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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Einkommensteuer (Verteilung der Einkommen)

daß die Vorteile des öffentlichen Lebens dem Wohl-habenden und Reichen in erheblich höherm Maße zufließen, als dem Ärmern. Erwägungen der angedeuteten Art führten zum Verlangen nach einer progressiven Besteuerung, d. h. nach einer solchen Einrichtung, bei welcher mit wachsendem Einkommen nicht allein die Steuer, sondern auch der Steuerfuß sich erhöhe.

Nun kann aber der progressive Steuerfuß nicht in gleichem Maße Zunehmen wie das Einkommen. Man wäre alsdann bei 100 Proz. angelangt, d. h. bei einem Satz, bei welchem das gesamte Einkommen durch die Steuer verschluckt würde, und andern, welche so unglücklich wären, viel zu erwerben, würde nach der Steuerzahlung weniger verbleiben als manchen von denen, welche ein geringeres Einkommen beziehen.

90 Proz. Steuer lassen bei 9000 Mk. nur 900 Mk. übrig, während bei einem Einkommen von 4900 Mk., welches mit 49 Proz. belastet wird, noch 2499 Mk. verbleiben. Die höchste, überhaupt nur zulässige Grenze für den Steuerfuß wären 50 Proz. Praktisch wird man aber auch nicht bis zu dieser Höhe sich erheben können. Schon die notwendige Rücksicht auf den Steuerdruck andrer Länder würde dies verbieten. Dann würden bei dieser Grenze andre Nachteile, wie Minderung des Reizes zum Mehrerwerb, Zunahme des Bestrebens, solchen Mehrerwerb zu verheimlichen 2c., in so hohem Maße zu Tage treten, daß man schon deswegen gezwungen wäre, einen niedrigern Prozentsatz als unüberschreitbar zu bezeichnen und, wenn derselbe einmal erreicht ist, ihn auch für alle höhern Einkommen gelten zu lassen. In Preußen würden hierbei auch noch die Kommunalzuschläge eine Rolle spielen. Erheben, wie dies thatsächlich vorkommt, Gemeinden 500 und 600 Proz. an solchen Zuschlägen, so könnte die Staatssteuer unmöglich über 7 oder 8 Proz. hinaus steigen, solange wenigstens das Steuerwesen der Gemeinden nicht geändert würde. Theoretisch könnte die Sache allerdings so eingerichtet werden, daß vom höchsten vorkommenden Einkommen jener höchste Prozentsatz entrichtet wird, und daß der Steuerfuß für jedes andre Einkommen niedriger ist, und zwar um so mehr, je kleiner das Einkommen ist. Doch würde eine solche Unterschiedlichkeit in der Steuerbemessung in vielen Fällen unpraktisch werden. Die kleinern Einkommen sind überall in großer Masse vertreten, die sehr hohen und höchsten nur durch eine kleine Zahl. So sind in Preußen nach der Veranlagung für 1890/91 von der E. befreit, weil bei ihnen ein Einkommen von weniger als 900 Mk. unterstellt wird, 8,357,037 Personen, während nur 1,850,855 Personen, also nur 18 Proz. der Gesamtzahl, Klassen- und E. entrichten. Und diese Steuerpflichtigen verteilen sich in folgender Weise:

Einkommen von Zahl der Personen Steuerbetrag

Mark im ganzen in Proz. im ganzen Mk. in Proz.

900-1200 815177 44,04 6238154 8,32

1200-3000 793601 42,88 20338997 27,12

3000-6000 172042 9,30 17835276 23,78

6000-10800 42555 2,30 9281550 12,37

10800-32400 22624 1,22 10620180 14,16

32400-108000 4223 0,23 6236496 8,31

über 108000 633 0,03 4452480 5,94

Zusammen: 1850855 100,00 75003139 100,00

Die kleinern und mittlern Einkommen bis zur Höhe von 6000 Mk. entrichten demnach 59 Proz. der gesamten Steuer. Durch Erhöhung des Steuerfußes bei den höhern Einkommen könnte zwar schon ein ansehnlicher Mehrbetrag erzielt werden, doch darf man sich über die Größe desselben keinen Täuschungen hingeben. Nach Soetbeer verteilen sich die Einkommen in folgender Weise:

Einkommen: Zahl der Zensiten Betrag der Einkommen

Mark ohne Angehörige mit Angehörigen im ganzen im Durchschnitt Mk. auf den

im ganzen Proz. im ganzen Proz. Mill. Mk. Proz. Zensiten Kopf

Dürftige bis 525 4094428 40,11 8383359 28,62 1647 16,58 472 197

Kleine 526-2000 5517828 54,05 18562145 63,81 5120 51,53 928 276

Mäßige 2001-6000 490541 4,81 1778155 6,12 1593 16,08 3248 896

Mittlere 6001-20000 91512 4,90 317193 1,09 882 8,88 9639 2781

Große 20001-100000 12521 0,12 43400 0,15 474 4,77 37855 11027

Sehr große über 100000 1062 0,01 3681 0,01 220 2,21 276789 59666

Zusammen: 10207892 100,00 29087933 100,00 9936 100,00 973 342

Sind diese Zahlen auch nicht ganz zutreffend, so geben sie doch ein Bild über die Verteilung, welches in dem Maß annähernd richtig ist, daß aus denselben der Schluß gezogen werden darf, die Hauptmasse der Steuer müsse aus den kleinern und mittlern Einkommen gezogen werden. Man wird also schon bei einem nicht allzu hohen Betrag bei der Steuer beginnen und mit Erhöhung der Einkommen schon frühzeitig mit dem Steuerfuß ziemlich start ansteigen müssen. Infolgedessen nähert man sich aber schon bald der unüberschreitbaren Grenze, und zwar derart, daß es später unpraktisch sein würde, den Prozentsatz innerhalb enger Grenzen noch weiter steigen zu lassen. Ob man von 10,000 Mk. 5,9 Proz., von 20,000 Mk. 5,99 Proz. und von 100,000 Mk. 6 Proz. oder von allen diesen Einkommen 6 Proz. erhebt, ist praktisch gleich. Demnach kann in der Wirklichkeit die progressive Steuer nur eine derartige sein, daß, wenn die kleinsten Einkommen frei bleiben, von irgend einer Einkommenshöhe ab mit einem Bruchteil eines Prozentsatzes begonnen wird, daß der Prozentsatz dann steigt, bis er einen bestimmten, von da ab gleich bleibenden Betrag erreicht. Diese Steuer nennt man die degressive, indem unterstellt wird, der höchste Prozentsatz sei der normale, und von einer gewissen Einkommenshöhe ab werde er nach untenhin mehr und mehr vermindert, während man bei dem Gebrauch des Wortes Progression mehr an das Steigen von unten nach oben denkt. Sachlich liegt kein Unterschied vor, das Verhältnis ist vielmehr ein ähnliches wie bei dem lateinischen Worte altus, welches je nach dem Standpunkt des Beschauers sowohl »hoch« als »tief« bedeuten kann.

Hat man sich nun über die Frage des Steuerfußes schlüssig gemacht und auch einen solchen festgestellt, von dem man annehmen darf, daß er eine der wirklichen Steuerfähigkeit entsprechende Belastung bewirke, so wird doch die wirkliche Durchführung der Besteuerung hinter dem Ideal zurückbleiben. Die Bemessung des Einkommens ist nicht leicht, teils weil dasselbe oft unregelmäßigen Schwankungen unterliegt, teils weil manche Aufwendungen und Bezüge nur schwer zu verrechnen sind, wie z.B. bei der Eigengewinnung von Gütern, welche nicht marktgängig