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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Kipper; Kirchenpolitik; Kisch; Kition; Kléber; Kleeberg

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Kipper - Kleeberg.

gibt er die anschaulichsten Bilder des indischen Lebens, der anglo-indischen Gesellschaftskreise, im Zivil und Militär, im Krieg und Frieden, wie in den untern Schichten der Eingebornen. Der Unzufriedenheit der herrschenden Europäer mit ihrer Lage gibt er oft treffenden Ausdruck. Von seinen Erzählungen nennen wir: »Plain tales from the hills«, »Soldiers three«, »In Black and White«, »Under the Deodars, Wee Willie Winkie«, »The phantom Rickshaw«, »The story of the Gadsbys«. Auch in Versen hat sich K. versucht in »Departmental ditties«.

Kipper, Hermann, Komponist für Männergesang, geb. 27. Aug. 1826 zu Koblenz, studierte bei Anschütz und H. Dorn und wirkt als Gesanglehrer und Musikreferent in Köln. K. hat sich namentlich durch seine Operetten für Liedertafeln (»Inkognito«, »Kellner und Lord«, »Der Haifisch« u. a.) bekannt gemacht.

Kirchenpolitik. Nach Beendigung des Kulturkampfs war das Reichsgesetz vom 4. Mai 1874 über die Verhinderung der unbefugten Ausübung von Kirchenämtern (sogen. Expatriierungsgesetz) gegenstandslos und unhaltbar geworden. Schon im J. 1885 hatte der Reichstag einem Antrag Windthorst auf Beseitigung jenes Gesetzes zugestimmt, welches renitenten katholischen Geistlichen gegenüber gewisse Aufenthaltsbeschränkungen, ja sogar die Landesverweisung gestattete. Nachdem nun nochmals ein hierauf gerichteter Antrag der Zentrumspartei vom Reichstag in dritter Lesung 18. Jan. 1890 einstimmig angenommen worden war, ist jenes Gesetz durch Reichsgesetz vom 6. Mai 1890 (Reichsgesetzblatt, S. 65) wirklich aufgehoben worden. Dagegen gelang es vorerst nicht, bezüglich des preußischen Gesetzes vom 22. April 1875, betreffend die Einstellung der Leistungen aus Staatsmitteln für die römisch-katholischen Bischöfe (sogen. Brotkorbgesetz, Sperrgesetz), im Abgeordnetenhaus eine Einigung zu erzielen. Es handelt sich hierbei nämlich um die Verwendung derjenigen Gelder, welche während des Kulturkampfs durch die Einstellung der Staatsleistungen für die Zwecke der katholischen Kirche in Preußen seit 1875 aufgesammelt worden sind. Diese Summe beläuft sich auf 16,009,333 Mk. Das von der Regierung vorgelegte Gesetz bezweckte nun, der katholischen Kirche aus jenem Fonds eine 3½proz. Zinsrente im Betrag von 560,480 Mk. 58 Pf. alljährlich für kirchliche Zwecke zu überweisen. Der Gesetzentwurf (Sperrgeldergesetz, Sperrgelder-Verwendungsgesetz) wollte dann die Verwendung selbst innerhalb der einzelnen Diözesen von einer Vereinbarung zwischen dem Kultusminister und den betreffenden geistlichen Obern abhängig machen. Allein dieser Vorschlag stieß bei dem Zentrum auf lebhaften Widerspruch. Man verlangte hier die Zurückgabe der Gelder an diejenigen, welchen man sie entzogen, oder doch statt der Rente die selbständige Überweisung des Kapitals zu freier Verfügung der Bischöfe für die Zwecke der katholischen Kirche. Da nun auch die andern Parteien auf eine Verständigung mit dem Zentrum in dieser Frage Wert legten, so wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des § 9 des Gesetzes vom 22. April 1875, betreffend die Einstellung der Leistungen aus Staatsmitteln für die römisch-katholischen Bistümer, im Abgeordnetenhause abgelehnt. In der Landtagssession 1890/91 legte denn auch die Regierung dem Landtag in der That ein Gesetz vor, wonach jene Gelder an die betreffenden Erzbistümer und Bistümer herausgezahlt werden sollen. Die fraglichen Summen sollen zunächst zur Befriedigung begründeter Ansprüche einzelner Institute und Personen, im übrigen aber von den Diözesanobern zu kirchlichen Zwecken sowie zur Unterstützung von Gemeinden bei Kirchenbauten verwendet werden. Ein Antrag Windthorst, wonach den Kirchen und ihren Organen in betreff des religiösen Unterrichts in den Volksschulen größere Befugnisse gewährt, und wonach insbesondere in das Amt eines Volksschullehrers nur Personen berufen werden sollen, gegen welche die kirchliche Behörde in kirchlich-religiöser Hinsicht keine Einwendung gemacht hat, gelangte im preußischen Abgeordnetenhaus vor dem Schlusse der Session von 1890 nicht mehr zur Beratung. Dagegen wurde im Reichstag ein Antrag des Abgeordneten v. Huene über die Wehrpflicht der katholischen Geistlichen angenommen und demnächst nach erfolgter Zustimmung des Bundesrates als Reichsgesetz (8. Febr. 1890) veröffentlicht (s. Wehrpflicht der Geistlichen).

Kisch, Enoch Heinrich, Mediziner, geb. 6. Mai 1841 zu Prag, studierte daselbst, besuchte dann mehrere Universitäten Deutschlands und des Auslands und ist gegenwärtig außerordentlicher Professor an der deutschen Universität in Prag, im Sommer dirigierender Hospital- und Brunnenarzt in Marienbad, welches er durch seine Publikationen zu einem Weltkurort erhoben hat. Durch seine wissenschaftlichen Arbeiten ist er einer der bedeutendsten Förderer der Heilquellenlehre geworden. Er schrieb außer mehreren Schriften über Marienbad: »Handbuch der allgemeinen und speziellen Balneotherapie« (2. Aufl., Wien 1875); »Das klimakterische Alter der Frauen« (Erlang. 1874); »Die Heilquellen und Kurorte Böhmens« (Wien 1879); »Mineralbrunnen und -Bäder« (Leipz. 1879); »Grundriß der klinischen Balneotherapie« (Wien 1883); »Die Sterilität des Weibes« (das. 1887); »Die Fettleibigkeit, klinisch dargestellt« (Erlangen 1888); auch gab er das »Balneologische Jahrbuch« (Wien 1871-80, 10 Bde.) heraus.

Kition (phönik. Keti, hebr. Kittim), die älteste Stadt Cyperns, vielleicht schon vor dem 12. Jahrh. v. Chr. von Phönikern gegründet und das Zentrum semitischer Kultur auf der Insel, auf deren Gesamtheit der Name der Stadt von den Semiten übertragen wurde. Im 4. Jahrh. fing der Hellenismus an einzudringen und gelangte unter den Ptolemäern zur Herrschaft. Vom 3. Jahrhundert n. Chr. an verfiel der Ort allmählich und verschwindet um das Jahr 1000 gänzlich aus der Geschichte, nur der Bischofstitel von K. lebte fort. Der Name wurde dann auf ein etwa 10 km südsüdwestlich gelegenes Dorf Kiti, nach moderner Aussprache Tschiti, übertragen. K. nahm ungefähr den Raum zwischen dem heutigen Larnaka und dessen Skala ein; Ruinen sind nicht mehr vorhanden; kaum, daß sich der Lauf der Stadtmauer, die Lage der Akropolis (heute Bambula genannt, ein wichtiger Fundort von Altertümern), des Hafens und der Nekropolis nachweisen läßt. Vgl. E. Oberhummer in der »Zeitschrift der Gesellschaft für Erdkunde«, Berl., Bd. 25, S. 190 ff.).

Kléber, Jean Baptiste, franz. General. Vgl. Teichert, General K., ein Lebensbild (Straßb. 1890).

Kleeberg, Klotilde, Klavierspielerin, geb. 27. Juni 1866 zu Paris von deutschen Eltern, zeigte schon im zartesten Alter Spuren einer außergewöhnlichen Begabung und trat, 10 Jahre alt, ins Pariser Konservatorium in die Klasse der Professorin Mad. Rety ein, erhielt schon nach einem Jahre die erste Medaille, nach einem weitern Jahre wurde ihr in der Ausbildungsklasse von Mad. Massart ebenfalls der erste Preis zuerkannt. Pasdeloup engagierte die jugendliche Künstlerin sofort für seine Concerts populaires, woselbst sie mit 12½ Jahren zum ersten-^[folgende Seite]