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Fachschulen, gewerbliche (Entwickelung in Preußen 1883-90)
von 133,828,82 Mk. in Betracht. Schon bis 1885 hatte die Zahl der unterstützten Fachschulen von 29 auf 34 und der Staatszuschuß auf 292,966,50 Mk. sich gehoben. Seitdem steigerte sich die Zahl der Fachschulen auf 44, der Betrag des staatlichen Zuschusses auf 886,993 Mk. Dabei ist immer festzuhalten, daß bei allen diesen Anstalten neben den staatlichen Zuschüssen noch die nächsten Gründer und Verwalter, als Städte, Vereine, Körperschaften 2c., das ihrige leisten. Die baren Leistungen von diesen Seiten (neben den Gebäuden und dem eisernen Inventar 2c.) betragen 1891/92 im ganzen 487,924 Mk., so daß als die für die Anstalten dieser Art im preußischen Staat überhaupt aufgewandte Summe innerhalb der Zuständigkeit des Handelsministers 1,374,917 Mk. erscheint, wozu noch der für den gewerblichen Unterricht bestimmte Dispositionsfonds tritt, der 1885 mit 69,100 Mk. in das Handelsministerium überging und inzwischen um 20,000 (1886) und 30,000 (1889), zusammen 50,000, d. h. auf 139,100 Mk. erhöht worden ist, und ein besonderer Betrag von 35,000 Mk. zur Gewährung einzelner Beihilfen behufs besserer Ausbildung geschickter Kunst- und andrer Handwerker. Alles in allem macht das an Aufwand des Staates im Gebiete des Handelsministeriums 1,061,093 Mk. Im Kultusministerium kamen außerdem nach dem Voranschlag für 1890/91 noch zur Ausgabe: für das Kunstgewerbemuseum zu Berlin 391,283 Mk. und für das technische Unterrichtswesen 1,559,515 Mk., darunter für die drei technischen Hochschulen zu Berlin, Hannover und Aachen 1,506,551 Mk., für die Kunst- und Kunstgewerbeschule zu Breslau 52,964 Mk. Kleinere, im Verhältnis zum Ganzen verschwindende Beträge stecken außerdem noch im Kultusetat wegen der technischen Fachklassen an einigen Oberrealschulen und höhern Bürgerschulen, über die noch näher zu reden sein wird.
Unter den vom Handelsministerium beaufsichtigten und unterstützten 44 Fachschulen lassen sich vier größere Gruppen unterscheiden, an die der obige Zuschuß in folgender Weise sich verteilt: 1) Kunstgewerbliche Schulen, Zeichenschulen, Handwerkerschulen zu Köln, Elberfeld, Kassel, Halle, Königsberg, Danzig, Hanau (Zeichenakademie), Düsseldorf, Frankfurt a. M., Berlin (Handwerkerschule), Magdeburg, Aachen (Kunstgewerbeschule und gewerbliche Zeichenschule), Hannover, 14 Anstalten mit 282,375 Mk. Staatszuschuß; 2) Baugewerkschulen zu Nienburg a. d. W., Eckernförde, Höxter, Idstein, Deutsch-Krone, Breslau, Berlin, Buxtehude, Magdeburg, Posen, 10 Anstalten mit 331,491 Mk. Staatszuschuß; 3) Webeschulen zu Krefeld, Mülheim, Spremberg, Einbeck, Sorau, Falkenburg, Rummelsburg, Berlin, Nowawes, Forst, Sommerfeld, Aachen, Finsterwalde, 13 Anstalten mit 138,282 Mk. Staatszuschuß; 4) Fachschulen für Metallgewerbe und Maschinenbau zu Iserlohn, Remscheid, Bochum, Flensburg, Dortmund, Magdeburg, 6 Anstalten mit 126,895 Mk. Staatszuschuß. Als 5. Gruppe sollten nach Absicht der Staatsregierung diesen die Schulen für Töpferei hinzutreten; allein es ist bisher nur eine solche Anstalt, die keramische Fachschule zu Grenzhausen-Höher, zustande gekommen, die einen Staatszuschuß von 7950 Mk. erhält. Die vorgenannten Anstalten empfangen sämtlich eine durch Vertrag gesicherte oder doch auf Jahre hinaus fest bewilligte Beihilfe, die sie bei ihren Voranschlägen in Ansatz bringen dürfen. Außerdem ist aber noch eine größere Anzahl von Anstalten und Unternehmen mit Zuschüssen aus
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dem Dispositionsfonds des Ministeriums bedacht worden. So erhielten neben der 1876 begründete Korbflechtschule Zu Heinsberg (Rheinprovinz), noch sieben andre derartige Anstalten einen Beitrag von zusammen 17,109,25 Mk. jährlich, während der gleichen Anstalt zu Schurgast (Oberschlesien) mit etwa 4000 Mk. aus den besondern für den oberschlesischen Notstand bestimmten Mitteln aufgeholfen werden konnte. Sechs Lehrwerk statten für Weberei in der Provinz Hannover mit 4626,57 Mk., vier Gemüsebauschulen am Niederrhein mit 2350 Mk., eine Anzahl von städtischen Innungsfachschulen mit 10,548,48 Mk. gehören zu den Empfängern von Zuschüssen aus diesem Titel, aus dem ferner 12,000 Mk. für kunstgewerbliche Sammlungen und 10,371,50 Mk. für Reise- und andre Stipendien verwandt wurden. Hierher gehört auch der sogen. Handfertigkeitsunterricht, d. h. der mehr oder weniger schulmäßige Betrieb der Handarbeit für Knaben, für den dem Handelsminister der jährliche Betrag von 14,000 Mk. zur Verfügung steht, wobei nicht zu übersehen ist, daß außerdem vom Unterrichtsministerium ein festgelegter Beitrag von jährlich 2000 Mk. an den Verein für das Wohl der arbeitenden Klassen im Kreise Waldenburg fließt, der der Hauptsache nach demselben Zwecke dient. Von den 14,000 Mk. des Handelsministeriums erhält der Deutsche Verein zur Beförderung der erziehlichen Knabenhandarbeit 5000 Mk. Dasselbe gilt von verschiedenen Unternehmen zur Erhöhung der Erwerbsfähigkeit des weiblichen Geschlechts. Gewerbliche F. für Mädchen und Frauen, wie die des Berliner Lettevereins und die ähnlichen zu Stettin, Posen, Elbing, Lennep u. a., auch das Heimatshaus für Töchter höherer Stände zu Berin haben vom Handelsminister Unterstützungen erhalten, und ebenso die sogen. Haushaltungsschulen zu Bochum, Alt-Essen, Hochneukirch, Rheydt, Düsseldorf, Balduinstein, Frankfurt a. M., Wiesbaden. Auch der Unterricht im Spitzennähen in einigen Ortschaften des Riesengebirges und die Teppichknüpfschule zu Neustadt (Oberschlesien) sind fortgesetzt durch Beihilfen und anregende Zuführung von Mustern 2c. gefördert worden. Entsprechend der vermehrten staatlichen Fürsorge für die Sicherheit der Arbeiter ist in die Etats der Baugewerkschulen für 1890/91 zum erstenmal ein besonderer Betrag für Unterrichtskurse über die erste Hilfeleistung bei Unglücksfällen, sogen. Samariterkurse, eingestellt worden. Der Unterricht wird von einem Arzte zunächst im Winter und in einer der vier Klassen, der vorletzten, bei der schon gereiftere Erfahrung und zugleich ein durch die bevorstehende Abgangsprüfung noch nicht getrübtes Interesse für den Gegenstand vorausgesetzt werden darf, erteilt. Ein solcher Kursus dauert 6 Wochen und besteht aus wöchentlich 2 Unterrichtsstunden, deren eine für den Vortrag, die andre für die praktischen Übungen bestimmt ist. Es war die Absicht, diesen heilsamen und zeitgemäßen Nebenunterricht auch auf die Fachschulen für Maschinenbauer und auf die größern Webeschulen auszudehnen.
Der Fernerstehende wird aus dieser skizzenhaften Aufzählung den Eindruck einer recht mannigfachen und rührigen Thätigkeit empfangen. Aber man darf nicht übersehen, wie die deutsche, die preußische Industrie rings von mächtigen Nebenbuhlerinnen umgeben ist, die das wichtige Hilfsmittel des gewerblichen Unterrichts teilweise schon länger handhaben und zu festerer, wirksamerer Gestalt entwickelt haben.