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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Großbritannien (Geschichte 1887)
zugsplan (s. Vd. 7, S. 838) eine vollständige Organisation geschaffen worden sei, um die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen der Pachter gegen die Landeigentümer zu verhindern, und sie kündigte energische Maßregeln, namentlich in Bezug auf das Gerichtsverfahren, an, welche diesen Zuständen ein Ende machen sollten. Um solche Maßregeln durchzusetzen, schien zunächst eine weitere Reform der Geschäftsordnung des Unterhauses unerläßlich. Wie wenig das, was in dieser Beziehung bisher seit 1882 geschehen war, der systematischen Obstruktion aller Geschäfte seitens der Anhänger Parnells ernstliche Hindernisse in den Weg legte, zeigte sich gleich bei der Adreßdebatte im Unterhaus, die nicht weniger als 17 Sitzungen in Anspruch nahm und erst 18. Febr. beendigt werden konnte, obwohl schon eine Woche vorher Parnells Amendement zu dem Adreßentwurf. das eme entschiedene Mißbilligung der irischen Politik der Regierung aussprach, nüt 352 gegen 240 Stimmen abgelehnt worden war.
Der Kernpunkt der neuen Vorschläge für die Ge^ schäftsordnung des Hauses, welche W.H.Smith schon am ersten Tag der Session eingebracht hatte, war eine weitere Ausdehnung des Debattenschlusses. Konnte der Schluß der Diskussion bisher nur auf die Anregung des Sprechers des Hauses verfügt werden, dem damit eine schwere und gehässige Verantwortlichkeit aufgebürdet war, so gab der neue Vorschlag jedem Mitglied des Hauses das Recht, den Schluß zu beantragen: der Antrag sollte nur dann als angenommen gelten, wenn bei 40 Stimmen dagegen mehr als 200 Stimmen dafür oder bei weniger als 40 Stimmen dagegen mehr als 100 Stimmen dafür sich ausgesprochen hätten; außerdem sollte dem Sprecher ein Vetorecht gegen den Antrag zustehen. Dieser Vorschlag wurde nach 13tägiger Debatte 18. März mit 262 gegen 41 Stimmen angenommen, während alle weitern Veränderungen der Geschäftsordnung auf das nächste Jahr verschoben werden mußten.
Erst dadurch wurde die Einbringung des neuen irischen Zwangsgesetzes ermöglicht, die 23. März erfolgte; seine Verteidigung übernahm hauptsächlich, nachdem Sir M. Hicks-Beach 4. März das Amt eines irischen Obersekretärs aus Gesundheitsrücksichten niedergelegt hatte, dessen Nachfolger Arthur Balfour, ein Neffe des Marquis von Salisbury und einer der energischten und fähigsten unter den jüngern konservativen Staatsmännern Englands. Trotz aller Bemühungen der Regierung und ihrer Freunde, die Beratung dieses Gesetzes zu beschleunigen, zogen sich die Debatten mit endloser Langsamkeit hin. Am 10. Mai waren erst die ersten zwölf Zeilen desselben angenommen, und als das Haus 23. Mai in kurze Ferien ging, war man erst mit dem zweiten Paragraphen fertig geworden. Satz für Satz, ja fast Wort für Wort wurde durch Abänderungsvorschläge bestritten, und immer wieder vergeudeten die Iren, deren Beispiel die Heißsporne der Radikalen eifrig nachahmten, durch persönliches Gezänk und Szenen aller Art die Zeit des Hauses. Trotz sehr häufiger Anwendung des Debattenschlusses, ohne den man gar nicht weiter gekommen wäre, war noch 10. Juni ein Ende der Beratungen nicht abzusehen; da beantragte W. H. Smith, daß, wenn 17. Juni die Beratung nicht abgeschlossen sei, über die noch ausstehenden Paragraphen des Gesetzes ohne Debatte abgestimmt werden sollte. Dieser Antrag wurde mit 245) gegen 93 Stimmen angenommen, und 17. Juni, als die Diskussion noch immer bei H 6 des Gesetzes stand, erklärte der Sprecher dieselbe fnr geschlossen, worauf
die Mitglieder der Opposltwn das Haus verließen und die übrigen Paragraphen ohne Debatte oder Mstimmung angenommen wurden. Nach einer aber^ maligen Anwendung derselben Maßregel in einem spätern Stadium der Beratungen wurde das ganze Gesetz endlich 8. Juli mit 349 gegen 262 Stimmen nn Unterhaus und 18. Juli im Oberhaus angenommen.
Durch dasselbe erhielt die Regierung die ausgedehnt testen Vollmachten zur Herstellung der Ruhe in Ir. land. Insbesondere ward dem irischen Lord-Statthalter das Recht verliehen, über gewisse Grafschaften des Landes durch Proklamation eine Art von Ausnahmezustand zu verhängen, durch welchen an die Stelle der ordentlichen und Geschwornengerichte eine summarische Rechtsprechung für Vergehen gegen dio öffentliche Ordnung trat, sowie Vereinigungen und Versammlungen als ungesetzlich zu verbieten, wodurch nicht nur die Aufforderung zu solchen Versammlungen oder die aktive Teilnahme an denselben, sondern auch die öffentliche Berichterstattung über Vorgänge auf denselben, wenn sie trotz des Verbots abgehalten wurden, bei schwerer Freiheitsstrafe verpönt wurde.
Zugleich mit diesem Zwangs- und Strafgesetz hatte die Regierung noch eine zweite irische Vorlage eingebracht, welche positive Maßregeln zur Verbesserung der Lage der irischen Bauern vorschlug. Diese Land' bill war zuerst im Oberhaus durchberaten und hier 4. Juli angenommen worden; auf Andringen Lord Hartingtons und der von ihm geführten Partei der liberalen Nnioniften wurden noch einige weitere, ursprünglich von der Regierung nicht beabsichtigte Zugeständnisse gemacht, und 18. Aug. ging sie auch im Unterhaus durch; ihre hauptsächlichen Bestimmun gen sollten einerseits den Leaseholders (150,000 an der Zahl)die Möglichkeitgeben, durch Gerichtsbeschluß eine Ermäßigung des von ihnen zu zahlenden Pachtzinses zu erwirken, anderseits weitere Erleichterung gen für den käuflichen Erwerb von Pachtgütern durch d:o Bebauer derselben schaffen; auch Bestimmungen, durch welche die Zahl der Exmissionen zahlungs unfähiger Pachter vermindert werden sollte, wurden
eingefügt.
Die beiden erwähnten irischen Gesetze waren der legislative Hauptertrag der Parlamentssitzung von 1887, welche 16. Sept. geschlossen wurde. Außerdem wurden nur die laufenden Geschäfte, insbesondere dic Budgetberatung, bei der das glänzende finanzielle Talent des Schatzkanzlers Göschen vielseitige Anerkennung fand, erledigt und eine Anzahl kleinerer Gesetze ohne allgemeine Bedeutung angenommen.
Eine erquickliche Pause in den erbitterten Partei ^ kämpfen hatte das unter freudiger und allgemeiner Beteiligung gefeierte 50jährige Regierungsiubilämit der Königin Viktoria gebildet. Die auswärtigen Angelegenheiten hatten die Aufmerksamkeit des Parlaments nur wenig in Anspruch genommen. Mit Rußland wurde das äußerlich leidliche Einvernehmen seitens der englischen Regierung gewahrt; im Juli lam es zu einem Abkommen bezüglich der afghanischen Grenzfrage, durch welches der streitige Distrikt von Khojah-Saleh dem Emir von Afghanistan verblieb, während dagegen durch gewisse Abtretungen in den Thälern des Kuschk und Kaschan die russische Grenze etwas näher an Herat herangerückt wurde.
Im übrigen dauerte die geheime Gegnerschaft der beiden Mächte fort und machte sich in Asien wie in Europa
fühlbar.
Vornehmlich offenbarte sich am Hofe von Stambul
der Gegensatz der englischen und russischen Politik.
> Zwar gelang es der geschickten Diplomatie des von