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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Japan (Geschichte)
Eröffnung durch eine kaiserliche Thronrede. Die Verhandlungen hatten zunächst einige Regierungsvorlagen zum Gegenstande, darunter ein Gesetz über die Zulassung zur Advokatur bei den Gerichtshöfen und die Neuregulierung der Maß- und Gewichtsordnung. Gleich im Anfange gab es einen Konflikt zwischen Parlament und Regierung wegen der Inhaftierung eines Abgeordneten vor dem Zusammentritte des Hauses; die Regierung ging jedoch auf die Forderung, ihn freizulassen, nicht ein, indem sie sich auf ihr verfassungsmäßiges Recht berief. Eine Reihe von Interpellationen in Bezug auf Heer und Flotte folgten und führten zu längern Debatten; besonders heftig war die Erregung, als eine Interpellation über die Stellungnahme der Regierung zu der Revision der Verträge mit den fremden Mächten gestellt ward und der Minister des Äußern, Viscount Aoki, das Haus in zweistündiger Rede unter anderm darauf aufmerksam machte, daß das Recht, solche Verträge zu schließen, dem Kaiser ausschließlich vorbehalten sei, und derartige Verhandlungen mit fremden Mächten, solange sie noch zu keinem Abschluß gelangt seien, sich nicht zur öffentlichen Besprechung im Parlament eigneten. Doch am heißesten entbrannte der Kampf zwischen Parlament und Regierung bei den Budgetverhandlungen, die auch den bei weitem größten Teil der ersten Session ausfüllten. Die Budgetkommission kam zu dem Ergebnis, daß von dein auf 94 Mill. Jen veranschlagten Regierungsbudget für 1891 7,880,000 Jen zu streichen seien. Besonders stark betroffen war der Unterrichtsetat, der um mehr als die Hälfte herabgesetzt werden sollte, ferner das landwirtschaftliche Departement (Reduktion um ein Drittel), die Etats für Äußeres und für Justiz (Reduktion um je ein Viertel) und der des Innern (Reduktion um ein Fünftel). Der Finanzminister Graf Matwkata erklärte darauf dem Hause 6. Jan. 1891, daß die von der Kommission vorgeschlagenen Reduktionen eine wirksame Ausführung der Staatsgeschäfte unmöglich machten, und daß daher die Regierung den: Plane der Kommission ihre Zustimmung verweigern werde. Bald darauf, in der Nacht vom 19. zum 20. Jan. 1891, brannte das Parlament, ein provisorischer, von einem deutschen Architekten errichteter Holzbau, vollständig nieder. Die Sitzungen brauchten nur wenige Tage ausgesetzt zu werden, da es gelang, anderweitige Räumlichkeiten für die beiden Parlamentshäuser ausfindig zu machen.
Kurz bevor das Haus in die eigentliche Debatte über das Budget eintrat, kam es zu einem ernsten Konflikt zwischen dem Hause und der Regierung infolge verschiedener Auffassung des 67. Artikels der Konstitution, welcher lautet: »Die schon (verfassungsmäßig) festgesetzten Ausgaben, die in den verfassungsmäßigen Prärogativen des Kaisers begründet sind, und solche, die kraft gültiger Gesetze entstehen oder die Zu den gesetzlichen Obliegenheiten der Regierung gehören, können ohne Zustimmung der Regierung vom kaiserlichen Reichstage weder verweigert noch herabgesetzt werden.« Durch diesen Artikel wird die parlamentarische Machtsphäre ziemlich eng begrenzt, da die darin bezeichneten Ausgaben, über die das Parlament ohne Erlaubnis der Regierung nichts beschließen darf, sechs Siebentel des gesamten Staatsbudgets betragen. Obgleich es einleuchtet, daß die erwähnte Erlaubnis der Regierung eingeholt werden muß, bevor das Parlament dazu übergeht, in betreff der im Artikel angeführten Ausgaben Beschlüsse zu fassen, da sonst der ganze Artikel zwecklos wäre, so war das Haus doch gegenteiliger Ansicht. Der Antrag des Abgeordneten Tsubota, erst die Zustimmung der Regierung nachzusuchen, wurde 5. Febr. mit 138 gegen 93 Stimmen abgelehnt, worauf der Finanzminister erklärte, daß die Regierung das Vorgehen des Parlaments für verfassungswidrig halte. Trotzdem ging das Haus mit Ignorierung des Artikels 67 zur Abstimmung über das Budget über, und da die Iiyü-tö und die Kaishin-tö stets zusammenhielten, so wurden in der ersten Lesung des Budgets die Vorschläge der Kommission alle mit großer Majorität angenommen. Die Auflösung des der Verfassung entgegenhandelnden Parlaments schien unvermeidlich; da trat 20. Febr. ein Umschwung ein, von dem man nicht weiß, wodurch er eigentlich herbeigeführt wurde. Der Abgeordnete Amano stellte an 'diesem Tage den Antrag, die Zustimmung der Regierung, die vor der ersten Lesung einzuholen das Haus abgelehnt hatte, nun noch nachträglich vor der zweiten Lesung des Budgets nachzusuchen, und dieser Antrag ging mit 137 gegen 108 Stimmen durch, was, verglichen mit der Abstimmung desselben Antrages 5. Febr. einen Zuwachs der regierungsfreundlichen Seite des Hauses von 43 Stimmen, verbunden mit gleichzeitiger Abnahme der Opposition um 30 Stimmen ergibt, verursacht durch die Sezession von einigen 30 Mitgliedern der Iiyü-tö. Diese gingen nachher ganz ins gouvernementale Lager über und vereinigten sich unter Führung Suematsus, des Schwiegersohnes des Grafen Itö, mit einem Teile der Taisei-Kai zum Knöd S-Klub. Diese unerwartete Schwenkung hatte die Folge, daß der Budgetkonflikt nun als in der Hauptsache beseitigt zu betrachten war. Da der Schluß der Session nahe bevorstand, so wurde, um zu einem schnellern Einverständnis zu gelangen, eine Spezialkommission von neun Mitgliedern eingesetzt, um mit den Regierungsvertretern über das Budget zu konferieren und dann das Resultat dem Hause zur Begutachtung vorzulegen. Schon 2. März war die Spezialkommission in der Lage, dem Hause mitzuteilen, daß die Regierung ein sehr weitgehendes Entgegenkommen bewiesen und sich mit der Spezialkommission auf eine Reduktion von im ganzen 6,510,000 Jen geeinigt hatte, eine Reduktion also, die nur 1,370,000 Jen weniger betrug als die von der Opposition ursprünglich beabsichtigte. Das Unterhaus nahm darauf das Budget in der von der Spezialkommission vorgeschlagenen Form an, und 6. März erhielt das erst von der Regierung, dann vom Unterhause gutgeheißene Budget auch die Zustimmung der großen Majorität des Oberhauses.
Von Wichtigkeit war die Hinausschiebung des Termins für das Inkrafttreten des 1890 publizierten, neuen Handelsgesetzbuchs um zwei Jahre. Dieser Termin war von der Regierung auf 1. Jan. 1891 festgesetzt, beide Häuser des Parlaments opponierten jedoch dagegen und erreichten, daß der Kaiser die Hinausschiebung des Termins auf 1. Jan. 1893 genehmigte. Der Justizminister Graf Iamada reichte infolgedessen seine Entlassung ein, doch ließ er auf Zureden des Kaisers es bei einem vorübergehenden Rücktritt bewenden und übernahm bald darauf sein Amt wieder. Noch kurz vor Schluß der Sitzungsperiode beschloß das Unterhaus die Herabsetzung der Ackerlandsteuer von 2,2 auf 2 Proz.; dieser Beschluß konnte jedoch wegen Mangel an Zeit nicht mehr ans Oberhaus gelangen. Am 8. März fand der Schluß der ersten Session im Thronsaale des kaiserlichen Schlosses statt. Als Folge der Abstriche vom Budget fanden im April zahlreiche Beamten-^[folgende Seite]