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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Wald

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Wald (hygienischer Einfluß)

gold (legiertes Metall) werden 2952, aus 1 kg Feingold demnach 3280 Kronen ausgebracht. Eine Krone würde demnach sein = 0,8506098 Reichsmark = 1,050135 Frank = 9,99 englische Pence. Die Ausprägung der Goldmünzen erfolgt auf Rechnung des Staates, für Private gegen eine Gebühr von höchstens 0,3 Proz. bei 20- und von 0,5 Proz. bei 10-Kronenstücken, sofern das Münzamt nicht für den Staat beschäftigt ist. Österreichische Dukaten werden wie bisher als Handelsmünze geprägt, und zwar 81 189/355 Stück aus 0,28067 kg Feingold im Feingehalt von 0,986 (genau 23 Karat 8 Grän). Die seither geprägten Silberkurantmünzen bleiben bis auf weiteres im gesetzlichen Umlauf, 1 Guld. gilt hierbei gleich 2 Kr. Neue Silbermünzen (als Kurantmünzen) zu 2, 1 und 1/4 Guld. werden nur vom Staat aus vorhandenen Silberbeständen geprägt. Als Scheidemünzen der Kronenwährung werden, und zwar nur auf Rechnung des Staates, geprägt: 1) in Silber 1-Kronenstücke und 50-Hellerstücke, und zwar 200, bez. 400 Stück aus 1 kg Münzsilber mit einem Feingehalt von 0,835 Silber auf 0,165 Kupfer; im ganzen sind 140 Mill. Kr. in Silber zu prägen; 2) in Nickel, und zwar aus reinem Metall 20- und 10-Hellerstücke, aus 1 kg Metall 250, bez. 333 Stück; im ganzen sind für 42 Mill. Kr. auszuprägen und unter Einziehung der vorhandenen Silberscheidemünzen auszugeben; 3) in Bronze (zu 0,95 Kupfer, 0,04 Zinn und 0,01 Zink) 2- und 1-Hellerstücke im Betrag von 18,2 Mill. Kr.; aus 1 kg legiertem Metall werden 300, bez. 600 Stück ausgebracht, welche gegen Einziehung der vorhandenen Kupferscheidemünzen auszugeben sind. Bei öffentlichen Kassen werden Silbermünzen unbeschränkt, Nickel- und Bronzemünzen bis zum Betrag von 10 Kr. angenommen. Private sind nicht verpflichtet, Silbermünzen der Kronenwährung im Betrage von mehr als 50 Kr., Nickel von über 10 Kr. und Bronze von über 1 Kr. in Zahlung zu nehmen. Die weitern nötigen Anordnungen, insbesondere über Einführung der obligatorischen Rechnung in der neuen W., werden durch besondere Gesetze getroffen werden.

Die übrigen Gesetzesvorlagen beziehen sich auf den Abschluß des durch die Währungsänderung nötig gemachten Münz- und Währungsvertrages mit Ungarn, auf die Erfüllung der auf Goldgulden lautenden Verpflichtungen in Landesgoldmünzen der Kronenwährung, ferner auf die Änderung der Statuten der österreichisch-ungarischen Bank, wodurch dieselbe verpflichtet wird, gesetzliche Goldmünzen zum Nennbetrag und Goldbarren nach dem Münzfuße der Kronenwährung einzulösen. Der fünfte Entwurf ermächtigt den Finanzminister zur Aufnahme eines 4proz. Anlehens zur Goldbeschaffung im Betrage von 183,5 Mill. Goldgulden; der sechste Entwurf bezieht sich auf die Konvertierung 5- und 4 3/4proz. Staatsschuldverschreibungen in 4proz. Papiere. Alle diese Gesetzentwürfe stehen zur Zeit noch in Beratung. Vgl. Ostersetzer, Währungswechsel und Wiederaufnahme der Barzahlung (Wien 1892); O. Haupt, Gold, Silber und die Valutaherstellung (das. 1892); Menger, Die Valutaregulierung in Österreich-Ungarn (»Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik«, dritte Folge, Bd. 3).

Wald (hygienischer Einfluß). Abgesehen von dem allgemeinen gesundheitlichen Nutzen, den ein längerer Aufenthalt im und am Walde ausübt, und von den günstigen klimatischen Verhältnissen im W. und seiner nächsten Umgebung, sind gewisse spezifische Wirkungen des Waldes auf den Gesundheitszustand ganzer Gegenden nachgewiesen worden. So wird derselbe in sumpfigen und morastigen Gegenden durch Anlegung gut gepflegter Waldungen wesentlich verbessert, in Indien haben große Wälder das Ausbreitungsgebiet der Cholera oft begrenzt, Waldorte blieben häufiger von Cholera und Gelbfieber verschont als andre, und bisweilen erschienen die Epidemien nach dem Abholzen des Waldes an Orten, wo sie bisher nicht aufgetreten waren. Diese spezifischen hygienischen Wirkungen des Waldes sind zuerst von Ebermayer genauer untersucht und festgestellt worden.

Die wohlthätige und stärkende Wirkung der Waldluft hat man meist ihrem balsamischen, aromatischen Duft, vorzugsweise aber ihrem größern Sauerstoff- und geringern Kohlensäuregehalt zuzuschreiben. Die Pflanzen nehmen am Tage durch ihre Blätter Kohlensäure auf und atmen Sauerstoff aus; nachts kehrt sich dieser Prozeß um, und man sollte daher eine entsprechende Änderung in der Zusammensetzung der Waldluft zunächst innerhalb der Baumkronen erwarten dürfen, ebenso wie die Verwesung der organischen Substanz des Waldbodens die untern Schichten der Waldluft sauerstoffärmer machen muß. Nun bewegt sich aber auch bei völliger Windstille die Luft mit einer Geschwindigkeit von nahezu 0,5 m in der Sekunde, und die Temperaturunterschiede zwischen benachbarten Luftschichten im W. und zwischen Wald- und Freilandluft bewirken so lebhafte Strömungen, daß jene Veränderungen in der Zusammensetzung der Waldluft alsbald wieder ausgeglichen werden. Durch viele chemische Analysen konnte kein wesentlicher Unterschied zwischen Waldluft und Freilandluft nachgewiesen werden. Der W. lagert pro Hektar jährlich ca. 3000 kg Kohlenstoff ab und nimmt mithin während der Vegetationszeit (150 Tage) 11,000 kg oder 5596 cbm Kohlensäure, also an jedem Tage 37,3 cbm aus der Luft auf. Dafür gibt er täglich ein nahezu gleiches Volumen Sauerstoff ab. In 1 ha W. von 20 m Höhe sind aber 200,000 cbm Luft enthalten, auf deren Zusammensetzung jene 37,3 cbm Sauerstoff keinen großen Einfluß ausüben könnten, selbst wenn keine Ventilation stattfände. Ein erwachsener Mensch verbraucht im Jahre so viel Sauerstoff, wie eine bewaldete Fläche von 3 Ar hervorbringt. Jedes Tier im W. wirkt der Luftverbeßerung entgegen, und eine Herde von 100 weidenden Schafen verbraucht durch Atmung täglich weit mehr Sauerstoff, als 1 ha W. in gleicher Zeit liefert. Waldluft wirkt also nicht durch größern Sauerstoffgehalt günstig, aber sie ist frei von schädlichen Gasen und Dünsten, welche in Städten bei so vielen Gelegenheiten entwickelt werden, sie ist frei von Rauch, Ruß und Straßenstaub, sie enthält sehr viel weniger Bakterien als Stadtluft und steht in dieser Beziehung der See- und Gebirgsluft am nächsten. Die Luft im Innern der Baumkronen und unmittelbar über denselben sowie in der nächsten Umgebung des Waldes ist reicher an Ozon als die untern Luftschichten im W., da ein Teil des Ozons durch die verwesende Pflanzendecke verzehrt wird. Besitzt das Ozon auch nicht die große hygienische Bedeutung, die man ihm früher zuschrieb, so trägt es doch zur Reinigung der Luft wesentlich bei. Nach Binz wirkt ozonreiche Luft schlaferzeugend, und Eyselein schreibt einer Luft von mittlerm Ozongehalt sehr günstigen Einfluß auf chronische Nervenkranke zu. Hierin dürfte die Erklärung zu suchen sein, daß oftmals auffallend rasche Heilresultate in Waldluft erzielt werden. Aber auch die Reinheit der Waldluft allein muß von großer hygienischer Be-^[folgende Seite]