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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Kartelle (Licht- und Schattenseiten)
aus den Berufsgenossen eines Gewerbes, so können auch die letztern nicht allein geschlossene Ringe bilden, gegen welche schwer aufzukommen ist, sondern ihre Mitglieder können als Aktionäre der Produktion ebenso fern stehen wie diejenigen von Vörsenringen.
Nicht die Absicht und deren sittliche Zulässigkeit bilden das durchgreifende Unterscheidungsmerkmal zwischen den bestehenden Kartellen und Ringen, sondern man kann nur unterscheiden zwischen Vereinigungen, welche sich lediglich mit Handels- und Börsenspekulationen befassen, und solchen, welche unmittelbar in das Gebiet der Produktion eingreifen.
Licht- und Schattenseiten der K. werden je nach dem Standpunkte der Beurteiler nicht immer gleichmäßig gewürdigt. Unzweifelhaft können Vereinigungen von der Art wie die deutschen K. ihren Mitgliedern wie auch Dritten große Vorteile bieten.
Sie gestatten, die Produktion mehr der Nachfrage anzupassen und dieselbe regelmäßiger zu gestalten, von der Arbeitsteilung einen ausgedehntern Gebrauch zu machen, die Preise höher zu halten und höhern Gewinn zu erzielen. Allerdings kann der Gewinn infolge von Kostensparungen auch ohne Preiserhöhung steigen, wie denn in der That in mehreren Fällen unter der Herrschaft von Kartellen die Preise trotz Dividendenerhöhung gesunken sind. In andern Fällen jedoch wurden die Preise in die Hohe geschraubt, in einigen derart, daß man von einer Überspannung sprach und auch wohl K. infolge des nun lohnend gewordenen Wettbewerbes Dritter scheiterten. In gefährlichern, sehr dem Wechsel unterworfenen und hohe Anlagekosten erfordernden Gswerben können die Dividenden nicht niedrig sein. Wenn die Industrie der Alkalien in den letzten Jahren 5,8-7,5 Proz. abwarf, so können später auch ungünstigere Ergebnisse eintreten. Die Durchschnittsdividende der Aktiengesellschaften der chemischen Gewerbe betrug:
1882 . .. 12,8 Proz.
1886 . .. 7,2 Proz
1883 . .. 10.0 1887 . .. 8.9
1884 . .. 8,0 1888 . .. 9.3
1885 . .. 6.4 1889 . .. 10.6
Von den vorhandenen Fabriken zahlten Dividenden
> keine ! bis zu 5 Proz. ! 5-10 Proz. l über 10 Proz.
Prozent der Fabriken
1885
34 22 28 16
1886
38 24 18 20
1887
?8 12 30 20
1888
33 16 26 25
1889
28 13 35 24
In der genannten Industrie sind in der letzten Zeit Kartellierungen in großem Umfange vorgekommen.
Der Einfluß derselben ist offenbar ein günstiger ge wesen, wenn allerdings auch bis jetzt noch nicht von einem übermäßigen Gewinn gesprochen werden kann.
1888 wurde ein Ziegel- und Kalkkohlenkartell errichtet. Die Preise für Ziegelkohle waren für den Doppelwagen ab Zeche 1887, 1888, 1889 und 1890 je 40, 52, 65 und 123 Mark. Dagegen werden als unter dem Einfluß von Ringen stehend die Kaffee- und Kupferpreise vorgeführt. Es war in: Durchschnitt für die einzelnen Jahre der Kaffeepreis in Hamburg und der Kupferpreis (in Mark):
1885
1886
1887
Kaffee
81.3
91.6
156,9
Kupfer
97.6
88.1
92.9
Kaffee Kupfer 137.3 157.0 163,? 115.4
Sofern die Kartellierungen dahin führen, die Produktion regelmäßiger und stetiger zu gestalten, ist
die Wirksamkeit derselben auch in volkswirtschaftlicher Beziehung, insbesondere aber auch für die Arbeiter von Vorteil. Allzu starke, nur einem ungezügelten Wettbewerb entspringende Preisschwankungen können vermieden werden. Der Arbeiter kann eine ununterbrochene Beschäftigung finden, und es wird die Durchführung einer allgemeinen Arbeiterversicherung, sowohl der Krankenversorgung als auch der Versicherung für die Fälle der Invalidität und des Todes, erheblich erleichtert.
Allerdings sind diese Vorteile nicht an und für sich mit jeder Kartellierung gegeben. Die Umwandlung in größere, mehr einheitlich geleitete Betriebe kann auch Arbeiter entbehrlich machen. Je kräftiger die Unternehmer zusammenhalten, um so größer ist die Abhängigkeit der Arbeiter. Fest geschlossene Verbände können, zumal wenn sie über eine große Kapitalmacht verfügen und damit den Wettbewerb erschweren oder unmöglich machen, auch die Preise lange Zeit hindurch auf einer monopolistischen Höhe erhalten, wie sie im allgemein wirtschaftlichen Interesse nicht gerade erforderlich wäre. Dann haben auch die K. selbst wieder mit nicht geringen Schwierigkeiten zu kämpfen, insbesondere da, wo die Anzahl der Unternehmungen eine große ist, die Produktionsbedingungen sehr verschieden sind und die Technik unabsehbaren Änderungen unterworfen ist. Sind die Erzeugnisse im allgemeinen von gleicher Beschaffenheit, so lassen sich leichter die nicht zu überschreitenden Mindestpreise festsetzen. Bei ziemlich gleichmäßigen und wenig schwankenden Produktionsbedingungen ist die Verteilung der zu liefernden Mengen nach der Leistungsfähigkeit nicht schwer,i Findet die Produktion an und für sich schon im großen durch gesellschaftlichen Betrieb statt, so kann auch auf Grund offen liegender statistischer Daten eine erfolgreiche Kontrolle durchgeführt werden. In andern Fällen, wo die Leistungsfähigkeit eine ungleiche und zeitlich wechselnde ist, wo die Qualitäten der Waren sehr verschieden sind, fehlt es nicht allein an brauchbaren Anhalten für die Preisbemessung, sondern auch an einem angemessenen Maßstab für die Verteilung der zu erzeugenden Produkte auf die einzelnen Werke-Umgehungen und Hinterziehungen sind dann schwer zu meiden. In solchen Fällen sind Kartellierungen überhaupt nicht oder wenigstens noch nicht am Platze.
Gerade bei über größere Ländergebiete ausgedehnten, insbesondere den internationalen Kartellen sind die denselben entgegenstehenden Schwierigkeiten nicht gering, wie denn auch in mehreren Fällen darüber geklagt wird, daß Mitglieder andrer Länder getroffene Vereinbarungen nicht gehalten haben. Aber auch bei nationalen Kartellen werden entgegengesetzte Interessen, Änderung von Technik und Verkehr leicht zu Sprengungen Veranlassung geben. Den Kartellen von Fabrikanten stellen sich Verbände von Rohstoffproduzenten und Käufern entgegen. Und wenn es einem Mitglied gelingt, an der Hand von geheim zu haltenden Verbesserungen billiger zu produzieren, so wird es leicht abtrünnig werden, sobald nur der zu erwartende Gewinn die zu zahlende Konventionalstrafe genügend überwiegt.
Die zur Erhaltung der K. anwendbaren Mittel, durch welche die Mitglieder gereizt oder auch gezwungen werden können, den von ihnen eingegangenen wechselseitigen Verpflichtungen nachzukommen, sind nicht in allen Ländern die gleichen. Das einfache mündliche Versprechen der Mitglieder von Kartellen, ihre dem Verband gegenüber übernommenen Verbindlichkeiten pünktlich erfüllen