Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Diese Seite ist noch nicht korrigiert worden und enthält Fehler.

493
Japan (Finanzen, Geschichte)
Finanzen. Anfang 1888 zählte man in J. 221 Privatbanken mir 18,896,061 Jen Kapital, 741 bankartige Gesellschaften (Depositenkassen, Sparkassen, Vorschußkassen u. a.) mit 15,117,676 Jen Kapital und 2059 landwirtschaftliche, industrielle und kaufmännische Gesellschaften mit 69,050,468 Jen Kapital. Die 1875 von der Regierung eingeführten Postsparkassen haben einen erstaunlichen Aufschwung genommen; 1875 hatten nur 2000 Einleger 15,320 Jen eingezahlt, 1889 waren bereits 20,451,000 Jen deponiert; in Tokio allein fanden sich 356,000 Einleger, mit 10,400,000 Jen. Doch ist die Beteiligung der ärmsten Klassen noch eine sehr geringe. Die in frühern Jahren außerordentlich große Mannigfaltigkeit gangbarer Geldsorten hat nach Einziehung verschiedener Arten von Nickel- und Kupfergeld und von Noten sich auf 45 gegenwärtig im Umlauf befindliche Geldsorten herabgemindert. Das schon seit dem 14. Jahrh. gebrauchte Papiergeld, von dem man noch 1872 nicht weniger als 1694 verschiedene Sorten zählte, erreichte 1. Juni 1880 die Höhe von 140 Mill. Jen, nahm aber seitdem um 68 Mill. ab und betrug 1. April 1889 in Privatbanknoten 27,330,539, in Staatsbanknoten 45,468,455, zusammen also 72,798,994 Jen. Das Budget des 30. Juni 1891 endenden Finanzjahres bezifferte die Einnahmen mit 85,070,889, die Ausgaben mit 84,903,651 Jen. Die gesamte Staatsschuld betrug 31. März 1890: 295,510,822 Jen (davon äußere 5,826,232 Jen), der nur 1,176,290 Jen an Aktiven gegenüberstanden, so daß 294,334,532 Jen ungedeckt blieben.
Geschichte.
Seit der Proklamierung der Verfassung 11. Febr. 1889 ist J. in ein neues Stadium seiner Entwickelung eingetreten, doch hat das Parlament in der allerdings nur kurzen Zeit seines Bestehens noch nicht hinreichende Beweise geliefert, daß es einer ersprießlichen Thätigkeit fähig ist. Das Ziel der antigouvernementalen Parteien: die Ersetzung des Regiments der bisher dominierenden Clanführer durch eine parlamentarische Parteiregierung, ist von seiner Verwirklichung noch sehr fern, und nach dcm Urteil vieler ist ein solcher Wechsel nicht einmal wünschenswert, da es Parteien mit festen, bestimmt ausgesprochenen Zielen bis jetzt noch immer nicht gibt. Der Kampf der Parteiführer gegen die Regierung ist in: Grunde nur zurückzuführen auf den Wunsch dieser Parteiführer, selbst in die Regierung zu gelangen und dann ihren Clans Zu der Vorherrschaft zu verhelfen, die bisher von Satsuma und Chôshû fast ausschließlich ausgeübt wurde. Die Thatsache, daß nicht um Prinzipien, sondern um persönlichen Einfluß gekämpft wird, erklärt die Obstruktionspolitik der regierungsfeindlichen Seite des Parlaments und führt zu dem merkwürdigen Schauspiel, daß die sogen, liberalen Parteien sehr oft gegenüber den auf Fortschritt des Bandes hinarbeitenden Bestrebungen der Regierung das rückschrittliche Element vertreten.
Da die so oft erörterte Frage der Revision der mit den fremden Mächten geschlossenen Verträge noch immer im Vordergrunde des allgemeinen Interesses steht, so verdient erwähnt zu werden, daß 11. Sept. 1890 in Jokohama eine aus der bei weitem überwiegenden Mehrzahl der in Jokohama lebenden Fremden aller Nationalitäten (zum größten Teile Kaufleute) bestehende Versammlung stattfand, die auf Anregung einiger führenden Residenten zusammenberufen worden war, um gegen die angeblich nahe bevorstehende Vertragsrevision Protest einzulegen. Es wurden drei Resolutionen einstimmig angenommen, von denen die erste und wichtigste lautete: »Nach der Allsicht der Versammlung ist die Zeit noch nicht gekommen, wo die Person oder das Eigentum betreffende Rechtsfragen, die zwischen Angehörigen der fremden Mächte in J. entstehen, bedingungslos und ohne Gefahr der Jurisdiktion japanischer Gerichtshöfe unterworfen werden könnten, oder wo sich über die Periode ein Urteil bilden ließe, nach deren Ablauf man die bedingungslose Abschaffung der extraterritorialen Gerichtsbarkeit in J. ohne Gefahr eintreten lassen könnte. Diese Resolution und besonders der Passus, daß sich jetzt noch nicht einmal die Zeit absehen lasse, wo J. eine mit den übrigen Kulturnationen gleichberechtigte Stellung einnehmen könne, machte unter den Japanern viel böses Blut; der Präsident der Versammlung sah sich sogar genötigt, sein Haus eine Zeitlang von japanischen Polizisten bewachen zu lassen, da er eine Anzahl Drohbriefe erhielt, nach denen er von feiten der Sôshi thätliche Angriffe befürchten mußte. Diese Sôshi sind, wie hier gleich erwähnt sei, eine spezielle Eigentümlichkeit Japans, die besonders im Winter1890/91 die öffentliche Aufmerksamkeit in unliebsamer Weise erregt hat. Es sind junge, unreife und in ihrer äußern Erscheinung wüst und reduziert aussehende Burschen, die im Solde der verschiedenen Parteien stehen und deren Hauptbeschäftigung darin besteht, die Versammlungen feindlicher Parteien zu sprengen, Attentate auf mißliebige Persönlichkeiten auszuführen u. dgl., und die dafür bezahlt werden, daß sie durch physischen Terrorismus für die Sachs ihrer Partei Propaganda machen. Diese politischen Bravi machten sich natürlich auch während der Dauer des Parlaments durch brutale Angriffe auf einzelne Abgeordnete bemerkbar, bis die Regierung im Januar 1891 eine Anzahl davon aus Tokio auswies.
Nachdem sich die Aufregung über die Protestversammlung vom 11. Sept., die monatelang in der einheimischen wie fremden Presse Japans zu leidenschaftlichen Erörterungen Anlaß gab, wieder etwas gelegt hatte, war inzwischen das Parlament zusammengetreten, und die allgemeine Aufmerksamkeit wendete sich nun naturgemäß den parlamentarischen Verhandlungen zu. Die Wahlen hatten im Juli 1890 stattgefunden, und die neugewählten Mitglieder des Unterhauses begannen alsbald sich nach Parteien zu gruppieren. Es kamen zur Zeit hauptsächlich drei Parteien in Betracht, von denen zwei, die Rikken Iiyû-tô und die Ritten Kaishin-tô, der Regierung ausgesprochen feindlich gegenüberstehen, während die dritte, eigentlich keine Partei, sondern eine private Vereinigung einer Gruppe von Abgeordneten, die Taisei-Kai, mit den obstruktiven Bestrebungen der beiden andern nichts zu thun haben will. Die Rikken Iiyû-tô (konstitutionelle liberale Partei) existiert unter diesem Namen erst seit August 1890 und ist hervorgegangen aus der Verschmelzung von vier bis dahin getrennt existierenden liberalen Parteien. Geistiger Urheber und Führer der Iiyû-tô ist Graf Itaga'ti, der aber selbst im Parlament keinen Sitz hat, da nach der Verfassung Mitglieder des Adels nicht wählbar sind. Die Kaishin-tô (Fortschrittspartei) wurde 1882 von Okuma gegründet. Die Zahlenverhältnisse im Parlament stellten sich etwa so, daß von den 300 Mitgliedern 130 zur Iiyû-tô, 45 zur Kaishin-tô und 85 zur Taisei-Kai zählten, der Rest verteilte sich auf einige weniger bedeutende Parteien. Das Haus trat 25. Nov. 1890 zum erstenmal zusammen und wählte zum Präsidenten Nakashima, ein Mitglied der Iiyû-tô; am 29. folgte die feierliche