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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Vorposten - Vorspiel.

durchberaten wurde; es erklärte sich nur gegen die von Hecker und Struve verlangte Proklamation der Republik. Dagegen beschloß das V. die Ausnahme Schleswigs und der Provinz Preußen in das neue Reich, die Sühnung des an Polen begangenen Unrechts und die Berufung eines aus direkten Wahlen ohne Zensus hervorgegangenen Parlaments, welche der vom V. eingesetzte »Fünfzigerausschuß« befördern sollte. Vgl. Deutschland (Geschichte, S. 889).

Vorposten, s. Sicherheitsdienst.

Vorprämie, s. Börse, S. 238. Über V. bei der Gegenseitigkeitsversicherung s. Versicherung, S. 158.

Vorprüfungsverfahren, s. Patent, S. 772.

Vorrücken der Nachtgleichen, s. Präzession.

Vorschlag (ital. Appogiatura, franz. Port de voix), in der Musik Name von Verzierungen der Melodie, welche durch kleinere Noten als Beiwerk charakterisiert und bei der Takteinteilung nicht in Rechnung gezogen werden. Es sind zwei Arten von Vorschlägen streng auseinander zu halten, nämlich der lange und der kurze V. 1) Der lange V. ist nichts andres als der Ausdruck eines harmonischen Verhältnisses durch die Notierung; die Vorschlagsnoten sind harmonisch Vorhaltstöne, so daß für den langen V. der Name Vorhalt am Platz ist. Da die Vorschlagsnoten nicht gerechnet werden, so wird die Note, vor welcher der Vorhalt geschieht (die groß geschriebene Hauptnote), mit dem vollen Wert notiert, welche beide zusammen haben; die Vorschlagsnote aber wird mit dem Wert aufgezeichnet, der ihr zukommt. Die Ausführung ist also ganz einfach, wenn man die kleine Note als das spielt, als was sie geschrieben ist, und der folgenden Note den bleibenden Rest gibt; die Hauptnote wird leicht abgesetzt:

Notierung: NB: a) b)

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Ausführung: NB. c) nicht:

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Nur der sechsteilige Takt (2 Triolen = 6/8, 6/4 etc.) macht manchmal eine Schwierigkeit, da statt der korrekten Schreibweise bei NB a) die ungenaue von b) angewendet wird. Die Auflösung beider ist die von NB c). Dagegen ist die Phrase:

a) b)

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wohl besser nicht wie bei a), sondern wie bei b) aufzulösen, wenn auch die Möglichkeit der Annahme ungenauer Schreibweise auch hier nicht ausgeschlossen ist. 2) Der kurze V. ist leicht vom langen dadurch zu unterscheiden, daß die Vorschlagsnote einen Querstrich durch die Fahne hat (er wird nie mit größerer als einer Achtelnote geschrieben):

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Der kurze V. bietet aber ein andres Problem, nämlich ob er auf den Beginn des Notenwerts der Hauptnote gegeben werden muß oder aber vorher, d. h. vom Werte der vorausgegangenen Note abgezogen. Beide Arten der Ausführung hatten und haben ihre Verfechter, und zwar haben immer die besten Meister verlangt, daß der V. mit der schweren Taktzeit einzutreten hat, der kurze V. ebenso wie der lange; die andre Manier wird schon von Ph. E. Bach (1752) als dilettantisch gerügt. Also

nicht: sondern:

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Beide Arten würden übrigens, da der kurze V. immer sehr schnell ausgeführt wird, kaum zu unterscheiden sein, wenn nicht die Accentuation in einem Fall ganz anders wäre als im andern. Die Vorschlagsnote hat den Accent (vgl. aber Nachschlag). Auch wenn vor einem Ton eines Akkords ein V. geschieht, ist die Ausführung analog:

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Auszunehmen ist nur der Fall, wo ein V. in einer durch die Oktave verstärkten Melodie auftritt, z. B. (Schubert):

nicht: sondern:

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hier wäre die erstere Ausführung falsch, da sie eine nicht beabsichtigte Zweistimmigkeit herstellen würde. 3) Gleichsam eine Mittelstellung zwischen langen und kurzen Vorschlägen nehmen die von manchen zu den letztern gerechneten Vorschläge ein, bei denen die Vorschlagsnote nur den vierten Teil der Hauptnote oder noch weniger beträgt, die aber nicht durchstrichen notiert sind. Auch diese werden genau in dem Wert aufgeführt, den ihnen der Komponist zugewiesen hat:

Schreibweise: ^[img]

Ausführung: ^[img]

^[Abb.: Verschiedene Noten]

Vorschubleistung, s. Begünstigung.

Vorschuß, diejenige Form des Kredits, bei welcher für eine Leistung oder Ware eine erst später fällige Zahlung schon früher gemacht wird.

Vorschussgeschäft (Antizipationsgeschäft, Remboursgeschäft), eine Art des Kommissionsgeschäfts (s. d.), dessen Wesen darin besteht, daß hier der Kommissionär dem Kommittenten für die von letzterm zum Verkauf erhaltenen Waren alsbald bei Empfang derselben einen Teil des Kaufpreises im voraus bezahlt, wie dies namentlich bei kuranten, dem Verderb nicht ausgesetzten Artikeln üblich ist. Übrigens wird die Bezeichnung V. auch für andre Geschäfte gebraucht. So wird z. B. das Lombardgeschäft (Darlehen gegen Pfand) als V. namentlich dann bezeichnet, wenn Effekten hinterlegt werden. Auch spricht man von einem V., wenn der Bankier dem Käufer von Wertpapieren den Kaufpreis kreditiert, aber die gekauften Effekten als Pfand behält.

Vorschußvereine, s. Genossenschaften, S. 105.

Vorsehung (lat. Providentia), in der Dogmatik die Thätigkeit Gottes, nach welcher er teils alles Erschaffene fortdauern lässt (Erhaltung, conservatio), teils alles in der Welt nach einem bestimmten Zweck lenkt (Regierung, gubernatio). S. Erhaltung der Welt.

Vorsfelde, Flecken im braunschweig. Kreis Helmstädt, an der Aller und an der Linie Berlin-Lehrte der Preußischen Staatsbahn, 75 m ü. M., hat eine evang. Kirche, ein Amtsgericht und (1885) 1708 Einw.

Vorspiel, einaktige Szenenfolge, welche zum erläuternden Verständnis eines größern dramatischen Werkes dient und eine frühere Begebenheit behan-^[folgende Seite]