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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Stufenzähne - Südafrikanische Republik
dern Hilfsmitteln zur Übertragung in die Unterrichtssprache als Komposition zu geben. Endlich 3) hat die Privatlektüre, zu welcher die Schüler thunlichst aufzumuntern sind, insofern Berücksichtigung zu finden, als jeder Schüler, welcher eine solche im Umfange einer Jahresschullektüre nachzuweisen im stande ist, ersuchen darf, daß ihm bei der Maturitätsprüfung auch eine Stelle aus derselben vorgelegt werde. In dem Bestreben, den klassischen Unterricht von den: ihm heute anhängenden Zopfe zu befreien und lebensvoll zu gestalten, wird dem Minister auch der Umstand zu gute kommen, daß in immer größerer Anzahl die kommunalen Mittelschulen der Verstaatlichung zugeführt werden, wodurch die an solchen herrschenden, oft recht unerfreulichen Zustände mittelbar beseitigt werden können. Jedenfalls darf nicht übersehen werden, daß die Reform des Gymnasialunterrichts, und namentlich des Studiums der klassischen Sprachen, auch die Wirkung haben wird, daß eine weitaus reifere und besser vorgebildete akademische Bürgerschaft zur Verfügung stehen wird, als dies heute allgemein eingestandenermaßen der Fall ist. Es besteht wohl heute eine unverständige und unberechtigte Sucht so mancher Mittelschullehrer, in ihren »Vorträgen« den Hochschulunterricht nachzuahmen, die Abiturientenresultate der Gymnasien geben aber hierzu eine recht schlechte Folie.
Was die übrigen Mittelschulen anbelangt, rücksichtlich welcher namentlich die gewerblichen Staatsmittelschulen und die landwirtschaftlichen, meist landschaftlichen oder kommunalen, in den letzten Jahren einen großen Aufschwung genommen haben, ist hauptsächlich der Erlaß vom 3. April 1888 zu erwähnen, mit welchem bei den Statthaltereien und Landesregierungen (mit Ausnahme von Niederösterreich, Galizien und Dalmatien) fachmännische Hilfsorgane mit beratender Stimme (Beiräte) für die Angelegenheiten des gewerblichen Unterrichts eingesetzt wurden.
III. Die Elementarschulen.
Der Volksschulunterricht ist der Kompetenz der Reichsgewalt und damit auch des Unterrichtsministeriums dadurch einigermaßen entrückt, daß nur die Gesetzgebung über die Grundzüge vom Reichsrat ausgeht, während sich mit den übrigen Angelegenheiten die Landtage befassen. Nichtsdestoweniger vermag die staatliche Unterrichtsverwaltung durch die aus den verschiedenartigsten Mitgliedern zusammengesetzten Schulräte (Landes-, Bezirks- und Ortsschulräte, namentlich die erstgenannten), in denen die staatlichen Beamten doch die größte Macht darstellen, dennoch auch auf das elementare Schulwesen einen maßgebenden Einfluß auszuüben. Bisher war stets das Volksschulwesen eins der schwierigsten und dem Ministerfauteuil gefährlichsten Gebiete der Unterrichtsverwaltung gewesen, auf welchem die besondern Bestrebungen der Autonomisten, Klerikalen, Nationalen und Zentralisten häufig in grellstem Gegensatz standen. Der gegenwärtige Minister hat sich jedoch durch diese zwar großen und prinzipiellen, häufig aber recht unfruchtbaren Fragen nicht sehr anfechten lassen, seine Aufmerksamkeit weit mehr dem Ausbau des elementaren Unterrichts im kleinen zugewendet und sich dadurch in vielfacher Beziehung den Dank der Bevölkerung zu verdienen gewußt. Ein Übelstand war z. B., daß mit den Schulbüchern und anderm Schulbedarf seitens der Leitungen der Elementar-, aber auch der Mittelschulen ohne ersichtliche Veranlassung oft gewechselt wurde, so daß die Eltern der schulbesuchenden Kinder zu nicht unbeträchtlichen, im übrigen vermeidbaren Auslagen genötigt wurden. Mit Erlaß vom 16. Dez. 1885 wurde diese unberechtigte Praxis rücksichtlich der Bücher und mit Erlaß vom 28. April 1886 rücksichtlich der Schreib- und Zeichenrequisiten abgestellt, indem gleichzeitig das Augenmerk der Schulleitungen auf die Gleichförmigkeit, Beständigkeit und Billigkeit der Schulerfordernisse gelenkt wurde. Auch in hygienischer Richtung sind einige Maßnahmen zu nennen. So wurde z. B. schon 1885 der Gebrauch der sogen, quadrillierten und der schräg linierten Schreibhefte und Tafeln beseitigt, die Steilschrift probeweise eingeführt, der Schulbeginn in den Wintermonaten auf eine spätere Stunde verlegt, sogen, Hitzeferien für die Nachmittage eingeführt, die dann einzutreten haben, wenn die Thermometersäule eine bestimmte Höhe erreicht, u. dgl. m. In organisatorischer Beziehung beabsichtigt der Minister die Einführung ständiger Inspektionsorgane für das, Volksschulwesen, im Gegensatz zu der heutigen Übung, nach welcher jene zeitweilig dem Stande der Lehrer und Direktoren entnommen werden und jeweilig durch andre Lehrkräfte vertreten werden müssen. Der bezügliche Gesetzentwurf ist bisher unerledigt geblieben. Dagegen wurde ein nur auf Galizien bezügliches Gesetz dieses Inhaltes vom Abgeordnetenhause 1892 angenommen. Ein großes Unrecht an dem Stande der Seelsorger auf dem Lande wurde dadurch gut gemacht, daß mit dem Reichsgesetz vom 17. Juni 1888, dem dann in den verschiedenen Ländern Ausführungsgesetze folgten, diesen Personen für den von ihnen in den Schulen erteilten Religionsunterricht eine Vergütung zuerkannt wurde. Auch der seiner Zeit so viel und nicht immer günstig besprochene Erlaß des Unterrichtsministers vom 16. Dez. 1885, mit welchem die Revision der Schülerbibliotheken angeordnet wurde, hatte eine sehr große Berechtigung, wenn auch die nicht immer leichte Ausführung manchmal zu etwas verwunderlichen Ergebnissen führte. Jedenfalls ist zu sagen, daß in der österreichischen Unterrichtsverwaltung seit etwa 5-6 Jahren ein sehr frischer und reformatorischer Zug bemerkbar ist, und daß von demselben eine große Reihe wichtiger Gebiete berührt wurden. Zum Teil sind Erfolge bereits zu verzeichnen, insbesondere was kleinere Gebiete und Fragen anbelangt, zum Teil aber sind die Fragen in ein solches Stadium gestellt, daß Ziel und Richtung der Lösung schon jetzt genau und deutlich ersichtlich sind.
Stufenzähne, s. Zahnräderwerke.
Suchowej, ein in seinem Vorkommen eigentümlich scharf begrenzter heißer Wind in den südrussischen Steppen, der sich ebenso wie der Leveche oder Solano in Spanien durch seine ausdörrende Wirkung auszeichnet.
Südafrikanische Republik (früher Transvaal). Eine 5. April 1891 stattgehabte Zählung ergab eine Bevölkerung von 119,128 Weißen (66,498 männliche und 52,630 weibliche). Die ansässige weiße Bevölkerung wurde nach den Kirchenregistern auf 60,000 Personen holländischer Abstammung und auf 17,250 Personen englischer Abstammung (Protestanten, Katholiken u. a.), im ganzen aber auf 79,250 angegeben. Die eingeborne Bevölkerung gab der Zensus von 1886 auf 299,749 Seelen an (62,827 Männer, 78,394 Frauen, 158,528 Kinder), doch sind die Eingebornen an der Südwestgrenze in dem der Republik durch die Londoner Konvention von 1884 zugesprochenen Territorium sowie die Eingebornen der frühern Neuen Republik (40,000) hinzuzurechnen, so daß man die ein-^[folgende Seite]