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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Walderbeskopf - Waldhaar.

ren 1848 thätig 18, dagegen 1885 ebendaselbst 24, außerdem im übrigen Italien noch 48 Geistliche in 43 Gemeinden und 16 Missionsstationen von den Alpen (Turin) bis nach Sizilien (Palermo). Die Prediger müssen nach der Kirchenverfassung von 1839 studiert haben und werden von den Gemeinden gewählt, von der Synode bestätigt. Diese, aus Geistlichen und Laien zusammengesetzt, versammelt sich alle fünf Jahre abwechselnd in einem der drei genannten Alpenthäler Piemonts und ist die oberste gesetzgebende Behörde. 1879 zählte die theologische Schule in Florenz 3 Professoren und 17 Studenten. Vgl. Dieckhoff, Die W. im Mittelalter (Götting. 1851); Herzog, Die romanischen W. (Halle 1853; dazu die Entgegnung von Dieckhoff, Götting. 1858); Palacky, Über die Beziehungen der W. zu der ehemaligen Sekte in Böhmen (Prag 1869); Preger, Beiträge zur Geschichte der W. (Münch. 1875); Nielsen, Die W. in Italien (a. d. Dän., Gotha 1880); Montet, Histoire littéraire des Vaudois de Piémont (Par. 1883); Comba, Histoire des Vaudois d'Italie (das. 1887, Bd. 1); K. Müller, Die W. und ihre einzelnen Gruppe bis zum Anfang des 14. Jahrhunderts (Gotha 1886); L. Keller, Die W. und die deutschen Bibelübersetzungen (Leipz. 1886).

Walderbeskopf, Berg, s. Erbeskopf.

Wälderformation, s. v. w. Wealdenformation.

Waldersee, Alfred, Graf von, preuß. General, geb. 8. April 1832 zu Potsdam, Sohn des Generals der Kavallerie, Grafen Franz Heinrich v. W. (geb. 25. April 1791, 1864-70 Gouverneur von Berlin, gest. 16. Jan. 1873) und Neffe des bekannten Militärschriftstellers Grafen Friedrich von W. (geb. 21. Juli 1795, 1854-58 Kriegsminister, gest. 15. Jan. 1864), von dessen weitverbreiteten Schriften (»Der Dienst des Infanterieunteroffiziers«, 18. Aufl., Berl. 1888; »Leitfaden bei der Instruktion des Infanteristen«, 114. Aufl., das. 1887) er die neuern Auflagen herausgab. Er trat 1850 aus dem Kadettenkorps in die Gardeartillerie, wurde 1862 Hauptmann und 1865 Adjutant des Prinzen Karl. 1866 in den Generalstab versetzt, machte er im Hauptquartier den böhmischen Feldzug mit, ward darauf als Major dem Generalkommando in Hannover beigegeben, 1870 Militärattaché in Paris und Oberstleutnant und, nachdem er im französischen Krieg zuerst im großen Hauptquartier, dann als Generalstabschef des Großherzogs von Mecklenburg thätig gewesen, 1871 Oberst und Kommandeur des 13. Ulanenregiments in Hannover. 1873 ward er Chef des Generalstabs des 10. Korps, 1876 Generalmajor, 1881 Generalquartiermeister im Großen Generalstab, 1882 Generalleutnant und 1888 (10. Aug.) an Moltkes Stelle Chef des Generalstabs und General der Kavallerie. Er ist seit 14. April 1874 mit der Witwe des Fürsten von Noer (gest. 2. Juli 1865), der Tochter eines Rentiers, David Lee in New York, vermählt.

Waldersee (Lake of the Woods), Binnensee an der Grenze des nordamerikan. Staats Minnesota und der britischen Provinz Manitoba, 4565 qkm groß, 318 m ü. M., wird durch den Rainyfluß gespeist und entleert sich durch den 260 km langen Winnipeg in den Winnipegsee.

Waldeyer, Wilhelm, Anatom, geb. 6. Okt. 1836 zu Hehlen in Braunschweig, studierte 1856-62 zu Göttingen, Greifswald und Berlin, habilitierte sich 1864 als Privatdozent in Breslau, wurde 1865 zum Professor der pathologischen Anatomie ernannt, folgte 1872 als solcher und Direktor des anatomischen Instituts einem Ruf nach Straßburg und 1883 nach Berlin. W. erforschte besonders die mikroskopische Anatomie der Nervenfasern, des Gehörorgans, der Eierstöcke, der Augenbindehaut und Hornhaut, die Entwickelungsgeschichte der Zähne und der Keimblätter, die Eierstockskystome und Krebsgeschwülste. Er schrieb: »Eierstock und Ei« (Leipz. 1870); »Archiblast und Parablast« (Bonn 1883); »Atlas der Haare und ähnlicher Fasergebilde« (Lahr 1884); »Medianschnitt einer Hochschwangern bei Steißlage des Fötus« (Bonn 1886); auch ist er Mitherausgeber des »Archivs für mikroskopische Anatomie«.

Waldfarn, s. Aspidium.

Waldfeldbau, Verbindung von Hochwaldbetrieb mit Ackerbau, indem nach dem Abtrieb des Bestandes auf derselben Fläche ein oder mehrere Jahre Feldfrüchte gebaut werden und zwar entweder vor der Begründung des neuen Bestandes oder zwischen den Reihen der jungen Holzpflanzen. Sehr ausgedehnten W. findet man in Böhmen und Hessen. Verwandt sind der Röderlandbetrieb und der Hackwald- oder Haubergsbetrieb. Vgl. Baumfeldwirtschaft.

Waldfischbach, Dorf im bayr. Regierungsbezirk Pfalz, Bezirksamt Pirmasens, hat eine evang. Kirche, ein Amtsgericht, ein Forstamt und (1885) 1151 Einw.

Waldformation, s. v. w. Wealdenformation.

Waldfrevel, s. v. w. Forstfrevel (s. Forststrafrecht).

Waldgärtner, s. Borkenkäfer.

Waldgeier, s. Bussarde und Weihen.

Waldgenossenschaften, wirtschaftliche Vereinigungen, deren Grundlage das gemeinschaftliche Eigentum mehrerer an einem Waldkörper oder der Besitz mehrerer einzelner in der Gemenglage befindlicher kleiner und selbständiger Bewirtschaftung unfähiger Waldparzellen bildet. Im erstern Fall besteht, wie bei den sogen. Haubergsgenossenschaften im Kreise Siegen etc. und Gehöferschaftswaldungen an der Saar, ein gemeinschaftliches Eigentum an der ungeteilten Waldmark nach Idealanteilen, ein Realbesitz nur an demjenigen Teil der jährlichen Schlagfälle, welcher, dem Idealanteil entsprechend, alljährlich jedem Genossen zur privativen Nutzung überwiesen wird (vgl. Gehöferschaften). Im letztern Fall wird an den Eigentumsverhältnissen nichts geändert, jeder besitzt seine Parzelle nach wie vor zu Eigentum; die Bewirtschaftung und Benutzung des Waldkörpers aber ist einheitlich geordnet. Nutzungen und Lasten werden nach einem feststehenden Maßstab, welcher sich gewöhnlich auf den Reinertrag der einzelnen Parzellen gründet, verteilt. Die Erhaltung und Bildung der W. ist überall da eine wirtschaftliche Notwendigkeit, wo die einzelnen Besitzparzellen zu selbständiger Bewirtschaftung zu klein sind oder durch ihre Lage und Form für dieselbe ungeeignet erscheinen. Die Gesetzgebung sollte in solchen Fällen die Bildung von Majoritäts-W. derart zulassen, daß, wenn die Majorität der Kleinwaldbesitzer, nach Anteilen berechnet, der Genossenschaftsbildung zustimmt, diese mit Zwang gegen die Minorität im öffentlichen Interesse durchgeführt werden kann. In Preußen ist die Vereinigung von Parzellenwaldungen zu W. durch das Gesetz, betreffend Schutzwaldungen und W., vom 6. Juli 1875 geregelt, ohne daß jedoch dieses Gesetz eine nennenswerte praktische Bedeutung erlangt hat. Vgl. Danckelmann, Gemeindewald und Genossenwald (Berl. 1882); Heck, Das Genossenschaftswesen in der Forstwirtschaft (das. 1887).

Waldgerste, s. Elymus.

Waldgötter, s. Faunus und Silvanus.

Waldgrundgerechtigkeiten, s. Waldservituten.

Waldhaar (Alpengras), s. Carex.