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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Kunstunterricht u. Kunstpflege

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Kunstunterricht u. Kunstpflege (Österreich-Ungarn, Frankreich).

auf etwa 180, dazu 70 Unterrichtsanstalten, ungerechnet die Baugewerkschule (ca. 40).

Österreich-Ungarn.

Bei der Dezentralisation in der Verwaltung der österreich-ungarischen Monarchie läßt sich das Jahresbudget für die bildenden Künste und das Kunstgewerbe nicht feststellen, zumal da die Mehrzahl der großen öffentlichen Kunstsammlungen in Wien nicht Staatseigentum, sondern Privatbesitz des Kaiserhauses sind und aus Fonds unterstützt werden, die sich der öffentlichen Kontrolle entziehen. Nur so viel läßt sich darüber mitteilen, daß das Ministerium für Kultus und Unterricht, die oberste Verwaltungsbehörde für Kunstangelegenheiten in den im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern, im J. 1890 über 250,000 Gulden für spezielle Kunstzwecke, über 142,000 Guld. für Museumszwecke und über 188,500 Guld. für kunstgewerbliche Lehranstalten ausschließlich der kunstgewerblichen Abteilungen der Staatsgewerbeschulen und der Fachschulen zu verfügen hatte. Von diesem Ministerium ressortiert die Zentralkommission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmäler, deren Thätigkeit sich durch Vermittelung von Konservatoren und Korrespondenten über alle Kronländer der Monarchie erstreckt. In Wien bilden die kunsthistorischen Sammlungen des Kaiserhauses den Mittelpunkt, die nach der neuen Organisation des kunsthistorischen Hofmuseums in die vier Abteilungen: Münzen-, Medaillen- und Antikensammlungen, Sammlungen von Waffen und kunstindustriellen Gegenständen, Gemäldegalerie und Bibliothek zerfallen. Die Kupferstichsammlung in der Hofbibliothek, die Sammlungen der Kunstakademie, die Albertina (Kupferstiche und Handzeichnungen), das historische Museum und die Waffensammlung der Stadt Wien, das k. k. Heeresmuseum, die fürstlich Liechtensteinsche Gemäldegalerie und das Österreichische Museum für Kunst und Industrie, letzteres mit der Zentralunterrichtsanstalt des Reiches verbunden, schließen sich an. Zu Unterrichtszwecken dienen ferner die Akademie der bildenden Künste und die technische Hochschule. Von Lehranstalten außerhalb Wiens sind zu nennen: die Malerakademie, die deutsche und böhmische technische Hochschule und die Kunstgewerbeschule in Prag, die Kunstschule in Krakau, die technische Hochschule und die kunstgewerbliche Fachschule in Lemberg, die technische Hochschule und die Zeichenakademie in Graz und die technische Hochschule in Brünn. Der kunstgewerbliche Unterricht wird durch die Fachschulen erteilt, welche sich als ein wohlorganisiertes Netz über die ganze Monarchie verbreiten und allen Industriezweigen dienstbar sind. Es existieren solche Fachschulen für Spitzenarbeiten, Stickerei und Weberei, für Holz- und Steinindustrie, für keramische, Glas-, Eisen-, Gold-, Silber- und Uhrenindustrie, für Mechanik, Kinderspielwaren, Musikinstrumente, Hausindustrie etc. Ihre Zahl beläuft sich auf etwa 90. Daneben existieren noch Staatsgewerbeschulen für kunstgewerblichen Unterricht in Graz, Innsbruck, Salzburg und Triest. Die hervorragendsten Kunstsammlungen in Österreich sind: Schloß Ambras in Tirol, das Staatsmuseum in Aquileja, das Museum in Bozen, das Landesmuseum in Bregenz, das Franzensmuseum und das mährische Gewerbemuseum in Brünn, das Museum Joanneum und die landschaftliche Gemäldegalerie in Graz, das Ferdinandeum in Innsbruck, das Nationalmuseum für Kunst und das städtische Gewerbemuseum in Krakau, das Ossolinskische Nationalinstitut und das Gewerbemuseum in Lemberg, das Museum Francisco-Carolinum in Linz, das vaterländische und das historische Museum in Olmütz, das Museum des Königreichs Böhmen, das städtische Museum, die Gemäldegalerie patriotischer Kunstfreunde und das Kunstgewerbemuseum in Prag, das Museum Carolino-Augusteum in Salzburg, das städtische Antiquitätenmuseum und das Museo Civico Revoltella in Triest sowie das Landesmuseum für Kunst und Gewerbe in Troppau. Von den Kirchenschätzen in Österreich sind die künstlerisch bedeutendsten die kunsthistorischen Sammlungen in St. Florian bei Linz, der Stiftsschatz der Augustinerabtei in Klosterneuburg, der Schatz der Benediktinerabtei in Kremsmünster, der Schatz des Benediktinerstifts in Mölk, der Domschatz und die Sammlung des Stiftes Strahow in Prag. Vereine, die sich die Förderung der Kunst und des Kunstgewerbes zur Aufgabe gemacht haben, gibt es in Österreich (mit Ausnahme Ungarns) etwa 70. Für Ungarn besteht ein Kunstbudget, welches zwischen 500,000 und 600,000 Gulden schwankt. Davon werden erhalten, bez. unterstützt: das Polytechnikum, die Normalschule für Zeichenunterricht, die Kunstgewerbeschule, das Nationalmuseum, die Landesgalerie, das Kunstgewerbemuseum, das technologische Museum, die Gesellschaft für die bildenden Künste in Pest und die Fachschulen im Lande. Für den Ankauf von Kunstwerken und für Stipendien sind etwa 20,000 Guld., für die Erhaltung der historischen Denkmäler und für Ausgrabungen etwa 30,000 Guld. disponibel. Einen bedeutenden Einfluß auf die Förderung des Kunstlebens in Ungarn übt die Gesellschaft für die bildenden Künste in Pest, welche über ein Jahreseinkommen von 90,000 Guld. verfügt, durch ihre jährlichen Ausstellungen.

Das Ausland.

Das Gesamtbudget für die schönen Künste in Frankreich beläuft sich auf 18 Mill. Frank. Wenn man aber die Summen für Theater, Musik, für Unterhaltung der nationalen Paläste, für die Wasserkünste in Versailles und Marly, für die Nationalbibliothek, die naturwissenschaftlichen Institute, die Anstalten für Geisteskranke und Taubstumme abzieht, so bleibt nur eine Summe von 7 Mill. Fr. Die Kunstverwaltung ist eine ungemein komplizierte, wird aber trotz der Angriffe in den Kammern nicht vereinfacht. Sie steht unter einer Generaldirektion der schönen Künste, welche vom Unterrichtsministerium abhängig ist. Neben der Generaldirektion funktioniert ein aus 45 Personen bestehender Oberrat der schönen Künste. Dem Generaldirektor zunächst stehen 6-7 Inspektoren, welche über die einzelnen Zweige der Kunstpflege und des Kunstunterrichts zu wachen haben. Ihre Verwaltung gliedert sich in folgende Abteilungen: 1) Büreau für Kunstausführungen, öffentliche Aufträge, Ankäufe und Unterstützungen; 2) Büreau für den Kunstunterricht; 3) Büreau für Museen, Ausstellungen, Subskriptionen auf litterarische Publikationen und die Inventarisation der Kunstdenkmäler; 4) Büreau für die historischen Denkmäler; 5) Büreau für die Staatsmanufakturen. Auf die letztern, welche eine Spezialität Frankreichs bilden und sich zu allen Zeiten einer besondern Pflege der Regierungen erfreut haben, wird auch jetzt eine besondere Sorgfalt verwendet, obwohl ihr Budget neuerdings ebenfalls in der Deputiertenkammer als überflüssig bekämpft worden ist. Die Porzellanmanufaktur in Sèvres erhält ca. 650,000 Fr. Dazu kommen die Gobelinsmanufakturen in Paris (mit ca. 230,000 Fr.) und in Beauvais (mit ca. 120,000 Fr.). Dagegen hat die Regierung die Gründung eines allgemeinen Kunstgewerbemuseums zwei Privatgesell-^[folgende Seite]