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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Zehengänger - Zeichenkunst.

den Boden nicht (Afterklauen, s. d.); manche Säugetiere, wie Hunde, Katzen etc., gehen auf den Z. (Zehengänger). S. auch Fuß und Bein.

Zehengänger (Digitigrada), Säugetiere, die nur mit den Zehen auftreten, wie Hunde, Katzen etc.

Zehlendorf, Dorf im preuß. Regierungsbezirk Potsdam, Kreis Teltow, zwischen Berlin und Potsdam, Knotenpunkt der Linie Berlin-Magdeburg und der Wannseebahn der Preußischen Staatsbahn, hat eine evang. Kirche, 2 Irrenpfleganstalten, Glockengießerei, Rouleausfabrikation und (1885) 2719 Einw. Nahebei der langgestreckte Schlachtensee und der Wannsee sowie die Privatirrenanstalt Schweizerhof.

Zehn (lat. decem), die Grundzahl des dekadischen Zahlensystems, mit welcher die Einheiten der ersten höhern Ordnung, die Zehner, beginnen, daher mit arabischen Ziffern durch eine Eins mit rechts danebenstehender Null (10) ausgedrückt. Bei den Römern wurde 10 durch X, bei den Griechen durch ι dargestellt. Den Pythagoreern war sie die vollkommenste Zahl; vgl. Vier.

Zehneck, s. Dekagon.

Zehner, die Zehnkreuzerstücke des 20-Guldenfußes, auch halbe Kopfstücke genannt.

Zehn Gebote, eigentlich »Zehn Worte« (Dekalog), die den Israeliten nach der Überlieferung durch Moses auf dem Berg Sinai gegebenen zehn Grundlagen ihres religiös-politischen Volkslebens. Die Z. G. waren nach ägyptischer Sitte auf zwei steinerne Tafeln (Gesetztafeln, Tafeln des Zeugnisses) geschrieben, welche in der Bundeslade aufbewahrt wurden und noch zu Salomos Zeiten vorhanden gewesen sind (1. Kön. 8, 9). Jetzt besitzen wir sie nur in zwei oder drei erweiterten und untereinander mannigfach differierenden Redaktionen (2. Mos. 20, 2-17; 34, 11-26; 5. Mos. 5, 6-18). Die christlichen Kirchen haben diesen Stand althebräischer Sittlichkeit und Religiosität zur Grundlage ihres Beichtverfahrens und des katechetischen Jugendunterrichts gemacht. So bilden sie bekanntlich das erste »Hauptstück« des lutherischen Katechismus, welcher jedoch von dem Heidelberger darin abweicht, daß im letztern nach richtiger Zählung als 2. Gebot erscheint: »Du sollst dir kein Bildnis machen«, was die katholische Kirche gar nicht, die lutherische nur als Anhang zum 1. Gebot hat, wogegen das 9. und 10. des Lutherschen Katechismus, als sachlich sich deckend, bei den Reformierten zu Einem verbunden sind.

Zehngerichtenbund, s. Graubünden, S. 637.

Zehnguldenstücke, früher in Württemberg, Baden, Rheinhessen und noch in Holland geprägte Goldmünzen, ungefähr den norddeutschen Pistolen an Wert gleich; in Württemberg = 16,700 Mk.; in Holland früher = 16,896, jetzt 16,874 Mk.

Zehnt (Zehent, Zehntrecht, Dezem, Decimae), die Abgabe eines bestimmten, ursprünglich und in der Regel des zehnten Teils der auf einem Grundstück gezogenen Naturalien oder von gewissen Erzeugnissen des Gewerbfleißes. Er ist teils durch die kirchliche Gesetzgebung, die auf Grund der mosaischen Bücher schon 585 zu Mâcon den Zehnten als Recht der Kirche beanspruchte, was dann Karl d. Gr. 779 bestätigte, teils aus privatrechtlichem Weg als eine Reallast (s. d.) entstanden, welche entweder in einer allgemeinen Zehntpflichtigkeit aller Güter eines Ortes, einer Mark etc. bestand, oder auf speziellem oder privatrechtlichem Erwerbstitel beruhte. Die Z. wurde teils mit Rücksicht auf seinen Ursprung, teils mit Rücksicht auf die zur Erhebung berechtigten Personen in geistlichen (decimae ecclesiasticae) und weltlichen Zehnten (decimae saeculares), ferner mit Rücksicht auf den Gegenstand in großen und kleinen Zehnten eingeteilt. Der geistliche oder Kirchenzehnt war zur Unterhaltung der Diener der Kirche bestimmt; der weltliche Z. erscheint als gewöhnliche, an eine weltliche Person, namentlich an den Gutsherrn (Zehntherrn), zu entrichtende Abgabe. Der große Z. ward auf alle Getreidearten, auch wohl auf alles, was Halm und Stengel treibt, daher auch auf Heu und Wein, der kleine Z. nur auf die andern Früchte, z. B. Gemüse, Baumfrüchte, Wurzelgewächse etc., bezogen. Man unterschied ferner Natural- (Garben-) und Sackzehnten, je nachdem die Früchte und Garben, so wie sie vom Feld weggebracht wurden, oder ausgedroschen und gemessen, in Körnern abgegeben werden mußten. Doch bezeichnet man mit Sackzehnt auch ein Surrogat des ursprünglichen Zehnten, namentlich ein Geldfixum. Blutzehnt (Fleischzehnt, Viehzehnt, Uchtpenning) nannte man einen abzugebenden Teil des in einer Haus- und Feldwirtschaft gewonnenen Jungviehs oder auch wohl dessen, was das Vieh an genießbaren Produkten lieferte, z. B. Milch, Eier etc.; Neubruch- oder Novalzehnt (Rottzehnt) denjenigen, der von bisher unkultiviertem, nun aber urbar gemachtem Boden gegeben wurde. Die moderne Agrargesetzgebung hat den Zehnten fast überall durch Ablösung (s. d.) beseitigt. Vgl. Birnbaum, Die rechtliche Natur des Zehnten (Bonn 1831).

Zehntausend, die, die 10,000 griechischen Söldner, welche Kyros den jüngern auf seinem Feldzug gegen Artaxerxes begleiteten, und welche Xenophon nach der Schlacht bei Kunaxa (401 v. Chr.) unter großen Schwierigkeiten auf unbekannten Wegen aus Mesopotamien durch Armenien nach dem Schwarzen Meer führte; den Zug beschrieb Xenophon in seiner »Anabasis«. Vgl. Litteratur bei Art. Xenophon 1).

Zehntland, s. Agri decumates.

Zehrfieber, s. Fieber, S. 250.

Zehrwurz, s. Arum.

Zehrwurzel, ägyptische, s. Colocasia.

Zeïbek, Name eines wahrscheinlich vortürkischen Volksstammes im westlichen Kleinasien. Es sind meist schlanke, kräftige Gestalten, welche phantastische Kleidung, einen langen, mit bunten Tüchern behangenen Turban, im breiten Gurt mehrere Waffen tragen, eigentümliche Tänze ausführen und früher als Irreguläre Kriegsdienste thaten.

Zeichendeuter (griech. Teratoskopoi), Art Wahrsager, welche aus natürlichen Erscheinungen, besonders am Himmel, sowie aus widernatürlichen, z. B. Mißgeburten, die Zukunft prophezeiten.

Zeichengeld (Kreditgeld, Repräsentationsgeld), das Geld, dessen Gehalt geringer als der Nenngehalt ist, z. B. die Scheidemünze (Zeichenmünze), dann das Papiergeld.

Zeichenkattun, s. v. w. Pausleinwand, s. Pause.

Zeichenkunst, die Kunst, seine Gedanken durch das Bild vermittelst des Stifts auszudrücken oder das, was andre zeichneten, in derselben Weise oder in veränderter Form und Art wiederzugeben. Die Zeichnung ist entweder aus freier Hand entworfen (freie Zeichnung, freies Zeichnen), oder unter Anwendung von Hilfsmitteln nach bestimmten Gesetzen gefertigt: technische Zeichnung. Das freie Zeichnen beschäftigt sich mit ebenen Gebilden und mit Körpern. Ebene Gebilde werden in wahrer Form und Größe oder in verändertem Maß gearbeitet, Körper zeichnet man perspektivisch, d. h. so, wie sie dem Beschauer von einem bestimmten Ort aus erscheinen. Die ebenen Gebilde sind vorwiegend ornamentaler Natur