkeit desselben zu entscheiden. Wird bei der Verdeutlichung des Inhalts des Gedachten nur eine (mehr oder weniger hinreichende) Verständigung (durch Veranschaulichung, Beschreibung, Erläuterung etc.) angestrebt, und werden nur (mehr oder weniger) in die Augen springende Folgerungen daraus gezogen, so heißt er populärer (sogen. gesunder Menschen-) V. und sein Verfahren (verständige) Auseinandersetzung (Diskurs); wird dagegen eine (logisch genaue) Erklärung (Definition, s. dadurch Zerlegung des Inhalts in seine elementaren Bestandteile) angestrebt, und werden die (logisch) notwendigen Folgerungen daraus gezogen, so heißt er wissenschaftlicher (logischer) V. und sein Verfahren (logische) Denkkunst (Diskussion). Letztere als vollkommenste Form des Verstandes wird wohl auch vorzugsweise V. und die Logik (s. d.) als Wissenschaft von den Normen des (richtigen) Denkens vorzugsweise Verstandeswissenschaft genannt. Gegensatz des Verstandes ist der Unverstand, wenn (der Inhalt des Gedachten) nicht, der Mißverstand, wenn (er mit oder ohne Absicht) falsch verstanden wird. Gegensatz des Verständigen ist der Thörichte, dessen Denken und Handeln nicht durch den V., sondern durch Laune und Zufall (Willkür im Denken, Einfalt im Handeln) gelenkt wird. Da sich gewissen Tieren weder Verständnis noch anpassende Bewegung für ihre Zwecke (Kunsttrieb) absprechen läßt, so kann denselben der V. auch nicht streitig gemacht werden.

Verstauchung, s. Verrenkung.

Versteck (militär.), s. Hinterhalt.

Versteigerung (Verstrich, Auktion), der Verkauf einer Sache an den Meistbietenden. Der Bietende ist so lange verbunden, die Sache für sein Gebot anzunehmen, bis er überboten wird, und der Auktionator (Versteigerer) gibt seine Zustimmung in die Überlassung der Sache durch den Zuschlag. Die V. ist entweder eine amtliche oder eine private; sie ist freiwillig, wenn der Eigentümer der zu verkaufenden Sache sie beantragt, oder notwendig, wenn diese Zustimmung nicht erforderlich ist (Zwangsversteigerung, Subhastation, Gant, Vergantung). Die gerichtlichen Auktionen gehören in der Regel zu den notwendigen; die außergerichtlichen dagegen sind gewöhnlich freiwillige, obgleich auch die Gerichte freiwillige Auktionen vornehmen, z. B. wegen Erbteilungen, und außergerichtliche als notwendige sich darstellen, z. B. Verkauf eines Faustpfandes im Weg der Auktion. Das Gewerbe der Versteigerer ist in Deutschland ein freies (s. Auktionator). Dagegen verbietet die deutsche Gewerbeordnung (§ 56 c) die sogen. Wanderauktionen (s. Warenversteigerung), bei welchen Waren im Umherziehen versteigert werden. Doch können von der zuständigen Behörde Ausnahmen von diesem Verbot zugelassen werden. Wegen der gerichtlichen V. s. Zwangsvollstreckung.

Versteigerungshallen, s. Auktionator.

Versteinerungen, s. Petrefakten.

Versteinerungskunde, s. Paläontologie.

Versteinung (Chaussierung), s. Straßenbau.

Verstemmen, die Köpfe von Nieten und die Kanten der vernieteten Bleche mit Meißel und Hammer bearbeiten, um die Vernietung, z. B. bei Dampfkesseln, wasser- und dampfdicht zu machen.

Verstimmung, Disposition des Geistes, welche nicht im Einklang mit den von außen her einwirkenden Eindrücken steht, so daß sie sich als unmotivierte Heiterkeit oder unmotivierte Schwermut darstellt. Vorübergehende V. kommt bei vielen reizbaren Personen ohne jedesmal nachweisbare körperliche Indisposition vor und ist von keiner Bedeutung. Dauernde V. ist dagegen ein wichtiges Zeichen beginnender Geisteskrankheiten und verdient als solche hohe Beachtung. Den Typus der heitern V repräsentiert die Manie, denjenigen der traurigen V. die Melancholie, den der reizbaren V. die Hypochondrie, manche Fälle von Epilepsie und chronischem Alkoholismus.

Verstopfung, die mehr oder weniger vollständige Zurückhaltung der Darmexkremente (s. Stuhlverstopfung). Auch bei den Haustieren kommt V. als selbständige Krankheit oder in Verbindung mit