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Russisches Reich (Heerwesen).
Budgeteinnahme für 1889 Veranschlagte Einnahme für 1890
Reichseinnahmen
1) Gewöhnliche Einnahmen. Steuern: direkte 85687769 87129984
indirekte und Gebühren 478345600 491259268
Regierungsregalien 32330371 34665053
Staatseigentum 55998228 83766234
Loskaufszahlungen 96067669 95802089
Verschiedene Einnahmen 103883584 96275423
2) Durchgehende Einnahmen 4149744 2593257
3) Außerordentliche Einnahmen 9378786 15869465
4) Zur Deckung des Fehlbetrags aus der Reichsrentei 20320059 40508466
Einnahmen im ganzen: 895161810 947869239
Reichsausgaben
1) Ordentliche Ausgaben. Staatsschuld: a) Anleihen 205848211 203254765
b) Eisenbahnobligationen 66720628 62891427
Oberste Regierungsinstitutionen 2033695 2025313
Ressort des Heiligen Synod 11174659 11197315
Ministerium des Kaiserl. Hofes 10560000 10560000
Ministerium des Auswärtigen 4507193 4833883
Kriegsministerium 215569510 22041314
Marineministerium 39383129 239193553
Finanzministerium 112053369 14413569
Ministerium d. Reichsdomänen 24119597 124526997
Ministerium des Innern 75533660 77154875
Ministerium d. Volksaufklärung 22068597 22908625
Minister. der Verkehrsanstalten 34918763 55089857
Justizministerium 21783787 23205236
Betriebskontrolle 3527835 4024783
Reichsgestüte 1131551 1135770
Deckung d. Mehrausgaben durch die voraussichtliche Preissteigerung für Proviant etc. - 3000000
Unvorhergesehene Ausgaben 6000000 6000000
Ordentliche Ausgaben zus.: 856934184 887457282
2) Durchgehende Ausgaben 4149744 2593257
3) Außerordentliche Ausgaben 34077882 57818700
Ausgaben im ganzen: 895161810 947869239
Im Reichsbudget für 1891 sind Einnahmen wie Ausgaben auf 962,300,000 Rub. veranschlagt; und zwar betragen die gewöhnlichen Einnahmen 897,1 Mill., die durchgehenden 3,5 Mill., die außerordentlichen 13,7 Mill., und aus dem Barbestand der Reichsrentei sollen 47,7 Mill. entnommen werden. Von den Ausgaben entfallen auf die ordentlichen 895,3 Mill., die durchgehenden 3,5 Mill. und die außerordentlichen 63,4 Mill. Rub.
Heerwesen.
Die Dienstzeit im stehenden Heer beträgt seit 26. Juni 1888: 18 Jahre, davon 5 Jahre bei der Fahne, 13 Jahre in der Reserve, darauf Übertritt in die Reichswehr. Die Reservisten sind zu zwei sechswöchentlichen Übungen verpflichtet. Die Transkaukasier und Fremdvölker des Kuban- und Terekgebiet dienen 3 Jahre bei der Fahne und 15 Jahre in der Reserve. In Finnland, wo die allgemeine Wehrpflicht seit 13. Jan. 1881 besteht, beträgt die Dienstzeit bei der Fahne 3, in der Reserve 2 Jahre. Die Dienstzeit bei der Fahne verkürzt sich bei Ausgehobenen mit dem Abgangszeugnis von den Universitäten, Realschulen und Gymnasien auf 2, von den Stadt- und Kreisschulen auf 3, von den Volksschulen auf 4 Jahre, aber entsprechend länger in der Reserve. Die freiwillig mit dem Abgangszeugnis von Universitäten, Gymnasien und Realschulen eintreten, dienen nur 1 Jahr bei der Fahne, 12 Jahre in der Reserve, und die andrer Lehranstalten, welche eine Prüfung bestehen, 2 Jahre aktiv und 12 Jahre in der Reserve. Es werden jährlich 241,000 Rekruten in die Armee, 14,000 in die Flotte, Grenzwache und Konvoikommandos eingestellt. Unter den Ausgehobenen befanden sich 1888: 70 Proz. Analphabeten. Die Armee wird eingeteilt in 1 Gardekorps, 1 Grenadierkorps, 17 Armeekorps, 1 kaukasisches Korps; zum Gardekorps (Petersburg), Grenadierkorps (Moskau), 1. Armeekorps (Petersburg) und kaukasischem Korps (Tiflis) gehören je 3, zu allen übrigen Armeekorps je 2 Infanteriedivisionen, zum Gardekorps 2, zu allen übrigen Korps 1 Kavalleriedivision, das 1., 13., 16. und 17. Korps hat keine Kavalleriedivision, das kaukasische Korps 2 Kosakendivisionen; zu jedem Korps gehören so viel Feldartilleriebrigaden wie Infanteriedivisionen, deren Nummer sie auch führen. Die Stabsquartiere der übrigen Armeekorps sind: 2. Wilna, 3. Riga, 4. Minsk, 5. und 6. Warschau, 7. Sebastopol, 8. Odessa, 9. Kiew, 10. Charkow, 11. Schitomir, 12. Kiew, 13. Moskau, 14. Lublin, 15. Warschau, 16. Witebsk, 17. Nishnij Nowgorod. Demnach bestehen 48 Infanteriedivisionen (darunter 3 Garde-, 4 Grenadier-), 18 Kavalleriedivisionen (darunter 2 Garde-, 2 kaukasische Kosakendivisionen). In Polen standen Mitte 1890 mehr als 160,000 Mann, unter diesen 22 Kavallerieregimenter, so daß auf 3 Infanteristen 1 Kavallerist kommt, während in der ganzen Armee auf 7,09 Infanteristen erst 1 Kavallerist entfällt. Von den Reiterregimentern stehen 3 unmittelbar an der deutschen Grenze, 6 bis zu 15 km, 3 bis 20,4 bis 30,4 bis 42, die übrigen bis 60 km von derselben entfernt. Zunächst der Grenze sind die Kosakenregimenter untergebracht, denen die Aufgabe des ersten Einbruchs in deutsches Gebiet nach ausgesprochener Kriegserklärung zufallen soll. Die Feldartillerie zählt 280 fahrende, 19 Gebirgsbatterien (im Kriege 22), zusammen 302 Batterien mit 2416 Geschützen, die Batterie zu 8 Geschützen; 86 fahrende Batterien haben bereits im Frieden 8 Geschütze bespannt; ferner 31 reitende Batterien zu 6 Geschützen, 3 Feldmörserregimenter mit je 4 Batterien zu 6 Geschützen (15 cm Mörser) (das erste in Dünaburg, das zweite in Bialocerkiew, das dritte wurde Ende 1890 in Nowogeorgiewsk errichtet). Zu den Ingenieurtruppen gehören auch 4 Torpedokompanien, 2 baltische und 2 des Schwarzen Meeres, zur Verteidigung der Häfen dieser Meere mittels Torpedos sowie 4 im Sommer 1890 in Warschau, Nowogeorgiewsk, Brest-Litewsk und Iwangorod errichtete Festungstelegraphensektionen. Der Kriegsminister, welcher nur dem Kaiser verantwortlich ist, hat die Oberleitung und Oberaufsicht sämtlicher Truppen, Militärverwaltungsbehörden und Militäranstalten und das Recht, dieselben jederzeit zu besichtigen; in wirtschaftlicher Beziehung ist er jedoch von den Beschlüssen des Kriegsrats abhängig, dessen Vorsitz er führt. Die Heeresverwaltung hat sich in neuerer Zeit mit Erfolg bemüht, den Bildungsdurchschnitt des Offizierersatzes zu heben, der aus allen Schichten der Bevölkerung hervorgeht und deshalb sehr große Verschiedenheit in Erziehung und Bildung aufweist. Ihrer Vorbildung nach zerfallen die Offiziere in Zöglinge der Kriegs- und der Junkerschulen; erstere ergänzen sich fast ausschließlich aus Kadetten, letztere aus Freiwilligen und ausgehobenen Mannschaften, jene werden vorzugsweise der Garde und den Spezialwaffen, diese den übrigen Truppen zugeteilt. Es bestehen 21 Kadettenkorps mit 7260 Internen zur Vorbereitung für die Kriegsschulen; 2 Militärschulen zur Vorbereitung schlecht beanlagter Kadetten für die Junkerschulen; 3 Infanterie-, je 1 Kavallerie-, Artillerie- und Ingenieurkriegs-^[folgende Seite]