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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Immergrüne Gehölze

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Illegitimität - Immergrüne Gehölze

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Illegitimität'

Anmerkung: Fortsetzung von [VI. Die Illegitimität in einigen Staaten. Gesetzliche Bestimmungen..]

in fast allen Ländern an und erreichte ihren Höhepunkt zu Ende der 50er bis zur Mitte der 60er Jahre, worauf sie etwa 10 Jahre lang abnahm und seit 1875 wieder in Zunahme begriffen ist; 1875 kamen auf 1000 Geburten 12,1, 1889: 14,9 uneheliche und in den einzelnen Ländern:

LänderAuf 100 Geborne kommen Unehel. (1889)Uneheliche Geburten in Proz. der Nichtverheirateten 1878-82
Kärnten44,78,4
Salzburg28,05,7
Niederösterreich26,26,6
Steiermark25,55,2
Oberösterreich19,74,2
Galizien14,25,9
Böhmen13,13,9
Bukowina12,95,6
Schlesien10,82,6
Mähren10,12,8
Krain8,02,1
Triest18,1 *4,3
Görz und Gradisca2,7 *0,8
Istrien3,4 *1,1
Tirol-Vorarlberg5,5 *0,9
Vorarlberg6,2 *1,1
Dalmatien3,61,1
Durchschnitt:14,94,5

* Hier beziehen sich die Zahlen auf 1886.

Am ungünstigsten stehen die Alpenländer mit ihrer tief eingewurzelten I., welche in den usuell geschlossenen Höfen und deren Vererbung an den Ältesten eine wichtige Ursache hat. Doch bietet Tirol ein ganz andres Bild, und es ist vielleicht anzunehmen, daß der strenge kirchliche Sinn dieses Landes als günstiger Umstand hier mit in Betracht zu ziehen ist. An zweiter Stelle stehen die Ostländer Galizien und Bukowina, wo die sehr zahlreiche orthodox-jüdische Bevölkerung mit ihren rituellen Ehen maßgebend ist. Zu dritt stehen dann die industriereichen Länder des Nordwestens, während endlich der Süden verhältnismäßig sehr günstige Verhältnisse aufweist. In Ungarn stehen die Dinge bedeutend, etwa um 50 Proz., besser, indem die Prozentzahl der unehelichen Geburten 1886 nur 8,1 Proz. betrug; doch ist sie auch hier gestiegen (z. B. 1877: 7,3 Proz.).

3) In Frankreich führte der Artikel 340 des Code Napoléon das Verbot der »recherche de la paternité«, der Belangung des unehelichen Vaters, ein und gestattet diese nur im Falle einer Gewaltthat; dagegen darf die uneheliche Mutter belangt werden. Das natürliche anerkannte Kind erbt zu einem Drittel desjenigen, was es als eheliches geerbt hätte, und darf nicht mehr erhalten. Dieses Recht hat im weitern Verlauf in Italien, Belgien, Holland, Rumänien, dem Rheinland und einigen französischen und italienischen Kantonen der Schweiz (Genf, Tessin, Neuchâtel, Waadt, Berner Jura) Eingang gefunden. Die Entwickelung der Illegitimitätsziffer im 19. Jahrh. war, wenn wir die Zeit seit 1801 in Jahrfünfte zerlegen, die folgende: (auf 100 Geburten Uneheliche) 4,8, 5,4, 6,0, 6,6, 7,1, 7,2, 7,3, 7,4, 7,1, 7,1, 7,3, 7,5, 7,5 7,5, 7,2, 7,2, 7,8, 8,2. Die Ziffer, im allgemeinen weit unter jener der deutschen und österreichischen Länder, steht höher im Norden und der Mitte sowie im Nordosten des Landes, niedriger in der gesamten südlichen Hälfte, abgesehen etwa von der Südwestspitze. Dabei aber erhebt sie sich nirgends, wenigstens im Vergleich zu den eben genannten Staaten, zu besonderer Höhe. In Paris beträgt sie etwa 27-28 Proz., im Departement Seine (Durchschnitt 1878-86) 24,4 Proz., ↔ nur in 3 Departements 12-13 Proz., in 5 Departements 10-12 Proz., in 10 Departements 7,6-10 Proz., und in den übrigen 68 Departements steht sie unter dem Staatsdurchschnitt von 7,6 Proz. Am reichsten an unehelichen Geburten sind im allgemeinen die Departements mit größern Städten und mit Industrie, während die rein ländlichen Gebiete fast allgemein günstige Verhältnisse aufweisen.

Litteratur. Vgl. J. Bertillon, Les naissances illégitimes en France et dans quelques pays de l'Europe (6. internationaler Kongreß für Hygiene und Demographie, Heft 29, Wien 1887); Th. Pilat, Die Statistik der illegitimen Kinder (das.); G. Schimmer, Uneheliche Geburten in Österreich (»Statistische Monatsschrift«, 1876); F. v. Juraschek, Die unehelichen Geburten in Österreich seit dem Jahre 1830 (das. 1883); M. Ertl, Uneheliche Geburt und Legitimation (das. 1887); Öttingen, Moralstatistik, 6. Kap. (3. Aufl., Erlang. 1882); Levasseur, La population française, Bd. 2, S. 203 ff. (Par. 1891). »Movimento dello stato civile. Confronti internazionali« (Rom 1884).

Immergrüne Gehölze, baum- oder strauchartige Gewächse mit nadelartig dünnen oder breitern, oft lederartigen Blättern, die nicht wie bei den sommergrünen Holzpflanzen alljährlich abgeworfen werden, sondern eine mehrjährige Lebensdauer haben. In erster Linie gehören die Nadelhölzer (Koniferen) hierher, von denen nur die Lärchen (Larix), die japanische Gingko, Taxodium und Glyptostrobus während des Winters die Blätter absterben lassen. Die übrigen Koniferen besitzen in ihren Nadeln eine vorzügliche Schutzeinrichtung gegen zu großen Wasserverlust, der sie bei gesteigerter Transpiration der Gefahr des Vertrocknens aussetzt. Wie Versuche gezeigt haben, verdunsten die bei uns einheimischen Laubhölzer, wie Esche, Buche, Birke, Ulme, Eiche u. a., aus ihrer Gesamtblattmasse etwa 6-l0mal soviel Wasser wie Nadelhölzer (Fichte, Kiefer, Tanne u. a.), wenn beiden Gruppen von Bäumen die gleiche Wasserzufuhr zu teil wird und man das gleiche Blattsubstanzgewicht in Rechnung zieht; auch breitblätterige immergrüne Bäume, wie die Cerriseiche, kommen den Nadelhölzern in dieser Beziehung unter Umständen fast gleich. Diese auffallend geringere Transpiration der immergrünen Gehölze wird teils durch starke, die Verdunstung hindernde Überzüge der Blattoberhaut, teils durch den Bau des Spaltöffnungsapparats bedingt, der überhaupt in deutlicher Beziehung zu Klima und Standort steht. Bei vielen immergrünen Pflanzen bildet sich nämlich über den Schließzellen der Spaltöffnung ein Hohlraum (äußere Atemhöhle) aus, der z. B. beim Ölbaum die Form einer Schale, in andern Fällen die eines Cylinders, eines Kruges oder eines Trichters hat und einen windstillen Raum über der Luftspalte herstellt, wodurch die Verdunstung gemindert wird; in manchen Fällen, z. B. bei Proteaceen, wird der Hohlraum durch Haarauskleidungen oder (bei Restio) durch eine darübergespannte Zellstoffhaut noch dichter verschlossen; bei vielen nordischen Nadelhölzern wird die äußere Atemhöhle durch viele kleine Wachskörnchen verstopft. Gegen die Winterkälte sind diese Koniferen dadurch geschützt, daß die Blattgrünkörner ihres Blattgewebes im Winter, häufig unter Ausbildung eines bräunlichen (Thuja) oder gelblichen Farbstoffes, eine eigentümliche Veränderung erfahren, die erst bei Eintritt genügender Wärme wieder aufgehoben wird.

Die geographische Verbreitung der immergrünen Gehölze steht in engem Zusammenhang mit der Ver-

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 471.