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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Großbritannien (Geschichte, 1887, 1888)
Gladstone nach Bukarest verwiesenen, von Salisbury aber wieder bei der Hohen Pforte beglaubigten Botschafters Sir A.WHite allmählich, den stark zurückgedrängten englischen Einfluß in Konstantinopel wieder zu kräftigen, und der außerordentliche Gesandte Sir Drummond Nolff brachte i:n Juni sogar einen Vertrag mit der Türkei über die Räumung Ägyptens und die Neutralität des Suezkanals zu stände; allein dem Drängen und den Drohungen Rußlands, dem in dieser Frage Frankreich sich völlig anschloß, gelang es schließlich, die Ratifikation des Vertrags durch den Sultan zu hintertreiben. Dagegen kam es ^4. Okt. und 16. Nov. zum Abschluß zweier Verträge mit Frankreich, durch welche einige Differenzen zwischen dieser Macht und G. aus der Welt geschafft wurden. Durch den ersten derselben wurde die Neutralität des Suezkanals in Friedens- und Kriegszeiten und seine Zugänglichkeit für Schiffe aller Nationen garantiert; der zweite bestimmte, daß Frankreich die Neuhebridischen Inseln in Australien, welche es besetzt hatte, räumen sollte. Nicht zu so schnellem Ausgleich gelangten andre Schwierigkeiten, welche sich aus den ausgedehnten kolonialen Interessen Englands ergaben. Zwischen den Vereinigten Staaten und den kanadischen Provinzen schwebte seit langem ein Streit wegen des Fischereirechts in den Gewässern des nördlichen Amerika. Zum Ausgleich desselben wurden im November ^'87 königliche Kommissare, an deren Spitze I.EHamberlain stand, nach Amerika entsandt, und diese schlössen 15. Febr. 1888 mit Bevollmächtigten der Vereinigten Staaten einen Vertrag, den der Hräsident Cleveland billigte, aber der amerikanische Senat ^1. Aug.
1888 verwarf, worauf der Kongreß die Regierung zu Repressalien gegen Kanada ermächtigte. Mit Portu-! gal schwebten Streitigkeiten bezüglich der kolonialen j Grenzen in Ostafrika, die gleichfalls zunächst unausgeglichen blieben.
So mannigfache kolonialpolitische Verwickelungen mußten der britischen Regierung den Gedanken nahelegen, eine thätigere Mitwirkung derjenigen Kolonien, welche sich in parlamentarischen Formen selbst regierten, bei den Maßregeln zur Verteidigung des sich über alle Erdteile erstreckenden britischen Reichs herbeizuführen. Zu diesem Zweck wurde 4. April 1887 in London unter dem Vorsitz Sir Henry Hollands eine Kolonialkonferenz eröffnet; es geschah hier zum erstenmal, daß Bevollmächtigte aller sich selbst verwaltenden Kolonien mit der Reichsregierung zu solchen Beratungen zusammentraten. Die Verhandlungen dauerten bis in den Anfang des Mai, und es lam in der That zu Abmachungen, welche eine Vermehrung der Seestreitkräfte zur Verteidigung der Kolonien, namentlich Australiens, unter Heranziehung der letztern zu den Kosten derselben bezweckten.
Im übrigen blieben auch in der zweiten Hälfte des Jahrs 1887 die irischen Di::ge im Vordergrund des öffentlichen Interesses. Die Regierung machte nach "Annahme des Zwangsgesetzes von den ihr dadurch verliehenen Vollmachten den umfassendsten Gebrauch: Grafschaft auf Grafschaft wurde in Ausnahmezustand erklärt, die Nationalliga aufgelöst, gegen verbotene Vereinigungen und Versammlungen ward mit Strenge eingeschritten, eine ganze Anzahl von Agnatoren, darunter zahlreiche Mitglieder des Parlaments, wurden nach den harten Bestimmungen des neuen Gesetzes zu längerer Gefängnisstrafe verurteilt und wie gewöhnliche Sträflinge behandelt, .^ier und da kam es zu ernsten Kämpfen zwischen den Organen der Regierung, Polizei und Soldaten, und der fanatisierten Menge; aber die Regierung liest sich dadurch ebenso wenig wie durch die erbitterten Angriffe der irischen und der radikalen englischen Presse beirren. Verging auch dies ganze Jahr ebenso wie das nächste in so^ aufreibendem Kampf, fo hoffte man doch (und nicht! ohne Grund) durch konsequente und energische An! wendung des Gesetzes allmählich zu geordnetern Zu^ ständen zu gelangen.
^ Eine gewisse Unterstützung erhielt die Regierung> dabei im I.1888 von feiten der römischen Kurie. Im! April d.I. erließ der Papst ein Reskript an die irischen! Bischöfe, in welchem er auf Grund einer Entscheidung^ der Kongregation der Propaganda den Feldzugsplan und die Mittel, mit denen dessen Durchführung bewirkt wurde, insbesondere das Boykottieren, auf das entschiedenste verdammte. Auf die Führer der irischen Bewegung zwar machte dieser Erlaß nur geringen Eindruck; die katholischen Parlamentsmitglieder aus Irland hielten in Dublin eine Versammlung und beschlossen eine Erklärung, in welcher sie die thatsächlichen Voraussetzungen des Reskripts für unbegründet ausgabelt und sich gegen eine Emmischnng des Papstes in die weltlichen Angelegenheiten Irlands aussprachen. Allein wenigstens in den Kreisen der irischen Geistlichkeit war das Einschreiten des Papstes, der durch einen zweiten Erlaß gegen Ende des Jahrs seine Mahnungen erneuerte, doch nicht ganz wirkungslos.
In den Parlamentsverhandlungen von 1888, welche mit einer farblosen Thronrede 9. Febr. eröffnet wurden, konnte zum erstenmal seit längerer Zeitwiederversucht werden, nicht irische Angelegenheiten in den Mittelpunkt der gesetzgeberischen Thätigkeit zu stellen. Die Adreßdeoatte des Unterhauses wurde uach vergleichsweise kurzer Zeit ^ll. Febr. beendet, nachdem das übliche Amendement Parnells, welches die irische Politikder Regierung tadelte, mit 317 gegen ^^> Stimmen verworfen war. Vor allem wurde dann, um Obstruktionsuersuche einzuschränken, abermals eine Reform der Geschäftsordnung des Unterhauses in Angriff genommen und diesmal in sehr einschneie dender Weise durchgeführt. Zunächst wurden die Sitzungszeiten des Hauses verändert und genau geregelt;'des weitern wurde der Debattenschluß in allen Fällen für zulässig erklärt, in welchen die Majorität, die ihn aussprach, wenigstens 100 Stimmen betragen würde; ferner wurden Strafmaßregeln gegen ordnungswidriges Betragen der Mitglieder angeordnet und die Vollmachten des Sprechers fürdie Verhütung von bloß auf Verschleppung berechneten Anträgen und zeitraubenden namentlichen Abstimmungen erweitert; endlich wurden zur Erleichterung des Geschäftsganges neue Bestimmungen über die ständigen Ausfchüsfe des Hauses getroffen. So konnten denn auch die finanziellen Geschäfte des Hauses schnell erledigt wer für die dann folgenden W Jahre auf i^ 2 Proz. ermäßigt) fand auch bei der Opposition fast rückhaltlose Anerkennung und erlangte schon 27. März Gesetzeskraft. Ebenso wurde die Budgetvorlage der Regierung, welche unter anderm eine Ermäßigung der Einkommensteuer um einen Penna für das Pfund Sterling und erhebliche Überweisungen aus Staatsmitteln'an die provinziellen Verwaltungskörperschaften ill Aussicht nahm, als eine sehr bedeutende staatsmännische Leistung anerkannt.
Die Finanzpolitik der Regierung hing nun aber, wie schon aus dem zuletzt Erwähnten hervorgeht, eng zusammen mit dem großen Plan einer Reform der