Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Gide; Gilbert; Gildemeister; Gilm; Giolitti; Giovi-Hilfseisenbahn

367

Gide - Giovi-Hilfseisenbahn.

märem Rechte derselben gegenüber der Gemeinde und den weitern Kommunalverbänden vorgesehen und für diese einige abweichende Bestimmungen getroffen. In den Motiven wird ausgeführt, daß die Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit die Anwendung des Gesetzes auch auf den Bergbau dringend wünschenswert erscheinen ließen. Aber mit Rücksicht auf die Eigentümlichkeiten des Bergbaues und auf das öffentliche Interesse an einer zweckmäßigen Einrichtung der G. für diesen wichtigen Industriezweig seien einige Abweichungen von den allgemeinen Bestimmungen geboten. Insbesondere würde hier die Errichtung der G. durch Ortsstatut nicht zweckmäßig sein. Die Gemeinden standen den Bergbauverhältnissen im allgemeinen nicht so nahe, wie den Gewerbeverhältnissen im übrigen. Deshalb besteht meist und namentlich in Preußen schon neben der Ortspolizei eine besondere Bergpolizei und eine mit den Bezirken der Gemeinden der weitern Gemeindeverbände und der allgemeinen politischen Verwaltung sich nicht deckende Verwaltungseinteilung. Außerdem handelt es sich beim Bergbau um Unternehmungen, welche vielfach nicht auf das Gebiet einer einzelnen Gemeinde beschränkt sind. Sollen die G. für den Bergbau ihrem Zwecke entsprechen, so müßten sie als für diesen ausschließlich zuständige errichtet und örtlich an die für die Bergverwaltung im allgemeinen bestehende Bezirkseinteilung angeschlossen werden. Eine zweckmäßige Einteilung der Gewerbegerichtsbezirke werde demnach nicht von lokalen Instanzen, sondern nur von der Landeszentralbehörde nach einem einheitlichen Plane getroffen werden können. Demgemäß ist dieser die Errichtung der G. unbedingt überlassen, aber durch den Wortlaut des Gesetzes ist eine Gemeinde nicht gehindert, für ihren Bezirk ein Gewerbegericht für den Bergbau einzurichten, sofern die Landesbehörde damit zögert. Wenn aber diese später ein Gewerbegericht errichtet, so hört damit die Zuständigkeit des gemeindlichen Gerichts auf. Bei diesen vom Staate errichteten Gewerbegerichten hat der Staat die Kosten der G. zu tragen und werden der Vorsitzende und dessen Stellvertreter von der Landeszentralbehörde ernannt.

Die Zuständigkeit der Innungen zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und ihren Lehrlingen sowie die Zuständigkeit der Innungsschiedsgerichte erleiden durch das Gesetz keine Einschränkung. Durch die Zuständigkeit einer Innung oder eines Innungsschiedsgerichts wird aber die Zuständigkeit eines für den Bezirk der Innung bestehenden oder später errichteten Gewerbegerichts ausgeschlossen. Vgl. K. Bachem, Reichsgesetz, betreffend die G. (Köln 1890); Schier, Das Reichsgesetz, betreffend die G., mit Kommentar (Kassel 1890 ff.); W. Stieda, Das Gewerbegericht (Leipz. 1890); F. Schmid, Wirksamkeit der Gewerkgerichte etc. (1889).

Gide, Théophile, franz. Maler, starb 29. Nov. 1890 in Paris.

Gilbert, William Schwenck, engl. Lustspieldichter, starb im Januar 1890 in London.

Gilbert, 1) Otto, Geschichtsforscher, geb. 25. Sept. 1839 zu Rätzlingen in Hannover, studierte 1859-67 hauptsächlich in Göttingen anfangs Theologie, dann Philologie und Geschichte, ward 1867 Gymnasiallehrer in Hameln, 1868 Bibliotheksbeamter in Göttingen, wo er sich auch als Privatdozent habilitierte und später außerordentlicher Professor wurde, 1886 Bibliothekar und Professor an der Universität Greifswald und 1891 zum Oberbibliothekar ernannt. Er schrieb: »Die Festzeit der attischen Dionysien« (Göttingen 1872); »Die Rede des Demosthenes περὶ παραρεσβείας« (Berl. 1873); »Rom und Karthago in ihren gegenseitigen Beziehungen 241-218 v. Chr.« (Leipz. 1876); »Geschichte und Topographie der Stadt Rom im Altertum« (das. 1883-90, 3 Bde.); »Die Fragmente des Coelius Antipater« (das. 1879).

2) Gustav, Geschichtsforscher, geb. 24. Dez. 1843 zu Rätzlingen in Hannover, Bruder des vorigen, studierte 1864-71 in Göttingen, Leipzig und Berlin Philologie und Geschichte und wurde 1871 Lehrer am Gymnasium zu Gotha, wo er noch jetzt als Professor wirkt. Er schrieb: »Studien zur altspartanischen Geschichte« (Götting. 1872); »Beiträge zur innern Geschichte Athens im Zeitalter des Peloponnesischen Kriegs« (Leipz. 1877); »Handbuch der griechischen Staatsaltertümer« (das. 1881-85, 2 Bde.).

Gildemeister, 1) Johann, Orientalist, starb 11. März 1890 in Bonn.

Gilm, Hermann von, Dichter, geb. 1. Nov. 1812 zu Innsbruck. Vgl. Sander, H. v. G. in seinen Beziehungen zu Vorarlberg (Innsbr. 1887); Arnold von der Passer (Franz L. Hoffmann), H. v. G., sein Leben und seine Dichtungen (Leipz. 1888).

Giolitti (spr. dscho-), Giovanni, ital. Staatsmann, geb. 1844 in der Provinz Cuneo, studierte die Rechte und ward 1866 zum Staatsanwaltsgehilfen ernannt, bald darauf aber unter Vigliani ins Justiz- und unter Sella ins Finanzministerium berufen. Unter Depretis zum Staatsrat ernannt, wurde er 1882 für Cuneo in die Deputiertenkammer gewählt, wo er besonders die Finanzpolitik Maglianis bekämpfte. Im März 1889 wurde G. unter Crispi zum Minister des Schatzes ernannt, im September 1890 übernahm er nach dem Rücktritt Seismit-Dodas auch die Leitung des Finanzministeriums, trat aber schon im Dezember wegen Zwistes mit dem Bautenminister Finali von beiden Posten zurück.

Giovi-Hilfseisenbahn (spr. dschohwi-). Diese 22,9 km lange Hilfseisenbahn ist dazu bestimmt, die Teilstrecke Sampierdarena-Ronco der Genua-Novilinie, deren Verkehr seit Eröffnung der Mont Cenis- und Gotthardbahn sich außerordentlich gesteigert hat, zu entlasten, sie zweigt bei Rivarolo von der alten Linie ab und überschreitet den Fluß Polcevera, um bei Ronco wieder in dieselbe einzumünden. Durch die Steigung bis 1/28 jener Teilstrecke, welche zur Zeit nur noch dem Lokalverkehr dient, waren große Erschwerungen des Betriebs entstanden, da selbst kleine Züge mehrere Lokomotiven erforderten. Die neue, für den durchgehenden Personen- und Güterverkehr bestimmte Linie weist eine Steigung nur bis 1/62 auf, erfordert aber, um dies Ziel zu erreichen, 17 Brücken und Viadukte (darunter den Feglino- und Verde-Viadukt mit bez. 25 Bogen zu 10 m und 18 Bogen zu 18 m Spannweite bei fast 56 m Größthöhe), 18 kleinere Tunnels und den 8292 m langen Roncotunnel, welcher bei Giovi beginnt und die Wasserscheide zwischen dem Adriatischen und Mittelländischen Meere mit einer Steigung von 1/90 durchbricht. Die Ausführung dieses teilweise mehr als 3 m unter dem nahe daran nördlich fließenden reißenden Scrivia liegenden Tunnels wurde durch Einbruch des Wassers verzögert, indem das erste Gewölbe auf rund 2 km eingedrückt wurde und durch ein zweites stärkeres ersetzt werden mußte. Die im J. 1889 eröffnete Hilfsstrecke entfernt sich mehr oder minder von der alten Linie mit den Stationen Bolzaneto, Pontedecimo und Busalla und enthält nur die beiden Stationen San Quirico und Mignanego, wodurch der Betrieb zugleich nicht unerheblich beschleunigt wird.