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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Italien (Geschichte 1888, 1889)

dieser aber auf seine weltliche Souveränität, so klein deren wirkliches Gebiet auch sein mochte, nicht verzichten; in einem Schreiben an den neuen Staatssekretär Rampolla vom 15. Juni 1887 erklärte Leo XIII. es für eine unerläßliche Bedingung der Friedensstiftung mit I., daß der römische Papst seine wahre Souveränität zurückerhalte und unter keiner irdischen Macht stehe. Daß fast alle Herrscher Europas zum 50jährigen Priesterjubiläum Leos XIII. (31. Dez. 1887. Bevollmächtigte mit Glückwünschen und Geschenken nach Rom sandten und zahlreiche Wallfahrer die glänzenden Feste verherrlichten, betrachtete der Papst als ein Zeichen dafür, daß seine Ansicht von der Notwendigkeit der weltlichen Macht von den Katholiken nicht bloß, sondern auch von den Machthabern geteilt werde, und sah sich dadurch veranlaßt, seine Klagen und Beschwerden gegen die italienische Regierung immer öfter und lauter ertönen zu lassen. Obwohl der König und die Regierung wiederholt darauf geantwortet hatten: »Roma è intangibile«, so hielten sie es doch für notwendig, bei der Ausarbeitung eines neuen Strafgesetzbuchs, welches 1888 den Kammern vorgelegt wurde, einige Artikel einzuschalten, welche denjenigen, der den Staat oder einen Teil desselben einer fremden Herrschaft zu unterwerfen oder die Einheit des Staats zu zerstören suche, ferner den Geistlichen, der in Ausübung seiner Amtsverrichtungen öffentlich die Einrichtungen oder die Gesetze des Staats oder die Handlungen der Behörde tadle oder schmähe, oder zur Mißachtung derselben oder sonst zur Übertretung der Pflichten gegen das Vaterland anreize, mit Gefängnis oder Geldstrafe bedrohten. Auch die Todesstrafe wurde durch das neue Strafgesetzbuch abgeschafft. Dasselbe wurde von beiden Kammern mit großer Mehrheit angenommen und trat 1. Jan. 1890 in Kraft. Aus Rücksicht auf den allzu mächtigen Einfluß der Geistlichkeit in den Dörfern wurde in der Gemeinde- und Provinzialreform, welche auch 1888 den Kammern vorgelegt wurde, das Gemeindewahlrecht nur solchen verliehen, welche lesen und schreiben konnten sowie irgend eine Abgabe an die Gemeinde und eine Staatssteuer von wenigstens 20 Lire entrichteten, und die Ernennung der Bürgermeister aus der Mitte der Gemeinderäte in allen kleinern Gemeinden dem König, wie bisher, vorbehalten. Auch die Errichtung eines einzigen Kassationshofs statt der bisher bestehenden drei in Palermo, Turin und Neapel wurde den Kammern vorgeschlagen. Alle diese Gesetzvorschläge wurden genehmigt.

Nachdem der König Humbert im Juni 1888 in Bologna der Feier des 800jährigen Bestehens der dortigen Universität, an der die Gelehrtenwelt und die studierende Jugend aller Universitäten teilnahmen, beigewohnt hatte, empfing er im Oktober in Rom den Besuch des deutschen Kaisers Wilhelm II., welcher als der erste Monarch, der die italienische Hauptstadt besuchte, auch von der Bevölkerung mit Jubel begrüßt wurde; der Kaiser vergaß nicht, den erhebenden Empfang, den die Hauptstadt des Königs ihm bereitete, in seinem Trinkspruch beim Festmahl 12. Okt. ausdrücklich zu erwähnen. Noch enthusiastischer war der Empfang der beiden Monarchen in Neapel, wo 17. Okt. eine großartige Flottenschau stattfand. König Humbert erwiderte diesen Besuch im Mai 1889 in Berlin, wo ihm die städtischen Behörden und die Bevölkerung einen großartigen Empfang bereiteten, der bewies, wie sehr das Bündnis mit Italien nicht bloß der politischen Lage der beiden Staaten, sondern auch der Stimmung des deutschen Volkes entsprach, die zur Befestigung des Bundes nicht wenig beitrug. Die Begeisterung, mit der König Humbert bei seiner Rückkehr in Mailand und Rom begrüßt wurde, zeigte, daß die Italiener die Gefühle der Deutschen erwiderten. Die lächerlichen Demonstrationen der wenigen Franzosenfreunde hatten keine Bedeutung. Den Franzosen sowohl als den Ultramontanen waren diese Besuche höchst peinlich. Leo XIII. erneuerte seine Forderung der Wiederherstellung seiner weltlichen Herrschaft, deren Notwendigkeit durch das schmähliche Strafgesetz bewiesen werde, und auf Antrieb der päpstlichen Kurie wurden in Deutschland, Österreich, Frankreich und Spanien Katholikenversammlungen abgehalten, welche die weltliche Herrschaft des Papstes als ein unveräußerliches u. notwendiges Recht der Kirche bezeichneten. Die italienische Regierung ließ indes diese Demonstrationen unbeachtet. Italiens Einheit, der Besitz der Hauptstadt Rom waren nur dann bedroht, wenn ein auswärtiger Krieg ausbrach. Der Dreibund sicherte aber den Frieden und, selbst wenn dieser gebrochen wurde, den Besitzstand Italiens. Es war nicht anzunehmen, daß die Gegner des Dreibundes, Frankreich und Rußland, für die Wiederherstellung des Kirchenstaats mit besonderm Eifer eintreten würden. Leo XIII. mußte sich in die unabänderlichen Verhältnisse fügen. Seine Proteste hatten nur zur Folge, daß die Regierung der Errichtung eines Denkmals für den als Ketzer verbrannten Philosophen Giordano Bruno 9. Juni 1889 an derselben Stelle, wo er 1600 verbrannt worden war, kein Hindernis in den Weg legte.

Das Budget für 1889/90 gestaltete sich infolge der außerordentlichen Erfordernisse für Abessinien und die Landesverteidigung nicht günstig; das Defizit stieg auf 230 Mill., wovon 127 Mil. durch eine Anleihe aufgebracht werden sollten. Nach einer Verteidigung der internationalen und militärischen Politik Italiens durch Crispi erteilte zwar die Kammer 22. Dez. 1888 dem Ministerium mit 231 gegen 45 Stimmen ein Vertrauensvotum und bewilligte den Militärkredit sowie die Vorlage über die militärischen Eisenbahnvorkehrungen 23. Dez. Doch fanden die Vorschläge des Finanzministers Magliani über die Deckung des Defizits durch neue Steuern nicht die Billigung des Budgetausschusses der Kammer. Magliani, durch fortgesetzte Angriffe ermüdet, trat daher 27. Dez. zurück und wurde durch den bisherigen Minister des Handels und Ackerbaues, Grimaldi, ersetzt, an dessen Stelle Miceli trat; Minister des Schatzes wurde der Senator Perazzi. Aber auch der neue Finanzminister stieß mit seinen Vorschlägen, das Defizit zu decken, auf Schwierigkeiten. Die unermüdliche Opposition benutzte jede Gelegenheit, um das Ministerium anzugreifen, so Unruhen, welche Anfang Februar 1889 aus Anlaß der herrschenden Arbeitslosigkeit ausgebrochen waren, ferner die Absetzung eines Generals, Mattei, der gegen die Militärkredite gestimmt hatte. In beiden Fällen erhielt Crispi von der Kammer ein Vertrauensvotum. Aber es zeigte sich doch hierbei, daß die Kammer zwar nicht umhin konnte, die Politik des Ministeriums zu billigen, aber doch nicht entschlossen und konsequent auch die Mittel, um diese Politik auszuführen, gewähren wollte und den Angriffen der Opposition zu bereitwillig Gehör lieh. Crispi reichte daher Anfang März 1889 seine Entlassung ein, um eine Rekonstruktion seines Ministeriums zu ermöglichen. Grimaldi, Perazzi und Saracco traten zurück und wurden durch Seismit-Doda, Giolitti und Finali (öffentliche Arbeiten) ersetzt; Lacava erhielt das Ministerium der