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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Seminare, pädagogische

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Seminare, pädagogische (die preußische Verordnung vom 15. März 1890).

nicht geeignet sind, gerade die pädagogisch-praktische Berufsbildung der Lehrer zu fördern. Nachdrücklich betonten dagegen diesen Gesichtspunkt der Begründer der wissenschaftlichen Pädagogik Johann Friedrich Herbart und seine Jünger. Das für ihr Bemühen typische pädagogische Seminar Herbarts in Königsberg (1810) war eine selbständige, mit eigner Übungsschule versehene Anstalt, an der unter des Professors Leitung zwei angestellte Lehrer und als Seminaristen bis zu zehn Studenten den Unterricht erteilten. Nach diesem Muster plante Herbarts Schüler Brzoska (1836) in Jena ein pädagogisches Seminar in großem Stile, das aber seines frühen Todes wegen über die ersten Anfänge nicht hinauskam. Glücklicher waren die Herbartianer Franz Volkmar Stoy (1844) in Jena, Tuiskon Ziller (1861) und Ludwig Strümpell in Leipzig. Aber ihre Anstalten kamen im ganzen weniger den eigentlichen Lehrern höherer Lehranstalten zu gute als pädagogisch angeregten Theologen und emporstrebenden Volksschullehrern. Auch ist nicht zu leugnen, daß die (fast ausnahmslos kleinen und wenig gegliederten) Übungsschulen dieser Herbartschen pädagogischen Seminare ein treues Bild der Arbeit, welche die Lehrer an öffentlichen höhern Schulen später zu leisten haben, nicht gewähren können. Endlich ist überhaupt gegen die an die Universitäten angeschlossenen pädagogischen Seminare einzuwenden, daß sie entweder (nur nebenbei von den Studierenden besucht) wenig nützen können, oder (in den Mittelpunkt des Studiums gerückt) die fachwissenschaftlichen Studien wesentlich beeinträchtigen müssen. Es ist denn auch namentlich von Stoy durch seine Schüler bezeugt, daß er solche Teilnehmer seines pädagogischen Seminars in Jena bevorzugte, die das eigentliche akademische Studium bereits hinter sich hatten.

Unter solchen Umständen war lange, bevor das größere Publikum aufmerksam auf diese Frage ward, in Fachkreisen die Notwendigkeit anerkannt, der praktischen Vorbildung des höhern Lehrstandes eine vermehrte staatliche Fürsorge zuzuwenden. Schon die zur Beratung der Schulfragen 1849 berufene Berliner Konferenz von Sachverständigen sprach sich in diesem Sinn aus. Aber die Sache ruhte, von brennendern Fragen zurückgehalten, noch lange. Im J. 1876 hatte die Spannung im Lehrerstand selbst sich so verstärkt, daß unter Stoys und Jürgen Bona Meyers Leitung in Bonn 28. Mai eine eigne pädagogische Konferenz zum Austausch über die Vorbildung der Lehrer zum höhern Schulamt zusammentrat. Die Versammelten entschieden sich trotz Stoys Vorgang in Jena gegen das Herbartsche pädagogische Universitätsseminar, ohne jedoch genaue eigne Vorschläge zu formulieren. Inzwischen tauchte mit steigender Gewalt die Anklage der Überbürdung gegen die höhern Schulen empor, und die Ankläger benutzten (ost mit rücksichtsloser Übertreibung) die längst im Lehrerstand empfundenen Schwächen der herkömmlichen pädagogischen Vorbildung als willkommene Argumente. Das Verdienst, dem gegenüber den Weg der wirksamen Abhilfe recht deutlich gezeigt zu haben, gebührt vor allem dem Direktor der Franckeschen Stiftungen in Halle, Otto Frick (s. d., Bd. 17), der 1881 das alte Franckesche Seminarium praeceptorum in zeitgemäßer Gestalt erneuerte. Der königlich sächsische Kultusminister v. Gerber sprach im folgenden Jahre (15. Nov. 1882) die Ansicht amtlich aus, daß die praktische Vorbildung vorzugsweise auf die Zeit nach dem beendeten Universitätsstudium zu verlegen und an bestimmte Anstalten, welche zu diesem Behuf entsprechend eingerichtet werden müßten, zu weisen, auch das auf die praktische Vorbildung gerichtete, etwa zweijährige Studium durch eine zweite, vorzugsweise pädagogische und praktische Prüfung abzuschließen wäre. Gleichzeitig machte der preußische Kultusminister v. Goßler dem Landtag eine Vorlage, wonach dem Probejahr noch ein zweites Jahr auftragsmäßiger Beschäftigung der jungen Lehrer folgen und dieses mit einer zweiten praktischen Prüfung (wie sie übrigens vor 1866 bereits in Kurhessen und Nassau bestand) abschließen sollte. Die Vorlage, die dem Landtag einerseits zu wenig zu bieten, anderseits zu viel zu fordern schien, drang nicht durch. Die Bewegung ging aber fort und ward durch die Errichtung einiger neuer pädagogischer Seminare am Sitze der Provinzialschulkollegien nicht aufgehalten. Außer Frick, der zugleich litterarisch mehrfach für seinen Plan eintrat (s. unten), hatte inzwischen der hessische Gymnasialdirektor und Professor Schiller in Gießen das nach dem Berliner Muster 1876 errichtete dortige pädagogische Seminar wesentlich in Fricks Sinne mit unverkennbarem Erfolg entwickelt. Die pädagogische Sektion der 38. Versammlung deutscher Schulmänner und Philologen faßte 1885 in Gießen folgende Beschlüsse: 1) Die Sektion vermag nicht anzuerkennen, daß das Probejahr in seiner gegenwärtigen Einrichtung die Gewähr biete, daß den Berufsgenossen eine wohlgeordnete praktische Durchbildung und eine ausreichende pädagogische Unterweisung zu teil werde. 2) Sie spricht ihre Überzeugung dahin aus, daß eine solche Ausbildung am besten durch die Teilnahme an einer Art von seminaristischem Kursus erreicht werde. 3) Solche Kurse werden ihres Erachtens am angemessensten an bestimmten, von den Schulbehörden auszuwählenden Lehranstalten eingerichtet werden, an welchen in der Regel die Direktoren unter Beihilfe von Fachlehrern für längere Zeit mit der Leitung zu betrauen sind. 4) Die Teilnahme an einem solchen Kursus ist jedem Kandidaten sowohl zu eröffnen als auch zur Pflicht zu machen.

Die preußische Verordnung vom 15. März 1890.

Aus diesen geschichtlichen Vorgängen ist der Erlaß des Ministers v. Goßler vom 15. März 1890 zu verstehen, durch den (nach erfolgter Bewilligung der Mittel) diese Frage für Preußen einstweilen zum grundsätzlichen Abschluß gelangt ist. Die Ordnung der praktischen Ausbildung der Kandidaten für das Lehramt an höhern Schulen, mit der in der Hauptsache die Gießener Beschlüsse von 1885 ausgeführt werden, enthält folgende wesentliche Vorschriften:

(§ 1.) Behufs Erwerbung der Anstellungsfähigkeit an höhern Schulen haben sämtliche Kandidaten nach bedingungslos bestandener wissenschaftlicher Prüfung für ihren Beruf praktisch sich auszubilden. Die Ausbildung erfolgt unter der Leitung bewährter Schulmänner und unter der Aufsicht des Provinzialschulkollegiums. (§ 2.) Die praktische Ausbildung dauert zwei Jahre und besteht aus einem Seminarjahr und einem darauf folgenden Probejahr. A. Das Seminarjahr ist dazu bestimmt, die Kandidaten entweder an einem der vorhandenen pädagogischen Seminare oder an einer den Zwecken des Seminarjahrs entsprechend eingerichteten höhern Lehranstalt von neun Jahrgängen, bez. der Vorschule derselben mit den Aufgaben der Erziehungs- und Unterrichtslehre in ihrer Anwendung auf höhere Schulen und insbesondere mit der Methodik der einzelnen Unterrichtsgegenstände bekannt zu machen sowie durch Darbietung vorbildlichen Unterrichts und durch Anleitung zu eignen Unterrichtsversuchen zur Wirksam-^[folgende Seite]